Betreff
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Brakel 2020 - 2024
Vorlage
1075/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für das Vorhalten digitaler Medien in den Schulen als unterstützendes Potenzial des Bildungsauftrages in Schulen ist der Schulträger als Sachkostenträger nach dem SchulG NRW verpflichtet. Dazu zählt auch der stark wachsende Bedarf an IT-Ausstattung für Schüler/innen als auch für Lehrer/innen, da das Lernen stätig digitaler wird. So sind die 60 Schüler/innen der Oberstufe der Gesamtschule (hälftige Finanzierung durch die Eltern) und 24 Lehrer/innen seit dem Schuljahr 2019/20 mit Tablets und die 15 Klassen– und Fachräumen mit entsprechender Technik ausgestattet, um digital unterrichten zu können.

Ferner zählen zu den Verpflichtungen des Schulträgers ebenfalls die notwendigen Bedarfsdeckungen für Netzwerk- und WLAN-Strukturen in den Gebäuden, die Versorgung mit breitbandigen und sicheren Internetzugängen, aber auch die Stellung des Personals für den Administrationsaufwand.

 

Im Zusammenhang mit dem digitalen Lernen der Schüler/innen, aber auch dem vernetzten Arbeiten und Kommunizieren der Lehrer/innen ist dieses Handlungsfeld mehr denn je zuvor von maximaler Bedeutung. Denn gerade in der Zeit der aktuell vorherrschenden Corona Pandemie wissen Schulen und Schulträger zugleich, wie wichtig die Schaffung von datenschutzkonformen, digitalen Lern- und Kommunikationsplattformen für die Zukunft sein wird. Zu Projektbeginn war der Wunsch der Schulen nach einer derartigen Plattform bereits nachvollziehbar. Nun wissen wir aber deutschlandweit, dass die Schaffung dieser Möglichkeiten unerlässlich und zeitnah erforderlich sein wird, um zu jeder Zeit möglichst allumfassenden Unterricht leisten und anbieten zu können, so wie es vielen anderen Ländern bereits Standard ist. Die teils jahrelangen Erfahrungen anderer Schulen zeigen diesbezüglich, dass diese in der Regel „cloudbasierten“, sprich von überall erreichbaren Lernplattformen, auch „in guten Zeiten“ in den alltäglichen Unterricht voll integrierbar.

 

Angesichts der bisherigen, aber auch der noch zu erwartenden Investitionen und der sich hieraus ergebenden Folge- aber auch Ersatzinvestitionen in den kommenden Jahren, bedarf es einer professionellen Medienplanung. Hierzu zählt ein umfassender Medienentwicklungsplan, der die pädagogischen Bedürfnisse der Schulen, eine zukunftsweisende kommunale Investitionsplanung und den sich hieraus u.a. auch abzuleitenden Personalbedarf in Einklang bringt und beinhaltet. Ferner ist diese fundierte Medienentwicklungsplanung eine Voraussetzung für die aktuellen Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in Schulen (RL DigitalPakt NRW).

 

Das Beratungsunternehmen Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch PartG, 33790 Halle/Westf., ist im Sommer 2019 mit der Medienentwicklungsplanung für die städt. Schulen beauftragt worden und hat im Einklang mit Schulen und Schulträger den Medienentwicklungsplan für die Jahre 2020 bis 2024 erstellt. Hierbei wurde der Ist-Zustand an den städt. Schulen aufgenommen und eine Bedarfsanalyse für die kommenden 5 Jahre erstellt. Hierbei wurde ergänzend auch auf die Erfahrungswerte anderer Schulen zurückgegriffen, die in der Digitalisierung bereits weiter vorangeschritten sind.

 

In der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist die Präsentation des Beratungsunternehmens Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch PartG, beigefügt. Hierin sind die Kernaussagen des Gutachtens zusammengefasst dargestellt worden.

 

Das Gutachten zum Medienentwicklungsplan wird aufgrund des Umfangs von 75 Seiten im Ratsinformationssystem digital zur Verfügung gestellt.

 

Der Beschluss des Medienentwicklungsplans durch den Rat der Stadt Brakel verschafft der Verwaltung und den Schulen/Schulleitungen für die kommenden 5 Jahre eine grundsätzliche Planungssicherheit für die erforderlichen Zielsetzungen der weiteren Digitalisierung, Modernisierung und Ersatzbeschaffung.

 

 


Anlagen:

Präsentation zum Medienentwicklungsplan der Fa. Garbe, Lexis und Partner (25 Seiten)

 

Digital per SessionNet zur Verfügung gestellt:

Gutachten zum Medienentwicklungsplan der Fa. Garbe, Lexis und Partner (75 Seiten)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Brakel für die Jahre 2020 bis 2024 mit den sich hieraus empfohlenen Investitions- und Personalplanungen in den Haushaltsplanberatungen der kommenden Haushaltsjahre einfließen zu lassen und unter Vorbehalt der jährlichen finanzpolitischen Haushaltslage umzusetzen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Der Medienentwicklungsplan sieht auf Basis der geplanten Maßnahmen und bei Verwendung der kostengünstigeren, passiven Präsentationstechnik in den Jahren 2020 bis 2024 in Summe ein Kostenvolumen von 1.108.540 EUR vor, das sich mit 221.708 EUR auf die kommenden 5 Jahre verteilt. Hierin sind die kalkulierbaren Kosten für Beschaffung und Unterhaltung berücksichtigt.

Hinzu kommt der Aufwand für Breitband-Internetanschlüsse, Personalkosten für 2 EDV-Stellen für die Administration (eingestellt zum 01.04.2019 und 01.07.2020), den verwaltungsinternen Koordinierungsaufwand und die Serversoftware in Höhe von insgesamt 757.795 EUR für die Laufzeit von 5 Jahren (entspricht jährlich 151.559 EUR) nach pauschalisierten Berechnungsgrundlagen.

 

Im Rahmen der aktuell möglichen Förderung des angesprochenen Digitalspakts sind Kostenerstattungen in Höhe von 550.509 EUR für nachgewiesene Investitionen zu erwarten, die aber nur eingeschränkt für Tablets (max. 25.000 EUR je Schule) und nicht für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen sowie Personalkosten verwendet werden dürfen.

 

Der jeweils erforderliche Mittelbedarf pro Haushaltsjahr wird im Vorfeld der jährlichen politischen Haushaltsplanberatungen in den Planungsgesprächen mit den Schulleitungen im Detail erörtert und mit entsprechenden Einzelbegründungen beantragt. Auch hier gilt unser Leitsatz, dass nicht jede abgeschriebene Hardware direkt nach Ende der Abschreibungszeit von i.d.R. 5 Jahren ersetzt wird, sondern erst dann, wenn dieses aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen unerlässlich ist!