Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2018
Vorlage
983/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2018 sah Erträge von 30.254.490,94 € und Aufwendungen von 31.718.084,82 € vor. Das vorhandene plantechnische Defizit in Höhe von 1.463.593,88 € sollte aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.

 

Im Rahmen des Haushaltsvollzuges konnte das geplante Defizit um ca. 2,98 Mio. € verbessert und in einen Überschuss in Höhe von 1.519.530,95 € gewandelt werden. Die Gründe dieser erheblichen Verbesserungen werden in der Sitzung ausführlich erläutert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Brakel ist gemäß § 102 GO NRW gesetzlicher Prüfer für den Jahresabschluss der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.

 

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2018 wurden auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Mit der Abschlussprüfung 2018 gilt eine neue Bestätigungsvermerkformulierung. Diese hat sich im Umfang erheblich verlängert.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Jahresabschluss ausführlich erläutert.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss

 

1.           
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 15.01.2020

 

2.           

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom 15.01.2020

 

3.           
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat:

 

a)            die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 vom 10.12.2019

b)            die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.519.530,95 € in die Ausgleichsrücklage und

c)            die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie folgt:

 

a)            der Jahresabschluss 2018 vom 10.12.2019 wird festgestellt.

b)           Der Jahresüberschuss von 1.519.530,95 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

c)            Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.