Betreff
Landesförderprogramm NRW "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet." Verleihung eines Heimat-Preises
Vorlage
822/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die neuen Heimat-Förderrichtlinien des Landes NRW (Ministerialblatt NRW vom 13.08.2018) sehen ab dem kommenden Jahr die Verleihung eines „Heimatpreises“ vor. Dieser darf mit insgesamt 5.000,00 € dotiert sein (als Einzelpreis oder aufgeteilt in verschiedenen Kategorien). Das Preisgeld wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zu 100% zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Antragstellung sind ein positiver Ratsbeschluss und die Festlegung der Preiskriterien.

 

Fachliche Hintergrundinformationen

Ehrenamtliches Engagement sichtbar machen: Der Heimat-Preis

Auszug aus der Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

 

Was ist der „Heimat-Preis“?

Mit dem „Heimat-Preis“ rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren.

Grundlage der Förderung aus diesem Element sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Preise sind neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. So werden damit zugleich neue Interessierte ermutigt, sich für ihre Heimat zu engagieren, denn Heimat braucht auch immer weitere und neue Unterstützerinnen und Unterstützer. Nicht zuletzt kann man ausgezeichnete Projektideen andernorts übertragen oder als Anstoß für weitere Initiativen sehen. Der „Heimat-Preis“ bietet damit die Chance, landesweit eine „best-practice“-Sammlung gelungener Heimat-Initiativen sichtbar zu machen.

 

Konzept zur Vergabe eines „Heimat-Preises“ in Brakel:

 

Ziele in Bezug auf die Verleihung eines „Heimat-Preises“ sind:

-      Offizielle Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlichem, bürgerlichem und unternehmerischem Engagement durch Brakeler Vereine, Bürger und Unternehmen.

-      Aktivierung und Motivation von Menschen, sich für die Gestaltung und Erhaltung unserer unmittelbaren Heimat einzubringen.

-      Engagement lohnt sich.

 

Ausgezeichnet werden:

-      Personen, Initiativen, Vereine und Unternehmen, die sich in besonderer Weise (nachhaltig, kreativ und/oder sozial) für die langfristige Erhaltung und aktive Gestaltung ihrer Heimat engagieren.

 

Vergabe in maximal drei Kategorien möglich:

1. Bürgerliches Heimatengagement (Privat, Vereine, Initiativen).

2. Jugendinitiativen und –projekte.

3. Unternehmen, die sich für und in der Heimat engagieren.

 

Verwendung des Preisgeldes durch den Preisträger:

-      Zur unmittelbaren (Teil-) Projektunterstützung bzw. der Unterstützung der Initiative des Empfängers der Förderung.

 

Bewerbungs- bzw. Benennungsverfahren

Mögliche Preisträger dürfen:

-      Sich selbst benennen,

-      von Dritten vorgeschlagen werden,

-      oder durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen werden.

-      Auch besondere Projekte mit besonderer Wirkung (Innovation, Nachhaltigkeit), die nur mithilfe des Preisgeldes realisiert werden können, dürfen einreicht werden.

 

Zusammensetzung und Aufgaben der Jury

Die Jury des Heimat-Preises setzt sich zusammen aus Vertretern von

-      Bürgermeister,

-      Politik (2 Pers. aus dem Rat),

-      Schule (2 Pers.),

-      Verwaltung (1 Pers.),

-      Vertretern der Brakeler Ortschaften (3 Pers.).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die Vergabe eines Heimat-Preises im Jahr 2019 unter der Voraussetzung, dass das Preisgeld als Fördersumme durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Preisvergabe erfolgt auf der Grundlage der o. g. Ziele, Vergabekriterien und –kategorien sowie des Verwendungszweckes des Preisgeldes.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Der „Heimatpreis“ wirkt sich nicht auf den Haushalt aus.