Sachverhalt:
Die barrierefreie Umgestaltung der Straße „Südmauer“ ist
als Maßnahme 5 in der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den historischen Stadtkern von 2016
vorgesehen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2017
beschlossen, die Maßnahme für das Städtebauförderprogramm 2018 anzumelden. Mit
Zuwendungsbescheid vom 16.11.2018 wurde von der Bezirksregierung eine Förderung
in Höhe von 444.000 € zugesagt.
Das Büro Turk wurde bereits 2001 mit den ersten
Entwurfsplanungen für die Umgestaltung beauftragt. Auf der Basis dieser
Planungen ist der Entwurf noch einmal überarbeitet worden und wird in der
Sitzung vorgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Vorstellung der Planung
eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Für die Straße „Südmauer“ sind im Haushaltsplan 2020
Mittel für die Planung vorgesehen. Um die Maßnahme im Herbst zur Erlangung
guter Ergebnisse ausschreiben zu können, wird die Verwaltung dem Rat
vorschlagen, jeweils eine Verpflichtungsermächtigung für 2021 und 2022 in Höhe
von zusammen 740.000 € zu beschließen. Die Baumaßnahme soll dann in zwei
Bauabschnitten durchgeführt werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Planung für die Umgestaltung der Straße „Südmauer“
zustimmend zur Kenntnis und schlägt dem Rat vor, zur Vorstellung dieser Planung
eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: