Sachverhalt:
Es wird auf die in
der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020 über die
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der OGS für
den Monat April 2020 verwiesen.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020
Beschlussvorschlag:
Die
entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung
vom 30.03.2020 wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Die
Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung
mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010
„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im
und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig
davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mindereinnahmen im Monat April 2020 in Höhe von 7.060,00 €