Sachverhalt:
Der Bezirksausschuss hat zu den Planungen
folgende Beschlüsse gefasst:
„Neue
Straße“:
Der
Bezirksausschuss Erkeln nimmt die vorgestellten Planungen zur Kenntnis.
Querungshilfe:
Auf
Antrag des Bezirksausschussvorsitzenden wird folgender einstimmiger Beschluss
gefasst: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich soll 50 km/h
nicht überschreiten. Dieses soll durch eine Versetzung des Ortsschildes oder
eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt
werden.
Der Bauausschuss hat folgende Beschlüsse
gefasst:
„Neue
Straße“:
Der
Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung einstimmig zu und schlägt dem Rat
vor, diese im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgern vorzustellen.
Querungshilfe
:
Der
Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung und der Beteiligung der Stadt
Brakel an der Umsetzung der Maßnahme in 2019 einstimmig zu.
Der
Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, zu den
Planungen der „Neuen Straße“ eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Die
Einwohnerversammlung fand am 15.01.2019 in Erkeln statt (Protokoll als Anlage).
In der
Einwohnerversammlung werden im Wesentlichen die folgenden Punkte zur Änderung
des Gestaltungsplans vorgebracht:
Baumpflanzungen
und Fahrbahnbreite
Zwischen
der Dorfstraße und dem Detmar-Schmitz-Platz sollen nach der vorgestellten
Planung drei Bäume im Bereich des Gehweges gepflanzt werden. Der Gehweg hat
derzeit eine Breite von ca. 2,00 m bis 2,20 m. Bei einem Erhalt der
Gehwegbreite verschmälert sich die Fahrbahn auf 6,00 m Breite.
Die
Breite des Gehwegs könnte auf eine Breite von ca. 1,50 m verringert werden.
Damit könnte die Straße mit einer Breite von ca. 6,50 Meter neu ausgebaut
werden.
Auf
Wunsch von Herrn Köhler wird in der Einwohnerversammlung eine Abstimmung
eingeleitet, um ein Meinungsbild zu erlangen. Es wird abgestimmt, ob die
Neugestaltung nach dem hier vorgestellten Plan (Fahrbahnbreite 6 Meter) oder
mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 Meter erfolgen soll. Mit 15 Ja-Stimmen wird
der größeren Fahrbahnbreite zugestimmt.
Hierbei
ist anzumerken, dass die Fahrbahn im weiteren Verlauf Richtung Tietelsen auch
nur eine Breite von 6,00 m besitzt.
Es
wird vorgeschlagen, dass die drei Bäume, die nach derzeitigem Stand in der
Kurve Richtung Tietelsen am nördlichen Gehweg gepflanzt werden sollen, auf dem
direkt an den Gehweg angrenzenden Grundstück von Frau Neitmann gepflanzt werden
sollten.
Diese
Baumpflanzung hängt im Wesentlichen von der Nutzung des Gesamtgrundstückes
Neitmann und dem Grunderwerb ab. Die Bepflanzung ist auch ein wichtiger
Bestandteil der Dorferneuerungsmaßnahme. Bei einer Förderung müsste die
Bepflanzung in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn erfolgen. Die genauen Standorte
der Bäume sollten unter Abwägung aller Belange zu gegebener Zeit von der
Verwaltung festgelegt werden.
Auch
zu der Querungshilfe im Bereich des Schlehdornweges wurden in der
Einwohnerversammlung Anregungen vorgebracht.
Von
Anwohnern in diesem Bereich wurde erklärt, dass eine Überquerungshilfe in
diesem Bereich nicht erforderlich ist, da gemäß dem Bebauungsplan über das
nördliche Grundstück „Sagurna“ zur Straße „Kapellenweg“ ein Gehweg gebaut
werden soll. Sie hoffen, dass dies zeitnah möglich ist, denn dann wäre die
Überquerungshilfe nicht erforderlich.
Da im
Baugebiet Erkeln noch 8 Grundstücke zu bebauen sind und auch noch keine
Grunderwerbsverhandlungen für eine nördliche Erweiterung erfolgt sind, ist
mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieses Weges zu rechnen. Es besteht
mit der Querungshilfe und der Kostenübernahme durch den Landesbetrieb derzeit
die einmalige Möglichkeit einer kurzfristigen Verbesserung der fußläufigen
Anbindung an den Ortskern.
Von
der Dorfwerkstatt wurde im Rahmen der IKEK-Erarbeitung diese Querungshilfe
vorgeschlagen. In Verhandlungen mit dem Landesbetrieb „straßen.nrw“ konnte
erreicht werden, dass dieser einer Querungshilfe zustimmt und sogar die Kosten
für die Maßnahme zum Großteil übernimmt.
Um
jetzt zu beiden Planungen ein Votum des zuständigen Gremiums der
Dorfgemeinschaft zu erhalten, wird sich der Bezirksausschuss in seiner Sitzung
am 26.03.2019 mit der Thematik beschäftigen und dem Bauausschuss einen
Vorschlag unterbreiten.
Die Verwaltung schlägt vor, der Planung „Neue
Straße“ unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Fahrbahn im Bereich der
Baumstandorte auf 6,50 m bei einer Gehwegverschmälerung auf 1,50 m verbreitert
wird. Die genauen Standorte der Bäume auf dem Grundstück „Neitmann“ sollen
unter Abwägung aller Belange zu gegebener Zeit von der Verwaltung festgelegt werden.
Dem Bau der Querungshilfe und der Beteiligung
der Stadt Brakel an der Umsetzung der Maßnahme in 2020 sollte der Bauausschuss
zustimmen.
Beschlussvorschlag:
wird in der Sitzung ausformuliert