Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aussetzung der Beitragserhebung zur OGS für April 2020
Vorlage
1059/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020 über die Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der OGS für den Monat April 2020 verwiesen.

 

 


Anlagen:

Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020

 


Beschlussvorschlag:

Die entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020 wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mindereinnahmen im Monat April 2020 in Höhe von 7.060,00 €