Sachverhalt:
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom 14.04.2020 über die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds (Städtebauförderung) zur Anschaffung von Sonnensegeln/-schirmen „Am Thy“ verwiesen.
Da die nächste Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses erst am 16.06.2020 stattfindet, erfolgt eine Genehmigung
der Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat.
Anlagen:
- Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom 14.04.2020
Beschlussvorschlag:
Die entsprechend § 60 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 14.04.2020 wird genehmigt:
Dem Antrag des Werberings Brakel e.V. wird gefolgt und für die Maßnahme „Anschaffung von Sonnensegeln /-schirmen Am Thy“ ein Zuschuss aus dem Verfügungsfonds in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 14.375,38 €, d.h. 7.187,69 € gewährt (60 % Förderung Bund / Land = 4.312,61 €, 40 % Stadt = 2.875,08 €).
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Der Förderbetrag in Höhe von 7.187,69 € (50 % der zuwendungsfähigen Kosten) steht im Budget 511000-018 zur Verfügung.