Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW;
hier: "Pumptrack für Brakel"
Vorlage
1055/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 13. März 2020 (Anlage 1) übersendet der Anreger eine Unterschriftensammlung mit 462 Unterschriften mit der Anregung, dass sich der Rat der Stadt Brakel mit der Errichtung eines Pumptracks in Brakel befassen möge.

 

Gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

 

Das Schreiben ist eine Anregung im Sinne des § 24 GO NRW in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel und daher zunächst vom Haupt- und Finanzausschuss als „Haupt- und Beschwerdeausschuss“ zu behandeln.

 

Die Voraussetzung für einen Einwohnerantrag (§ 25 GO NRW) bzw. für ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW) liegen nicht vor.

 

Da es sich um eine bauliche Angelegenheit handelt, ist diese zunächst inhaltlich durch den Bau- und Planungsausschuss zu beraten und dann gegebenenfalls durch den Rat zu beschließen.

 

 


Anlagen:

 

-      Schreiben des Anregers (Die Unterschriftenlisten liegen in der Verwaltung zur Einsichtnahme aus)


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Beratung an den fachlich zuständigen Bauausschuss zu verweisen.