Sachverhalt:
1. Einwendungen von Einwohnern und
Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom 09.12.2019 bis 30.12.2019 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.
2.
Haushaltssatzung
mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 03.12.2019 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 32.553.795,49 €
Aufwendungen von 34.273.516,76 €
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 01.719.721,27 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 32.586.116,49 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 32.957.368,95 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit 4.181.645,67 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit 6.823.595,67 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 0,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 1.564.682,28 €
festgesetzt.
Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 28.01.2020 und 30.01.2020 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2020 bzw. den Wirtschaftsplänen 2020 für die Eigenbetriebe befasst.
Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Ausschüsse wird dem Rat vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 anzunehmen.
Fraktion |
Antrag |
Abstimmung |
CDU |
Antrag 1: Verbesserung der
Raumsituation in der OGS- Eintragung eines Sperrvermerkes. Antrag 2: Prüfantrag an die
Verwaltung - Umstellung auf elektronische Ratsunterlagen. |
einstimmig angenommen einstimmig angenommen |
SPD |
Antrag 1: Planungskosten zur Erstellung eines ampellosen Verkehrskonzeptes um
den historischen Stadtkern. |
mit 3-Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt |
UWG/CWG |
Antrag 1: Bänke am Kaiserbrunnen (30.000 €). Es wird beantragt, die Summe mit
einem Sperrvermerk zu versehen. |
einstimmig angenommen |
|
Antrag Ratsherr
Menke: Erhöhung des Budgets für die Herrichtung von Stadtstraßen im
Stadtbezirk Gehrden Nachtrag
innerhalb der Sitzung: Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
250.000 € im Haushalt für das Jahr 2020 eingeplant. |
einstimmig angenommen |
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2020 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge der Fraktionen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zu.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 04.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 32.553.795,49 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 34.273.516,76 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 32.586.116,49 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 32.957.368,95 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-
Tätigkeit 4.181.645,67 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-
Tätigkeit 6.823.595,67 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungs-
tätigkeit 0.000.00 0,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungs-
tätigkeit 1.564.682,28 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
1.281.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplans wird auf
1.719.721,27 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf
3.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 280 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 418 v.H.
§ 7
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne
des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1. wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:
1. bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2. bei der Umschuldung von Krediten,
3. bei inneren Verrechnungen,
4. wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,
5. wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6. über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel
Brakel, 27.02.2020/FB1/Abt20/Schlenhardt
Der Bürgermeister
Hermann Temme
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: