Betreff
Kindergartenangelegenheit, hier: Kindertageseinrichtung Istrup
Vorlage
287/2008
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Ratsitzung am 24. Juni 2008 wurde beschlossen, die Kindertageseinrichtung in Istrup zunächst für ein weiteres Kindergartenjahr fortzuführen. Wird sich im Laufe des Kindergartenjahres keine sichere Tendenz zur Fortführung der Einrichtung erkennen lassen, sollte die Angelegenheit rechtzeitig im parlamentarischen Raum zur Diskussion gestellt werden.

 

Damit für das kommende Kindergartenjahr (2009/2010) die Verwaltung und auch Eltern aus Istrup, die einen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen möchten, planen können, ist die Angelegenheit im parlamentarischen Raum zu behandeln und eine Entscheidung zu treffen.

 

Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhält der kommunale Träger einer Kindertageseinrichtung entsprechend der gebildeten Gruppenform je Kind 79 % der vom Land festgelegten Einrichtungspauschale. Der vom kommunalen Träger aufzubringende Eigenanteil beträgt 21 %. Dieser Trägeranteil wird in keiner Kindertageseinrichtung (ob in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft) erreicht sondern liegt weitaus höher.  Der vom Land für die einzelnen Träger festgelegte Eigenanteil kann nur dann erreicht werden, wenn es sich um eine für die Kindertageseinrichtung günstigste Belegungs- und Gruppenform / -kombination und mit der entsprechenden Anzahl von Kindern sowie günstigem Personalkostenaufwand in einer Kindertageseinrichtung handelt.

 

 

A)     Die Situation in der Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Istrup stellt sich wie folgt dar:

 

1.)    Die Kindertageseinrichtung „Zwergenparadies“ im Stadtbezirk Istrup wird als eingruppige Einrichtung mit zur Zeit 13 Kindern (11 Kinder über 3 Jahren und 2 Kinder unter 3 Jahren) geführt. Die Einrichtung ist zu 64 % belegt. (vgl. Anlage 1)

 

2.)    Im Kindergartenjahr 2009/2010 werden voraussichtlich 11 Kinder (alle über 3 Jahre) die Einrichtungen mit der Gruppenform III besuchen. Für 3 Kinder wird eine Betreuungszeit von 25 Std. (nach Gruppenform III/a), für 7 Kinder eine Betreuungszeit von 35 Std. (nach Gruppenform III/b) und für ein Kind eine Betreuungszeit von 45 Std. (nach Gruppenform III/c) gewünscht.

 

 

3.)    Bei dieser Belegungskonstellation/-kombination ist der Kindergarten zu 45 % belegt, (vgl. hierzu Anlage 2). Das gewünschte Angebot -wie oben dargestellt- verursacht bei einer Übermittagbetreuung von 1 Kind (nach Gruppenform III/c mit 45 Std.) einen äußerst hohen Personalaufwand und hohe Personalkosten, der durch das Einrichtungsbudget sich nicht kompensieren lässt. (Eine Übermittagbetreuung rechnet sich für den Träger der Kindertagesstätte erst ab mindestens 5 Kinder.)

 

Würde für die 11 Kinder die Gruppenform III/b –35 Stunden- eingerichtet, liegt die Belegungsquote bei 44 %.

 

4.)    Die Aufwendungen zum Betrieb der Kindertageseineinrichtung in Istrup bei dieser Gruppenform (Gruppenform III/b –35 Stunden-) stellen sich derzeit (bei 11 Kindern) wie folgt dar:

 

Personal und Sachkosten                                              113.384,66

Kindpauschale nach KiBiz             46.478,96

möglicher Sonderzuschuss f. kl.

1-gruppige Einrichtungen              15.000,00

                        61.478.96

x 79 % Fördersatz                               =                        48.568,38

Eigenanteil                                                 =                64.816,28

                                                                =                        56,9 %

 

 

Ohne den Zuschuss von 15.000,00 € für kleine 1-gruppige Einrichtungen wäre der Eigenanteil noch höher.

 

Personal und Sachkosten                                                      113.384,66

Kindpauschale nach KiBiz                     46.478,96

x 79 % Fördersatz                                       =                        36.718,38

Eigenanteil                                                 =                        76.666,28

                                                                =                        67,6 %

 

5.)    Als Beispiel und Vergleich:

Im Vergleich dazu (s.o.) stellen sich die Aufwendungen für eine eingruppige Kindertageseinrichtung bei einem angenommen gleichen Personal- und Sachkostenansatz mit (durchschnittlich) 25 Kindern wie folgt dar:

 

Personal und Sachkosten                                                      113.384,66

Kindpauschale nach KiBiz     105.634,00

x 79 % Fördersatz                                       =                        84.448,00

Eigenanteil                                                 =                        28.936,66

                                                                =                        25,5 %

 

6.)    Auf Grund der Geburtenzahl im Stadtbezirk Istrup werden für das Kindergartenjahr 2010/2011 bei einer sehr günstigen Prognose für die Kindertageseinrichtung Istrup    13 Kinder angenommen.

 

 

B)     Die Situation in der Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk Riesel stellt es sich wie folgt dar:

 

1.)    In der Kindertageseinrichtung in Riesel werden im Kindergartenjahr 2009/2010 voraussichtlich 16 Kinder die Einrichtungen besuchen. Folgende Betreuungsform wurde gewünscht und zwar für:

 

1 Kind unter 3 Jahre  (Gruppenform II/ a) mit 25 Std.

1 Kind unter 3 Jahre  (Gruppenform II/ c) mit 45 Std.

 

7 Kind über 3 Jahre  (Gruppenform III/ a) mit 25 Std.

7 Kind über 3 Jahre  (Gruppenform III/ c) mit 45 Std.

 

2.)    Bei dieser Belegungskonstellation/-kombination ist der Kindergarten mit einer Quote von 83 % belegt (vgl. hierzu Anlage 3). Bei dem gewünschten Angebot -wie oben dargestellt- belaufen sich die Aufwendungen in folgender Höhe:

 

Personal und Sachkosten                                                      137.356,66

Kindpauschale nach KiBiz             104.059,66

möglicher Sonderzuschuss

f. kl. 1-gruppige Einrichtungen         15.000,00

                                                119.478.96

x 79 % Fördersatz                                               =                94.056,67

Eigenanteil                                                         =                43.299,99

                                                                        =                31,5 %

 

Ohne den Zuschuss von 15.000,00 € für kleine 1-gruppige Einrichtungen wäre der Eigenanteil noch höher.

 

Personal und Sachkosten                                                      137.356,66

Kindpauschale nach KiBiz             104.059,66

möglicher Sonderzuschuss

x 79 % Fördersatz                                               =                82.207,13

Eigenanteil                                                         =                55.149,53

                                                                        =                40,1 %

 

 

C) Zusammenfassung und Fazit

 

1.)    Bei einer Zusammenlegung der Kindertageseinrichtungen Istrup und Riesel –Auflösung der Kindertagesstätte Istrup und Zuordnung zur Kinderstagesstätte Riesel – zu einer Kindertageseinrichtung in Riesel, wäre gem. den Anmeldungen folgende Belegungs- und Gruppenform möglich:

 

          1 Kind unter 3 Jahren  (Gruppenform II/ b) 35 Std.

          1 Kind unter 3 Jahren  (Gruppenform II/ c) 45 Std.

insgesamt    2 Kinder

 

          3 Kind über 3 Jahren  (Gruppenform III/ b) 25 Std.

        14 Kinder über 3 Jahren  (Gruppenform III/ b) 35 Std.

          8 Kind über 3 Jahren  (Gruppenform III/ c) 45 Std.

insgesamt  25 Kinder

 

zusammen 27 Kinder

 

2.)    Bei dieser Belegungskonstellation/-kombination ist die Kindertageseinrichtung mit einer Quote von 128 % belegt und liegt an der obersten Belegungsgrenze, d.h.: die Belegungskapazität ist ausgeschöpft. (vgl. hierzu Anlage 4 ).

 

3.)    Die Aufnahme weiterer Kinder oder auch von Kindern unter 3 Jahren –die Plätze für unter 3 Jährige Kinder soll ab dem nächsten Kindergartenjahr ausgeweitet werden- ist bei der Belegungsgröße dann nicht mehr möglich, weil die Bandbreite von 10 % ( 10 % von der Regelgröße bei 25 Kindern/Gruppe) überschritten wird. Eine Überschreitung ist nur mit Genehmigung des Landesjugendamtes zulässig. Ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, ist z.Z. nicht einschätzbar.

 

4.)    Eine Belegung der Kindertagesstätte in Riesel mit mehr als 27 Kindern stößt   – mal ganz abgesehen von der personellen Besetzung –  zudem an räumliche Kapazitätsgrenzen.

 

Unter diesen v.g. Aspekten sollte für das kommende Kindergartenjahr 2009/2010 die Entscheidung getroffen werden.