Sachverhalt:
Der Bauausschuss wird in seiner Sitzung am 29.01.2020 die
durch das Büro Volmer aus Warburg erstellte Planung für den Ausbau der Straße
„Glashüttenweg“ im Stadtbezirk Bökendorf beraten. Die Verwaltung hat
vorgeschlagen, eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Bevor mit der Maßnahmen begonnen werden kann, ist diese
nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner
durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde
unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen
von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf
es eines Ratsbeschlusses.
Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der
Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort
der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein.
Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die
Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine
Beschlussfassung findet nicht statt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der
Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über die Planung für den Ausbau der Straße
„Glashüttenweg“ im Stadtbezirk Bökendorf durchzuführen. Sie findet am Dienstag, den 10.03.2020, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bökendorf statt.
Folgende
Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:
CDU-Fraktion: .......................................
SPD-Fraktion: .......................................
UWG/CWG-Fraktion: ...............................
Bündnis`90/DIE GRÜNEN:
............ ...........
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: