Sachverhalt:
Da
diese Querungshilfe außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, kann diese Maßnahme
nicht aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert werden, so dass die Verwaltung
die Maßnahme dann entsprechend aufgeteilt hat. Es wurde in Absprache mit dem
Landesbetrieb eine Planung erstellt, die 2019 durch den Straßenbaulastträger
umgesetzt wird. Die Stadt Brakel hat hierbei die Kosten für die Planungen und
den Grunderwerb zu tragen.
Dem
Planungs- und Ingenieurbüro Müller aus Steinheim wurde als günstigstem Bieter
nach einer beschränkten Ausschreibung der Auftrag für die Plan-erstellung
erteilt. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Für den Ausbau der Querungshilfe wird ein Teilstück des Baugrundstückes
Ecke Schlehdornweg/ Neue Straße in Anspruch genommen. Dieses muss nach
erfolgtem Ausbau abgeteilt werden. Das Baugrundstück steht noch im Eigentum der
Stadt und wird um den Ausbaubereich reduziert. Die Planungskosten werden in 2018
aus dem Budget Verkehrsanlagen beglichen.