Betreff
Ausbau der "Neuen Straße" und Anlegung einer Querungshilfe im Bereich "Schlehdornweg" im Stadtbezirk Brakel-Erkeln, Ergebnis der Einwohnerversammlung und Beratung im Bezirksausschuss
Vorlage
863/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Bezirksausschusses Erkeln wurden die Planungen am 12.09.2018 vorgestellt.

 

Der Bezirksausschuss hat zu den Planungen folgende Beschlüsse gefasst:

 

„Neue Straße“:

Der Bezirksausschuss Erkeln nimmt die vorgestellten Planungen zur Kenntnis.

 

Querungshilfe:

Auf Antrag des Bezirksausschussvorsitzenden wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich soll 50 km/h nicht überschreiten. Dieses soll durch eine Versetzung des Ortsschildes oder eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt werden.

 

Der Bauausschuss hat folgende Beschlüsse gefasst:

 

„Neue Straße“:

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung einstimmig zu und schlägt dem Rat vor, diese im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgern vorzustellen.

 

Querungshilfe :

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung und der Beteiligung der Stadt Brakel an der Umsetzung der Maßnahme in 2019 einstimmig zu.

 

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, zu den Planungen der „Neuen Straße“ eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

 

Die Einwohnerversammlung fand am 15.01.2019 in Erkeln statt (Protokoll als Anlage).

 

In der Einwohnerversammlung werden im Wesentlichen die folgenden Punkte zur Änderung des Gestaltungsplans vorgebracht:

 

Baumpflanzungen und Fahrbahnbreite

 

Zwischen der Dorfstraße und dem Detmar-Schmitz-Platz sollen nach der vorgestellten Planung drei Bäume im Bereich des Gehweges gepflanzt werden. Der Gehweg hat derzeit eine Breite von ca. 2,00 m bis 2,20 m. Bei einem Erhalt der Gehwegbreite verschmälert sich die Fahrbahn auf 6,00 m Breite.

Die Breite des Gehwegs könnte auf eine Breite von ca. 1,50 m verringert werden. Damit könnte die Straße mit einer Breite von ca. 6,50 Meter neu ausgebaut werden.

Auf Wunsch von Herrn Köhler wird in der Einwohnerversammlung eine Abstimmung eingeleitet, um ein Meinungsbild zu erlangen. Es wird abgestimmt, ob die Neugestaltung nach dem hier vorgestellten Plan (Fahrbahnbreite 6 Meter) oder mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 Meter erfolgen soll. Mit 15 Ja-Stimmen wird der größeren Fahrbahnbreite zugestimmt.

Hierbei ist anzumerken, dass die Fahrbahn im weiteren Verlauf Richtung Tietelsen auch nur eine Breite von 6,00 m besitzt.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die drei Bäume, die nach derzeitigem Stand in der Kurve Richtung Tietelsen am nördlichen Gehweg gepflanzt werden sollen, auf dem direkt an den Gehweg angrenzenden Grundstück von Frau Neitmann gepflanzt werden sollten.

Diese Baumpflanzung hängt im Wesentlichen von der Nutzung des Gesamtgrundstückes Neitmann und dem Grunderwerb ab. Die Bepflanzung ist auch ein wichtiger Bestandteil der Dorferneuerungsmaßnahme. Bei einer Förderung müsste die Bepflanzung in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn erfolgen. Die genauen Standorte der Bäume sollten unter Abwägung aller Belange zu gegebener Zeit von der Verwaltung festgelegt werden.

 

 

Auch zu der Querungshilfe im Bereich des Schlehdornweges wurden in der Einwohnerversammlung Anregungen vorgebracht.

 

Von Anwohnern in diesem Bereich wurde erklärt, dass eine Überquerungshilfe in diesem Bereich nicht erforderlich ist, da gemäß dem Bebauungsplan über das nördliche Grundstück „Sagurna“ zur Straße „Kapellenweg“ ein Gehweg gebaut werden soll. Sie hoffen, dass dies zeitnah möglich ist, denn dann wäre die Überquerungshilfe nicht erforderlich.

 

Da im Baugebiet Erkeln noch 8 Grundstücke zu bebauen sind und auch noch keine Grunderwerbsverhandlungen für eine nördliche Erweiterung erfolgt sind, ist mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieses Weges zu rechnen. Es besteht mit der Querungshilfe und der Kostenübernahme durch den Landesbetrieb derzeit die einmalige Möglichkeit einer kurzfristigen Verbesserung der fußläufigen Anbindung an den Ortskern.

Von der Dorfwerkstatt wurde im Rahmen der IKEK-Erarbeitung diese Querungshilfe vorgeschlagen. In Verhandlungen mit dem Landesbetrieb „straßen.nrw“ konnte erreicht werden, dass dieser einer Querungshilfe zustimmt und sogar die Kosten für die Maßnahme zum Großteil übernimmt.

 

Um jetzt zu beiden Planungen ein Votum des zuständigen Gremiums der Dorfgemeinschaft zu erhalten, wird sich der Bezirksausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2019 mit der Thematik beschäftigen und dem Bauausschuss einen Vorschlag unterbreiten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Planung „Neue Straße“ unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Fahrbahn im Bereich der Baumstandorte auf 6,50 m bei einer Gehwegverschmälerung auf 1,50 m verbreitert wird. Die genauen Standorte der Bäume auf dem Grundstück „Neitmann“ sollen unter Abwägung aller Belange zu gegebener Zeit von der Verwaltung festgelegt werden.

Dem Bau der Querungshilfe und der Beteiligung der Stadt Brakel an der Umsetzung der Maßnahme in 2020 sollte der Bauausschuss zustimmen.


Beschlussvorschlag:

 

wird in der Sitzung ausformuliert