Betreff
Querungshilfe im Einmündungsbereich Schlehdornweg/ Neue Straße im Stadtbezirk Brakel-Erkeln, Planvorstellung
Vorlage
773/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Planungen für die Umgestaltung der „Neuen Straße“ wurde auch das Anlegen einer Querungshilfe im Bereich des Schlehdornweges berücksichtigt. In den Dorfwerkstätten war diese Querungshilfe Bestandteil dieser Maßnahme.

 

Da diese Querungshilfe außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, kann diese Maßnahme nicht aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert werden, so dass die Verwaltung die Maßnahme dann entsprechend aufgeteilt hat. Es wurde in Absprache mit dem Landesbetrieb eine Planung erstellt, die 2019 durch den Straßenbaulastträger umgesetzt wird. Die Stadt Brakel hat hierbei die Kosten für die Planungen und den Grunderwerb zu tragen.

 

Dem Planungs- und Ingenieurbüro Müller aus Steinheim wurde als günstigstem Bieter nach einer beschränkten Ausschreibung der Auftrag für die Plan-erstellung erteilt. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für den Ausbau der Querungshilfe wird ein Teilstück des Baugrundstückes Ecke Schlehdornweg/ Neue Straße in Anspruch genommen. Dieses muss nach erfolgtem Ausbau abgeteilt werden. Das Baugrundstück steht noch im Eigentum der Stadt und wird um den Ausbaubereich reduziert. Die Planungskosten werden in 2018 aus dem Budget Verkehrsanlagen beglichen.