Betreff
Haushaltsvollzug in der Corona-Krise
Vorlage
1072/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Corona-Krise hält derzeit nahezu die gesamte Welt in Schach und macht auch vor der Stadt Brakel nicht halt. Das tatsächliche Ausmaß ist bis heute in keiner Weise abschätzbar, doch die bisherigen Auswirkungen zeigen bereits, in welche Richtung sich die Steuereinnahmen zukünftig entwickeln werden. Täglich mehren sich die Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der zu zahlenden Steuern. Zum Zeitpunkt Vorlagenerstellung sind Ausfälle im mittleren, sechsstelligen Bereich zu verzeichnen. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem viele Unternehmen das Ausmaß der eigenen wirtschaftlichen Schäden sicherlich noch nicht vollständig abschätzen können. Es ist zu erwarten, dass sich die tatsächlichen Auswirkungen erst viel später zeigen werden. Eine reelle Abschätzung, wie stark sich die Einbußen noch entwickeln werden, ist absolut unmöglich. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auf mögliche Szenarien vorzubereiten, um die Zahlungsfähigkeit der Stadt Brakel im Notfall gewährleisten zu können.

 

Eine Möglichkeit, sich finanzielle Puffer zu schaffen liegt darin, das für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Investitionsvolumen auf mögliche Einsparpotentiale hin zu untersuchen. Hier können Mittel im ausreichenden Umfang „generiert“ werden, um etwaige Einnahmeausfälle abfedern zu können. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Auswahl an Investitionen getroffen, welche von der Dringlichkeit her derzeit eher hintenanstehen können und deren Ausführung von der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage abhängig gemacht werden soll. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die noch nicht begonnen worden sind, mit keinen Fördermitteln belegt sind und deren Umsetzung für die nächste Zukunft nicht von entscheidender Bedeutung ist. Sollten bereits Auszahlungen für die Maßnahmen z.B. für die Planung erfolgt sein oder noch zwingend anstehen, weicht der Betrag der möglichen Einsparung vom Gesamtvolumen der Maßnahme ab. Dies ist aus der Maßnahmenliste ersichtlich.

 

Die Liste der Investitionsmaßnahmen ist mit entsprechender Priorität der Vorlage beigefügt.

 

In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung das Vorziehen des 2. BA „Sanierung der Stadthalle Brakel (linker Seitensaal)“ vor.

 

Die Sanierungsarbeiten an der Stadthalle Brakel sind wie geplant im März 2020 gestartet. Die beauftragten Fachplaner für die Haustechnik und den Brandschutz haben bereits umfangreiche Leistungen für die weiteren Bauabschnitte vorbereitet.

Bei dem Bauvorhaben sind die Rückbauarbeiten im „rechten“ Seitensaal großenteils abgeschlossen. Neue Heizleitungen wurden bereits montiert, die neuen Fenster und die Stahlträger für Trennwandanlage werden in den nächsten Tagen eingebaut.

 

Bei dem Projekt Stadthalle wurde mit allen Beteiligten ein zeitlich eng getakteter Bauzeitenplan abgestimmt. Auf die Interessen der langjährigen Mieter wurde mit Blick auf die Mitbewerbersituation der Stadthallen im Kreis Höxter sehr geachtet. 

 

Eine der ersten schweren Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie war bereits am 10. März 2020, das Verbot von größeren Veranstaltungen, welches mittlerweile verschärft und noch mindestens bis zum 31.08.2020 bestehend bleibt. Diese Situation überraschte die am Baubeteiligten und die enge Taktung der Gewerke wurde deutlich gelockert.

 

Unausweichlich stellt sich in der aktuellen Situation, die nachvollziehbare Frage, ob der lange „vermietungsfreie“ Zeitraum nicht für weitere Baumaßnahmen in der Stadthalle genutzt werden kann. Es kann aktuell davon ausgegangen werden, dass es nie wieder eine so langandauernde vermietungsfreie Zeit gibt. 

 

Die Vorteile den Bauabschnitt 1 und 2. zusammenzuführen sind eindeutig und können durch eine deutliche Kostenersparnis nochmals bekräftigt werden.

Reinigungs-, Liefer- Rüst-und Vorhaltekosten können bei dieser Vorgehensweise fast halbiert werden. Da der „linke“ Seitensaal fast identisch zur aktuellen Baustelle ist, können deutliche Synergieeffekte erzeugt werden. Durch die Bauteilmehrung könnten zusätzliche Rabatte vereinbart werden.

Der Konflikt zwischen Bautätigkeit und Vermietung würde in den geplanten Projektzeitraum deutlich entschärft, so könnten in den nächsten Jahren einige Veranstaltungen zusätzlich in Brakel stattfinden.

 

Nach der Aufhebung aller Pandemieverbote und Einschränkungen wird die Stadthallennutzung durch Nachholtermine und Verschiebungen nochmals deutlich gesteigert werden. Ein durch Absagen im nächsten Jahr aufkommendes Unverständnis, warum die Bauarbeiten nicht in der „Coronazeit“ ausgeführt wurden, kann durch das Vorziehen des 2. Bauabschnittes entgegengewirkt werden.

 


Anlagen:

 

-       Liste der zu verschiebenden Maßnahmen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, die Maßnahmen

 

1.            Zentrale Wasserenthärtung

2.            Neubau Hochbehälter Brakel

3.            Gesamtschule Sporthalle (ehem. PLG)

4.            Saunabereich Hallenbad

5.            Rückhaltebecken Hakesbach

6.            Hochwasserschutz Hembsen

7.            Gesamtschule Chemieraum

 

abhängig von der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage entsprechend dieser Priorität zurückzustellen. Durch diese vorerst zurückgestellten Maßnahmen sollen Liquiditätsengpässe vermieden werden.

 

Gleichzeitig wird beschlossen, den 2. Bauabschnitt der Sanierung der Stadthalle Brakel vorzuziehen und die Liste „Haushaltsvollzug in der Corona-Krise“ um die zusätzliche Ausgabe in Höhe von 140.000 € für die Stadthallensanierung zu erweitern.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

 

Mit dem Schreiben Haushaltsvollzug in der Corona-Krise vom 03. April 2020 informierte die Verwaltung über die anliegende Liste der möglichen Einsparmaßnahmen bei Investitionen im Haushalt 2020. Durch das Verschieben der geplanten Projekte sollen Haushaltsmittel in Höhe von 4.479.000,00 € eingespart werden.

 

Würde die Fertigstellung von dem Bauabschnitt 1 und zusätzlich Bauabschnitt 2 in diesem Jahr umgesetzt werden, so würden Mehrkosten in Höhe von ca. 180.000 € entstehen. Diese wären durch die Verschiebung der o.g. Maßnahmen gedeckt.

 

Eine weitere Kompensierung der Zusatzkosten kann aktuell im geringen Maßen erzielt werden, indem die Ausgaben im Budget „111060/524100 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ reduziert werden. Durch die geringe Beanspruchung von Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäusern und der Schulen, können ca. 40.000 € eingespart werden.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Erläuterungen, ist es aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig, die eingesparten Gelder auf eine Höhe von 4.339.000, € zu reduzieren. Den sieben Einsparungen würde somit eine Mehrausgabe gegenüberstehen.