Sachverhalt:
Der Bauausschuss wird in seiner Sitzung am 29.01.2020 die
durch das Büro sweco aus Hameln erstellte Planung für die
Dorferneuerungsmaßnahme „Bornstraße/Kirchstraße“ im Stadtbezirk Hembsen
beraten. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, eine Einwohnerversammlung
durchzuführen.
Bevor mit der Maßnahmen begonnen werden kann, ist diese
nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner
durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde
unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen
von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf
es eines Ratsbeschlusses.
Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23
GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der
Bürger über die Planung für die
Dorferneuerungsmaßnahme „Bornstraße/Kirchstraße“ im Stadtbezirk Hembsen durchzuführen.
Sie findet am Mittwoch, den 04.03.2020, um 19.00 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus Hembsen
statt.
Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der
Versammlung bestimmt:
CDU-Fraktion: .......................................
SPD-Fraktion: .................................. .....
UWG/CWG-Fraktion: ...............................
Bündnis`90/DIE
GRÜNEN: .......................
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: