Sachverhalt:
Es wird auf die in
der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2020 über die
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der OGS für
den Monat Mai 2020 verwiesen.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2020
Beschlussvorschlag:
Die
getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO
NRW genehmigt:
Die Stadt Brakel
setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen
für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im
und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig
davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mindereinnahmen im
Monat Mai 2020 in Höhe von 6.560,00 €