Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
29.11.2017 dem vorgestellten Planentwurf zum Ausbau der Straße „Kapellenweg“ im
Stadtbezirk Erkeln einstimmig zugestimmt und zur Beratung an den
Bezirksausschuss Erkeln verwiesen. Dem Rat wurde vorgeschlagen, eine Einwohnerversammlung
zur Vorstellung der Planung durchzuführen.
Der Bezirksausschuss Erkeln hat in seiner
Sitzung am 19.12.2017 die Planung beraten. Der Auszug aus dem Protokoll des
Bezirksausschusses ist als Anlage beigefügt
Auf Beschluss des Rates vom 05.12.2017 und
nach öffentlicher Bekanntmachung fand am 10.01.2018 die Einwohnerversammlung
statt. Das Protokoll der Einwohnerversammlung ist beigefügt.
Der Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am
19.12.2017 zwei Änderungswünsche formuliert.
- Statt einer einzeiligen Rinne mit Rundbord bevorzugt der Ausschuss
eine dreizeilige Rinne aus Betonsteinpflaster und somit einen höhengleichen
Ausbau von Fahrbahn und Gehweg.
Diese Änderung wurde auch von den Anwohnern
in der Einwohnerversammlung angeregt.
Der Rundbord mit einer Höhe von rd. 3 cm ist
vorgeschlagen worden, um eine wirkliche Trennung des Gehweges von der Fahrbahn,
die in diesem Bereich recht häufig auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
genutzt wird, zu erreichen. Der höhengleiche Ausbau macht den gesamten
Straßenbereich praktisch zu einer Mischfläche.
Bautechnisch und kostenmäßig stellt der Bau
einer dreizeiligen Rinne jedoch keine Verschlechterung da.
- Im Hinblick auf einen heute üblichen barrierefreien Ausbau ist
zudem der Ausbau des Gehweges in Asphalt zu prüfen.
Eine möglicherweise erwartete
Kostenreduzierung kann hier nicht erreicht werden. Ein einheitlicher Belag
macht die Straße noch mehr zur Mischfläche, was nach Meinung der Verwaltung
aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs nicht sinnvoll ist. In den
Seitenstreifen sollen noch Versorgungsleitungen verlegt werden, deren Unterhaltung
bei einem Pflasterbelag wesentlich vereinfacht wird. Aufbrüche können dann
problemlos geschlossen werden.
In der Einwohnerversammlung haben sich die
Anwohner einstimmig gegen den Ausbau der Straße ausgesprochen. Grund hierfür
ist auf Nachfrage die Beitragsveranlagung für die Herstellung der
Erschließungsstraße.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
24.01.2018 das Ergebnis der Einwohnerversammlung beraten und beschlossen, die
Angelegenheit vor der endgültigen Beschlussfassung nochmals an den
Bezirksausschuss Erkeln zu verweisen. Mit Schreiben vom 06.02.2018 wurde der
Bezirksausschuss Erkeln erneut beteiligt. In der Bezirksausschusssitzung am
26.04.2018 fasst der Bezirksausschuss Erkeln folgenden einstimmigen Beschluss:
„Da ca. 50 % der Grundstücke noch nicht
bebaut sind und der Ausschuss weiterhin der Auffassung ist, dass die Maßnahme
auch nach KAG abgerechnet werden könnte, beschließt der Ausschuss einstimmig,
die Maßnahme zunächst zurück zu stellen.
Es bleibt abzuwarten bis weitere Grundstücke bebaut sind oder die
Verkehrssicherungspflicht so umfangreiche Baumaßnahmen erfordert, die den
geplanten Straßenausbau sinnvoller erscheinen lassen.“
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
04.07.2018 die Angelegenheit erneut beraten und einstimmig beschlossen, die
Angelegenheit in der Sitzung nach der Sommerpause neu zu verhandeln und einen
festen Ausbautermin festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der
Zwischenzeit eine Stellungnahme der GVV-Kommunalversicherung in Köln im
Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht
einzuholen.
Die Mitglieder des Bauausschusses treffen
sich vor der Sitzung zu einem Ortstermin am „Kapellenweg“ in Erkeln.
Die GVV-Kommunalversicherung
hat mit Mail vom 13.08.2018 zum Sachverhalt wie folgt Stellung genommen:
Wir
nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom heutigen Tage. Was die Verkehrssicherheit
angeht, zeigen die uns vorliegenden Fotos deutlich, dass die Straße eine
Vielzahl von Flickstellen aufweist und darüber hinaus ein ausgewiesener und
befestigter Gehweg nicht vorhanden ist. Allem Anschein nach weist diese Straße
auch keinen frostsicheren Unterbau auf. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass
es sich vorliegend um eine Straße von untergeordneter Bedeutung am Ortsrand
handelt. Rechtlich ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der
Verkehrssicherheit grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer die Straße so
hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Im Hinblick auf den
Fahrzeugverkehr ist zu berücksichtigen, dass die Straße nur so gestaltet sein
muss, dass sie letztlich gefahrlos befahrbar ist. Im Hinblick auf Fußgänger,
vorliegend die Straße ebenfalls benutzen müssen, gelten etwas strengere
Anforderungen. Die Straße darf keine groben Unebenheiten aufweisen, die zu
einem Sturz führen können, auch wenn diese Unebenheiten für Fahrzeuge noch
nicht gefährlich sind. Insgesamt sind wir vorliegend der Auffassung, dass ein
Zustand gegeben ist, der für die Verkehrsteilnehmer noch beherrschbar ist.
Gleichwohl stimmen wir Ihnen dahingehend zu, dass insbesondere durch
Frosteinwirkung im nächsten Winter neue Schlaglöcher und Unebenheiten auftreten
werden, die einen zusätzlichen Unterhaltungsaufwand erforderlich machen. Früher
oder später wird die Straße von Grund auf erneuert werden müssen. Wann dies
geschieht, liegt jedoch regelmäßig im Ermessen des Trägers der Straßenbaulast.
Dass die Anlieger aus Kostengründen regelmäßig bereit sind, den bestehenden
schlechten Zustand der Straße weiter zu dulden, ist nachvollziehbar, kann aber
letztlich nicht das entscheidende Argument sein. Ob die Stadt Brakel im
vorliegenden Fall wegen des nahe Zukunft drohenden weiteren Kontroll- und
Unterhaltungsaufwands eine Erneuerung der Straße beschließt, bitten wir daher
nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Unter Haftpflichtgesichtspunkten
können wir als Versicherer eine Erneuerung der Straße nicht fordern, solange
durch Beiarbeitung der bestehenden Unebenheiten ein verkehrsgerechter Zustand
noch hergestellt werden kann.
Die Verwaltung nimmt zu der Ausbaumaßnahme
wie folgt Stellung:
Der Bezirksausschuss hat für die Erstellung
der Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstraßen durch den Arbeitskreis
„Wirtschaftswege/ Stadtstraßen“ die Straße „Kapellenweg“ benannt. Der
Betriebsausschuss hat die Straße dann an Stelle zwei dieser Liste nach dem
Ausbau des Sepkerweges, der im letzten Jahr erfolgte, festgelegt. Aufgrund der
schweren Schäden an der Straße kann die Verkehrssicherheit nur noch mit
erheblichem Aufwand gewährleistet werden, so dass hier ein Ausbau der Straße
erforderlich ist. Diese Notwendigkeit wurde hier sicherlich auch vom Bezirksausschuss
Erkeln erkannt.
Ein Nichtausbau der Straße, wie von den
Anwohnern und Bezirksausschuss gefordert, führt hier lediglich zu einer
zeitlichen Verzögerung und Verteuerung. Auch bei der provisorischen Beseitigung
der Schäden wird der Ausbau in absehbarer Zeit erfolgen müssen.
Die Straße Kapellenweg hat ohne Gehweg und
nach Untersuchung des Unterbaus nicht den Standard einer Erschließungsstraße.
Die erfolgte Bebauung an der nördlichen Straßenseite sowie die mögliche
Bebauung an der südlichen Seite machen die Straße aber zu einer
Erschließungsstraße, die auch entsprechend ausgebaut und nach den Bestimmungen
des Baugesetzbuches bei Ihrer Herstellung abgerechnet werden muss.
Beschlussvorschlag:
Es bleibt nach Abwägung der vorgebrachten
Anregungen zu entscheiden, die Straße Kapellenweg gemäß dem vorgestellten
Planentwurf auszubauen oder den Ausbau zurückzustellen.
Der Planentwurf wird dahingehend geändert,
dass die Straße zum Gehweg eine dreizeilige Rinne erhält und der Gehweg
höhengleich in Rechteckpflaster hergestellt wird.