Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW über einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds (Städtebauförderung) zur Anschaffung von Sonnensegeln/-schirmen "Am Thy"
Vorlage
1065/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom 14.04.2020 über die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds (Städtebauförderung) zur Anschaffung von Sonnensegeln/-schirmen „Am Thy“ verwiesen.

Da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst am 16.06.2020 stattfindet, erfolgt eine Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat.

 


Anlagen:

-       Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vom 14.04.2020

 


Beschlussvorschlag:

Die entsprechend § 60 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 14.04.2020 wird genehmigt:

 

Dem Antrag des Werberings Brakel e.V. wird gefolgt und für die Maßnahme „Anschaffung von Sonnensegeln /-schirmen Am Thy“ ein Zuschuss aus dem Verfügungsfonds in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 14.375,38 €, d.h. 7.187,69 € gewährt (60 % Förderung Bund / Land = 4.312,61 €, 40 % Stadt = 2.875,08 €).

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Der Förderbetrag in Höhe von 7.187,69 € (50 % der zuwendungsfähigen Kosten) steht im Budget 511000-018 zur Verfügung.