Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 und der Wirtschaftspläne KUBRA und VUBRA für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorlage
1019/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.       Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom 09.12.2019 bis 30.12.2019 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.       Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020

 

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 03.12.2019 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

 

Ergebnisplan

Erträge von                                                                                                               32.553.795,49 €

Aufwendungen von                                                                                              34.273.516,76 €

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                                                                              01.719.721,27 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                    32.586.116,49 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  32.957.368,95 €

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit                                                                                               4.181.645,67 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit                                                                                               6.823.595,67 €

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit                                                                                                               0,00 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit                                                                                           1.564.682,28 €

 

festgesetzt.

 

Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 28.01.2020 und 30.01.2020 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2020 bzw. den Wirtschaftsplänen 2020 für die Eigenbetriebe befasst.

 

Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Ausschüsse wird dem Rat vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 anzunehmen.

 

 

 

Fraktion

Antrag

Abstimmung

 

CDU

 

Antrag 1:

Verbesserung der Raumsituation in der OGS- Eintragung eines Sperrvermerkes.

 

 

Antrag 2:

Prüfantrag an die Verwaltung - Umstellung auf elektronische Ratsunterlagen.

 

 

einstimmig angenommen

 

 

 

einstimmig angenommen

 

 

SPD

 

Antrag 1:

Planungskosten zur Erstellung eines ampellosen Verkehrskonzeptes um den historischen Stadtkern.

 

 

mit 3-Ja-Stimmen,

9 Nein-Stimmen und

2 Enthaltungen

mehrheitlich abgelehnt

 

UWG/CWG

 

Antrag 1:

Bänke am Kaiserbrunnen (30.000 €). Es wird beantragt, die Summe mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

 

einstimmig angenommen

 

 

 

 

Antrag Ratsherr Menke: Erhöhung des Budgets für die Herrichtung von Stadtstraßen im Stadtbezirk Gehrden Nachtrag innerhalb der Sitzung: Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000 € im Haushalt für das Jahr 2020 eingeplant.

 

einstimmig angenommen

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2020 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge der Fraktionen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zu.

 

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 04.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

                                                                                                                             

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                  32.553.795,49 EUR

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                  34.273.516,76 EUR

 

im Finanzplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                            32.586.116,49 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                            32.957.368,95 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

Tätigkeit                                                                                                                            4.181.645,67 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

Tätigkeit                                                                                                                              6.823.595,67 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit                                                                                                                             0.000.00  0,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit                                                                                                                               1.564.682,28 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

1.281.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplans wird auf                                                                                                                              

1.719.721,27 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                                             

 

3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                                                           280 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                                                         443 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                              418 v.H.

 

 

§ 7

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

 

1.       wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

 

1.       bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.       bei der Umschuldung von Krediten,

3.       bei inneren Verrechnungen,

4.       wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.       wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.       über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel

 

 

 

 

 

Brakel, 27.02.2020/FB1/Abt20/Schlenhardt

Der Bürgermeister

 

 

 

Hermann Temme

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: