Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aussetzung der Beitragserhebung zur OGS für Mai 2020
Vorlage
1071/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2020 über die Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der OGS für den Monat Mai 2020 verwiesen.

 

 


Anlagen:

Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2020

 


Beschlussvorschlag:

Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mindereinnahmen im Monat Mai 2020 in Höhe von 6.560,00 €