Betreff
"Kaiserbrunnen", Sanierungsbedarf
Vorlage
848/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit 2017 gibt es immer wieder größere Probleme mit der Wasserqualität am „Kaiserbrunnen“, die zu einer Außerbetriebnahme führen musste.

 

Im Jahr 2017 war der „Kaiserbrunnen“ vom 15.03.2017 bis 19.10.2017 wegen „auffälliger Mikrobiologie“ außer Betrieb, 2018 schon wieder vom 30.01.2018 bis 24.04.2018 und aktuell auch.

 

Im Kreise von vielen Fachleuten wurde seit einiger Zeit eine Ursachenforschung betrieben. Beteiligt waren das CVUA OWL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe), die Wasserkooperation Höxter, die nach dem Arzneimittelgesetz bestimmte „Sachkundige Person“ und „Leiter der Qualitätskontrolle“, HPC AG Fuldatal, welche vor Jahren auch das Beweissicherungsverfahren mit begleitet hat und ein Kollege vom Wasserwerk als nach dem Arzneimittelgesetz bestimmter „Leiter der Herstellungskontrolle“. Die „auffällige Mikrobiologie“ fällt unter anderem auch mit einer Umstellung der Untersuchungsmethodik beim CVUA OWL zusammen, woraus sich die Fragestellung ergab, ob die Befunde seit längerem vorhanden und nach „alter“ Untersuchungsmethodik nicht bestimmbar waren oder die Befunde an ein bestimmtes Ereignis (z.B. Starkregen, lokale Einträge durch Gülle oder Tiere und so weiter) im Umfeld der Quellfassung gebunden sind.

 

Am 10.04.2018 fand ein Ortstermin am „Kaiserbrunnen“ statt. Im Ergebnis des Ortstermins herrschte Einigkeit darüber, dass vor weiteren Entscheidungen der unterirdische Schachtbrunnen nochmals mit aktueller Technik kameratechnisch untersucht werden muss. Die erste und bis heute einzige Kamerabefahrung hat im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens im Feb. 2002 stattgefunden. Nach Auswertung der alten Bestandsunterlagen, Kameraaufnahmen aus dem Brunnen und allen sonstigen Beobachtungen ergaben sich Hinweise, dass der Eintrag von Oberflächenwasser über einen Hohlraum unter den Gebäudekeller erfolgen könnte. Ziel der Kamerabefahrung war es, den genauen Zustand der Quellfassung zu untersuchen, den möglichen Hohlraum unter dem Kellerboden zu erkunden, die Stahlverrohrung zu spezifizieren und den Heilwasserzutritt zu erkunden.

 

Da eine ähnliche Vorgehensweise beim „Metbrunnen“, der über längere Zeiträume auch eine „auffälliger Mikrobiologie“ aufwies, zum Erfolg geführt hat (siehe Sitzungsvorlage Nr. 298/2014-2020 vom 29.09.2015), erhofften sich die Beteiligten nun auch beim „Kaiserbrunnen“ Erfolg zu haben.

 

Der Rat der Stadt Brakel wurde in der Sitzung am 12.07.2018 und die Öffentlichkeit über mehrere Pressemitteilungen über die weitere Vorgehensweise informiert.

 

Nach Abschluss des erforderlichen Ausschreibungs- und Auftragserteilungsverfahrens und unter Berücksichtigung der entsprechenden Witterung (vorhandener Frost zur möglichen Befahrung der Fläche) konnte die Kamerabefahrung am 22.01.2019 durchgeführt werden. Das Ergebnis liegt in Form einer Aktennotiz der Fa. HPC vom 25.02.2019 der Verwaltung vor. Festgestellt wurde unter anderem, dass der eigentliche, gemauerte Brunnen (Schachtbrunnen) ein Volumen von 3 m³ hat, aber bei der Entleerung ca. 10 m³ Wasser gefördert wurden. Hieraus wurde abgeleitet, dass der Brunnen mit einem wassererfüllten Hohlraum in Verbindung steht, der deutlich größer ist als das Volumen des Schachtbrunnens. Der Wasserzutritt (Heilquelle) in den Schachtbrunnen erfolgt über die offene Schachtsohle. Ein Zufluss von oberflächennahem Wasser, welches über die Umspundung unter dem Keller bzw. die Fugen zum Schachtbrunnen eindringt, war, sofern vorhanden, zu vernachlässigen beziehungsweise aus den Beobachtungen der Kamerabefahrung war ein Zufluss in größeren Mengen nicht abzuleiten.

 

Nach Durchsicht der Aktennotiz vom 25.02.2019 und weiteren, inzwischen geführten Gesprächen in der „Kaiserbrunnenrunde“ (CVUA OWL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe), HPC und dem Leiter der Herstellungskontrolle) wird der Sanierungsvorschlag „Sanierung mittels Einschubverrohrung“ favorisiert. Bei diesem Verfahren wird in den bestehenden, mit Ziegelsteinen gemauerten Schachtbrunnen eine Einschubverrohrung gestellt. Die Einschubverrohrung endet über dem Kellerfußboden beziehungsweise über der Brunnensohle im Bereich der Quelle. Die Kosten für diesen Sanierungsvorschlag werden von HPC auf rd. 15-18.000 € netto geschätzt.

 

Weitere Sanierungsvorschläge waren „Sanierung mittels angepassten Brunnenkopf und Hohlraumversiegelung ohne Einschub“ mit einem geschätzten Kostenaufwand von 13-15.000 € netto oder eine „Ersatzbohrung“ im engeren Umfeld zum Quellpavillon mit einem geschätzten Kostenaufwand von 100.000 € netto.

Diese beiden Vorschläge wurden in der „Kaiserbrunnenrunde“ nicht favorisiert, da beim ersten Vorschlag die Erfolgsaussicht nicht so hoch bewertet werden konnten und der zweite Vorschlag den Kostenrahmen sprengen würde.


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, die erforderlichen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen des „Kaiserbrunnen“ mittels Einschubverrohrung durchzuführen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen für diese Sanierung unter 418000/524100 in Höhe von 15.000 € zur Verfügung, müssten aber je nach Ausschreibungsergebnis überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.