hier: Öffentliche Bekanntmachungen
Sachverhalt:
In der Hauptsatzung der Stadt
Brakel vom 13.12.1999 in der zur Zeit gültigen Fassung ist im § 13 „Öffentliche
Bekanntmachungen“ geregelt, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen
Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Brakel „Brakel Erleben“ veröffentlicht
werden.
Aufgrund der aktuellen Lage hat der Panorama Verlag, Bielefeld als Herausgeber von „Brakel Erleben“ mitgeteilt, dass der Vertrieb dieser Zeitung ab dem 26.03.2020 bis auf Weiteres eingestellt wird.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf eine zeitgemäße Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungsverpflichtungen ist eine Anpassung der Hauptsatzung zwingend erforderlich.
Entsprechend der Mustersatzung des StGB NRW ist beabsichtigt, die öffentlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt Brakel zu veröffentlichen.
In der Tageszeitung „Westfalen-Blatt“, als die in Brakel verbreitetere Zeitung, erfolgt ein entsprechender redaktioneller Hinweis.
Ferner hat sich der Standort des Bekanntmachungskastens in Brakel-Frohnhausen geändert. Dieser befindet sich jetzt auf dem Parkplatz Kreuzung Holzstraße/Bartholomästraße.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.
Anlagen:
Entwurf 12. Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den
entsprechenden Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom
13.12.1999 –12. Änderung- als Satzung.
Die 12. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Im Budget 111000.543100 stehen 3.800,- € für die Öffentlichen Bekanntmachungen zur Verfügung. Diese Mittel werden nunmehr für die Veröffentlichung der Hinweise im Westfalen-Blatt benötigt.