Sachverhalt:
Für
das Vorhalten digitaler Medien in den Schulen als unterstützendes Potenzial des
Bildungsauftrages in Schulen ist der Schulträger als Sachkostenträger nach dem
SchulG NRW verpflichtet. Dazu zählt auch der stark wachsende Bedarf an IT-Ausstattung
für Schüler/innen als auch für Lehrer/innen, da das Lernen stätig digitaler
wird. So sind die 60 Schüler/innen der Oberstufe der Gesamtschule (hälftige
Finanzierung durch die Eltern) und 24 Lehrer/innen seit dem Schuljahr 2019/20
mit Tablets und die 15 Klassen– und Fachräumen mit entsprechender Technik
ausgestattet, um digital unterrichten zu können.
Ferner
zählen zu den Verpflichtungen des Schulträgers ebenfalls die notwendigen
Bedarfsdeckungen für Netzwerk- und WLAN-Strukturen in den Gebäuden, die
Versorgung mit breitbandigen und sicheren Internetzugängen, aber auch die
Stellung des Personals für den Administrationsaufwand.
Im
Zusammenhang mit dem digitalen Lernen der Schüler/innen, aber auch dem
vernetzten Arbeiten und Kommunizieren der Lehrer/innen ist dieses Handlungsfeld
mehr denn je zuvor von maximaler Bedeutung. Denn gerade in der Zeit der aktuell
vorherrschenden Corona Pandemie wissen Schulen und Schulträger zugleich, wie
wichtig die Schaffung von datenschutzkonformen, digitalen Lern- und
Kommunikationsplattformen für die Zukunft sein wird. Zu Projektbeginn war der
Wunsch der Schulen nach einer derartigen Plattform bereits nachvollziehbar. Nun
wissen wir aber deutschlandweit, dass die Schaffung dieser Möglichkeiten
unerlässlich und zeitnah erforderlich sein wird, um zu jeder Zeit möglichst
allumfassenden Unterricht leisten und anbieten zu können, so wie es vielen
anderen Ländern bereits Standard ist. Die teils jahrelangen Erfahrungen anderer
Schulen zeigen diesbezüglich, dass diese in der Regel „cloudbasierten“, sprich
von überall erreichbaren Lernplattformen, auch „in guten Zeiten“ in den
alltäglichen Unterricht voll integrierbar.
Angesichts
der bisherigen, aber auch der noch zu erwartenden Investitionen und der sich
hieraus ergebenden Folge- aber auch Ersatzinvestitionen in den kommenden
Jahren, bedarf es einer professionellen Medienplanung. Hierzu zählt ein
umfassender Medienentwicklungsplan, der die pädagogischen Bedürfnisse der
Schulen, eine zukunftsweisende kommunale Investitionsplanung und den sich
hieraus u.a. auch abzuleitenden Personalbedarf in Einklang bringt und
beinhaltet. Ferner ist diese fundierte Medienentwicklungsplanung eine
Voraussetzung für die aktuellen Fördermaßnahmen zur Digitalisierung in Schulen
(RL DigitalPakt NRW).
Das
Beratungsunternehmen Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch PartG, 33790
Halle/Westf., ist im Sommer 2019 mit der Medienentwicklungsplanung für die
städt. Schulen beauftragt worden und hat im Einklang mit Schulen und
Schulträger den Medienentwicklungsplan für die Jahre 2020 bis 2024 erstellt.
Hierbei wurde der Ist-Zustand an den städt. Schulen aufgenommen und eine
Bedarfsanalyse für die kommenden 5 Jahre erstellt. Hierbei wurde ergänzend auch
auf die Erfahrungswerte anderer Schulen zurückgegriffen, die in der
Digitalisierung bereits weiter vorangeschritten sind.
In
der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ist die Präsentation des
Beratungsunternehmens Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch PartG, beigefügt.
Hierin sind die Kernaussagen des Gutachtens zusammengefasst dargestellt worden.
Das
Gutachten zum Medienentwicklungsplan wird aufgrund des Umfangs von 75 Seiten im
Ratsinformationssystem digital zur Verfügung gestellt.
Der
Beschluss des Medienentwicklungsplans durch den Rat der Stadt Brakel verschafft
der Verwaltung und den Schulen/Schulleitungen für die kommenden 5 Jahre eine
grundsätzliche Planungssicherheit für die erforderlichen Zielsetzungen der
weiteren Digitalisierung, Modernisierung und Ersatzbeschaffung.
Anlagen:
Präsentation
zum Medienentwicklungsplan der Fa. Garbe, Lexis und Partner (25 Seiten)
Digital per SessionNet zur Verfügung
gestellt:
Gutachten
zum Medienentwicklungsplan der Fa. Garbe, Lexis und Partner (75 Seiten)
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der
Stadt Brakel für die Jahre 2020 bis 2024 mit den sich hieraus empfohlenen
Investitions- und Personalplanungen in den Haushaltsplanberatungen der
kommenden Haushaltsjahre einfließen zu lassen und unter Vorbehalt der
jährlichen finanzpolitischen Haushaltslage umzusetzen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Der
Medienentwicklungsplan sieht auf Basis der geplanten Maßnahmen und bei
Verwendung der kostengünstigeren, passiven Präsentationstechnik in den Jahren
2020 bis 2024 in Summe ein Kostenvolumen von 1.108.540 EUR vor, das sich mit
221.708 EUR auf die kommenden 5 Jahre verteilt. Hierin sind die kalkulierbaren
Kosten für Beschaffung und Unterhaltung berücksichtigt.
Hinzu
kommt der Aufwand für Breitband-Internetanschlüsse, Personalkosten für 2
EDV-Stellen für die Administration (eingestellt zum 01.04.2019 und 01.07.2020),
den verwaltungsinternen Koordinierungsaufwand und die Serversoftware in Höhe
von insgesamt 757.795 EUR für die Laufzeit von 5 Jahren (entspricht jährlich
151.559 EUR) nach pauschalisierten Berechnungsgrundlagen.
Im
Rahmen der aktuell möglichen Förderung des angesprochenen Digitalspakts sind
Kostenerstattungen in Höhe von 550.509 EUR für nachgewiesene Investitionen zu
erwarten, die aber nur eingeschränkt für Tablets (max. 25.000 EUR je Schule)
und nicht für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen sowie Personalkosten
verwendet werden dürfen.
Der
jeweils erforderliche Mittelbedarf pro Haushaltsjahr wird im Vorfeld der
jährlichen politischen Haushaltsplanberatungen in den Planungsgesprächen mit
den Schulleitungen im Detail erörtert und mit entsprechenden Einzelbegründungen
beantragt. Auch hier gilt unser Leitsatz, dass nicht jede abgeschriebene
Hardware direkt nach Ende der Abschreibungszeit von i.d.R. 5 Jahren ersetzt
wird, sondern erst dann, wenn dieses aus technischen oder sicherheitsrelevanten
Gründen unerlässlich ist!