Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der "Offenen Ganztagsschule" im Primarbereich in Brakel
Vorlage
824/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Evaluation der jährlichen Finanzierungseckdaten zur OGS mit den Erträgen (Fördermittel/Elternbeiträge/Eigenmittel) und Aufwand (Personal-/Sachausgaben) sowie Anpassung der Beitragstabelle an die gewandelten sozialen Gesellschaftsstrukturen erfordern eine generelle Neufassung der Satzung. Ferner sind Änderungen von Termini und Fachbegriffen einzuarbeiten und auf den aktuellen Stand zu bringen. Eine Neufassung der Satzung mit Inkrafttreten zum 01.08.2019 ist notwendig und opportun.

 

Die neue Satzung ist vermehrt auf die sozialen Strukturen der Gesellschaft ausgerichtet und bietet Eltern verbesserte Rahmenbedingungen. Sie enthält verstärkte soziale Aspekte und entlastet vorrangig einkommensschwache Eltern. Die Satzungen vergleichbarer Städte wurden einbezogen und sozial ausgewogen. Nach den gesetzlichen Vorgaben werden zwei Betreuungsformen im offenen Ganztag gefördert, und zwar „Ganztag bis 16.00 Uhr“ und „Übermittag bis Schulschluss“. Die Betreuungsformen haben jeweils unterschiedliche pädagogische Konzepte, Fördermodalitäten und Elternbeiträge lt. Satzung:

 

      I.     „Ganztag bis 16.00 Uhr“

 

Pädagogisches Konzept

Die Kinder werden bis mind. 16.00 Uhr verlässlich betreut. Eine gemeinsame Mittagsverpflegung im KBBW ist unter Aufsicht gewährleistet. Für die Mittagsverpflegung ist ein mtl. Pauschalbetrag von den Eltern in Höhe von 45,00 € je Kind kostendeckend zu entrichten. Die Kooperation mit dem Kreis Höxter als Schulträger der Brüder-Grimm-Schule für 12 Betreuungsplätze bildet einen integrativen offenen Ganztag (IOGS) ab und ist vertraglich kostenneutral gestaltet.

 

Fördermittel/Eigenanteile (schuljahresbezogen)

Die Betreuungsform wird mit einem Grundbetrag je Kind gefördert (z.Z. 1.085 €) und sieht einen gesetzlichen Eigenanteil je Kind vor (z.Z. 461 €). Die Beträge steigen dynamisch um jährlich 3%.

 

Elternbeitrag (nach aktueller Satzung)

Für die Betreuungsform werden sozial gestaffelte Beiträge gem. der Satzung nach Elterneinkommen bemessen und erhoben. Der Höchstbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Die erste Einkommensstufe ist mit einem Mindestbeitrag von 18,00 € bemessen. Für Geschwisterkinder im Ganztag wird der hälftige Beitragssatz erhoben.

 

Finanzierung (z.B. bezogen auf Schulj.2017/18)

Als Erträge standen insgesamt 167.730 € (Fördermittel 110.720 € und Elternbeiträge 57.010 €) zur Verfügung. Als Aufwand standen Personal- und Sachkosten von 257.411 € entgegen, sodass ein zutragendes Defizit von 89.680 € verblieb (gesetzl. Eigenanteil 44.800 €).

 

Auswirkungen der Neufassung auf die Betreuungsform

 

Fördermittel/Eigenanteile (schuljahresbezogen)

Der Grundbetrag je Kind (1.237 € in 2019/20) und gesetzl. Eigenanteil je Kind (475 € in 2019/20) steigt dynamisch um 3%.

 

 

Elternbeitrag

Die Satzung enthält drei elementare Änderungen:

 

·         Erziehungsberechtigte, die ausschließlich Leistung nach SGB II/XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen entfällt der Beitrag (§ 3 Abs. 6).

·         In der ersten Einkommensgruppe bis 13.000 € wird kein Beitrag erhoben (Anlage zu § 3 Abs. 4).

·         Die Einkommensstaffelungen und Beitragssätze wurden neu angepasst und strukturiert. Der erste Beitragssatz beginnt bei der zweiten Einkommensstufe ab 13.000 € mit 26,00 €. Der Höchstbeitrag ist gesetzlich festgelegt und steigt jährlich gesetzeskonform dynamisch um 3%.

 

Die Regelungen einer Beitragsermäßigung bei Geschwisterkindern um 50% (§ 6 Abs. 4) und Anträge auf Erlass nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 6 Abs. 1 u. 2) bleiben bestehen.

 

Finanzierung (Prognose zum Schuljahr 2019/2020)

Als Erträge werden insgesamt 169.700 € (Fördermittel 123.700 € und Elternbeiträge 46.000 €) erwartet. Als Aufwand werden Personal- und Sachkosten von 270.000 € erwartet, sodass ein zutragendes Defizit von 100.300 € verbleiben würde (gesetzl. Eigenanteil 47.500 €).

 

Fazit

Aufgrund der sozialgerechteren Ausrichtung der Satzung und Entlastung einkommensschwacher Familien werden Mindereinnahmen des Elternbeitragsaufkommens i.H.v. ca. 11.000 € erwartet. Diese Mindereinnahmen können jedoch durch die jährlich dynamisch steigenden Fördermittel etwas kompensiert werden, sodass das jährliche Defizit zwar steigt, jedoch in einem vertretbaren jährlichen finanziellen Zyklus bleibt.

 

   II.     „Übermittag bis Schulschluss“

 

Pädagogische Konzept

Die Kinder werden nur bis zum Ende der 6. Std. (13.30 Uhr) verlässlich betreut und haben die Möglichkeit, unter Aufsicht einen Teil der Hausaufgaben zu erledigen. Eine Mittagsverpflegung gibt es nicht.

 

Fördermittel/Eigenanteile (schuljahresbezogen)

Die Betreuungsform wird pauschal mit 7.500 € je Schule gefördert. Mit Hauptstandort Brakel und Teilstandort Hembsen stehen insgesamt 15.000 € zur Verfügung. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist nicht vorgeschrieben.

 

 

 

Elternbeitrag (nach aktueller Satzung)

Für diese Betreuungsform wird gem. der Satzung ein pauschaler Elternbeitrag i.H.v. 18,00 €/je Kind erhoben und ist vom Elterneinkommen unabhängig. Eine Geschwisterkindsregelung besteht nicht.

 

Finanzierung (z.B. bezogen auf Schulj. 2017/18)

Als Erträge standen insgesamt 36.132 € (Fördermittel 15.000 € und Elternbeiträge 21.132 €) zur Verfügung. Als Aufwand standen Personal- und Sachkosten von 64.558 € entgegen, sodass ein zutragendes Defizit von 28.426 € verbleibt.

 

Auswirkungen der Neufassung auf diese Betreuungsform

 

Fördermittel/Eigenanteile (schuljahresbezogen)

Die Fördermittel steigen nicht und bleiben bei jährlich 15.000 €.

 

Elternbeitrag

Die neue Satzung enthält eine elementare Änderung:

 

·         Der mtl. pauschale Elternbeitrag beträgt 26,00 € (§ 3 Abs. 5)

Eine Geschwisterkindsregelung und der Personenkreis SGB II/XII (§ 3 Abs. 5 Satz 2) bleiben unberücksichtigt. Sozialrelevante Änderungsaspekte sind in der Betreuungsform nicht erkennbar und nicht vordergründig. Bei Bedarf können die Kinder aus einkommensschwachen Familien jederzeit in den Ganztag wechseln, um soziale Förderung in Anspruch zu nehmen.

 

Finanzierung (Prognose zum Schuljahr 2019/2020)

Als Erträge werden insgesamt 50.000 € (Fördermittel 15.000 € und Elternbeiträge 35.000 €) erwartet. Als Aufwand werden Personal- und Sachkosten von 70.000 € erwartet, sodass ein zutragendes Defizit von 20.000 € verbleiben würde.

 

Fazit

Durch die Anhebung des Pauschalbetrages werden Mehreinnahmen i.H.v. ca. 13.000 € erwartet. Die Mehreinnahmen würden das Defizit minieren und halten es auf einen jährlich vertretbaren finanziellen Zyklus.

 

Zusammenfassung mit Übersicht

Die neue Satzung stärkt die vom Gesetzgeber gewollte und geförderte Betreuungsform „Ganztag bis 16.00 Uhr“ und ist vermehrt auf die sozialen Gesellschaftsstrukturen ausgerichtet worden. Sie entlastet und unterstützt vorwiegend einkommensschwache Familien in dieser Betreuungsform und ist sozial ausgewogen. Die hingegen vom Gesetzgeber eher unterschwellig und marginal geförderte Betreuungsform „Übermittag bis Schulschluss“ wird angepasst, um eine weitestgehend auskömmliche Finanzierung hier sicherzustellen.

 

 

 

 

Es bleibt festzuhalten, dass trotz Steigerung der Fördermittel ein Elternbeitragsaufkommen die Aufwendungen zum Betrieb einer OGS nicht kompensieren können. Die Mindereinnahmen der Elternbeiträge im „Ganztag“ können durch Mehreinnahmen der Elternbeiträge bei „Übermittag“ weitestgehend kompensiert werden und halten das Gesamtdefizit der OGS auf einen jährlich, wie bisher, vertretbaren steigenden finanziellen Zyklus. Es ist jedoch anzumerken, dass ein jährliches Elternbeitragsaufkommen stets von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängig ist.

 

Die Schulleitung der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel sowie die OGS-Leitung werden in der Sitzung ebenfalls Fragen zur OGS beantworten.

 


Anlagen:

 

Entwurf der Satzung

Synopse zum Entwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, den beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel in der beigefügten Fassung zu beschließen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der OGS im Haushalt

 

Schuljahr 2017/2018 (abgeschlossen mit alter Satzung)

 

Ganztag               Übermittag        Gesamt

Fördermittel                110.720 €          15.000 €            125.720 €

Elternbeiträge               57.010 €          21.132 €              78.142 €

Erträge                         167.730 €           36.132 €             203.862 €

Personalkosten            246.718 €          60.960 €            307.678 €

Sachkosten                  10.692 €            3.598 €              14.290 €

Aufwand                       257.410 €           64.558           321.968 €

 

Defizit                          89.680 €             28.426 €             118.106 €

(gesetzl. Eigenanteil               44.800 €                       0 €                    44.800 €)

 

Schuljahr 2019/2020 (Prognose mit neuer Satzung)

 

Ganztag               Übermittag        Gesamt

Fördermittel                123.700 €          15.000 €            138.700 €

Elternbeiträge               46.000 €          35.000 €              81.000 €

Erträge                         169.700 €           50.000 €             219.700 €

Personalkosten            260.000 €          66.000 €            326.000 €

Sachkosten                  10.000 €            4.000 €              14.000 €

Aufwand                       270.000 €           70.000 €             340.000 €

 

Defizit                          100.300 €           20.000 €             120.300 €

(gesetzl. Eigenanteil                 47.500 €                     0 €                    47.500 €)