Betreff
Dorferneuerungsmaßnahme "Bornstraße/ Kirchstraße" im Stadtbezirk Hembsen; Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Vorlage
1013/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss wird in seiner Sitzung am 29.01.2020 die durch das Büro sweco aus Hameln erstellte Planung für die Dorferneuerungsmaßnahme „Bornstraße/Kirchstraße“ im Stadtbezirk Hembsen beraten. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

 

Bevor mit der Maßnahmen begonnen werden kann, ist diese nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über die Planung für die Dorferneuerungsmaßnahme „Bornstraße/Kirchstraße“ im Stadtbezirk Hembsen durchzuführen. Sie findet am Mittwoch, den 04.03.2020, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hembsen statt.

Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:

 

CDU-Fraktion: .......................................

 

SPD-Fraktion: .................................. .....

 

UWG/CWG-Fraktion: ...............................

 

Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: