Betreff
Ausbau der Straße "Kapellenweg" im Stadtbezirk Brakel-Erkeln, abschließende Beschlussfassung
Vorlage
771/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 dem vorgestellten Planentwurf zum Ausbau der Straße „Kapellenweg“ im Stadtbezirk Erkeln einstimmig zugestimmt und zur Beratung an den Bezirksausschuss Erkeln verwiesen. Dem Rat wurde vorgeschlagen, eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung der Planung durchzuführen.

 

Der Bezirksausschuss Erkeln hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Planung beraten. Der Auszug aus dem Protokoll des Bezirksausschusses ist als Anlage beigefügt

 

Auf Beschluss des Rates vom 05.12.2017 und nach öffentlicher Bekanntmachung fand am 10.01.2018 die Einwohnerversammlung statt. Das Protokoll der Einwohnerversammlung ist beigefügt.

 

 

Der Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 zwei Änderungswünsche formuliert.

 

  1. Statt einer einzeiligen Rinne mit Rundbord bevorzugt der Ausschuss eine dreizeilige Rinne aus Betonsteinpflaster und somit einen höhengleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehweg.

 

Diese Änderung wurde auch von den Anwohnern in der Einwohnerversammlung angeregt.

Der Rundbord mit einer Höhe von rd. 3 cm ist vorgeschlagen worden, um eine wirkliche Trennung des Gehweges von der Fahrbahn, die in diesem Bereich recht häufig auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird, zu erreichen. Der höhengleiche Ausbau macht den gesamten Straßenbereich praktisch zu einer Mischfläche.

Bautechnisch und kostenmäßig stellt der Bau einer dreizeiligen Rinne jedoch keine Verschlechterung da.

 

 

  1. Im Hinblick auf einen heute üblichen barrierefreien Ausbau ist zudem der Ausbau des Gehweges in Asphalt zu prüfen.

 

Eine möglicherweise erwartete Kostenreduzierung kann hier nicht erreicht werden. Ein einheitlicher Belag macht die Straße noch mehr zur Mischfläche, was nach Meinung der Verwaltung aufgrund des landwirtschaftlichen Verkehrs nicht sinnvoll ist. In den Seitenstreifen sollen noch Versorgungsleitungen verlegt werden, deren Unterhaltung bei einem Pflasterbelag wesentlich vereinfacht wird. Aufbrüche können dann problemlos geschlossen werden.

 

 

In der Einwohnerversammlung haben sich die Anwohner einstimmig gegen den Ausbau der Straße ausgesprochen. Grund hierfür ist auf Nachfrage die Beitragsveranlagung für die Herstellung der Erschließungsstraße.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 das Ergebnis der Einwohnerversammlung beraten und beschlossen, die Angelegenheit vor der endgültigen Beschlussfassung nochmals an den Bezirksausschuss Erkeln zu verweisen. Mit Schreiben vom 06.02.2018 wurde der Bezirksausschuss Erkeln erneut beteiligt. In der Bezirksausschusssitzung am 26.04.2018 fasst der Bezirksausschuss Erkeln folgenden einstimmigen Beschluss:

 

„Da ca. 50 % der Grundstücke noch nicht bebaut sind und der Ausschuss weiterhin der Auffassung ist, dass die Maßnahme auch nach KAG abgerechnet werden könnte, beschließt der Ausschuss einstimmig, die Maßnahme zunächst zurück zu stellen. Es bleibt abzuwarten bis weitere Grundstücke bebaut sind oder die Verkehrssicherungspflicht so umfangreiche Baumaßnahmen erfordert, die den geplanten Straßenausbau sinnvoller erscheinen lassen.“

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 die Angelegenheit erneut beraten und einstimmig beschlossen, die Angelegenheit in der Sitzung nach der Sommerpause neu zu verhandeln und einen festen Ausbautermin festzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Zwischenzeit eine Stellungnahme der GVV-Kommunalversicherung in Köln im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht einzuholen.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses treffen sich vor der Sitzung zu einem Ortstermin am „Kapellenweg“ in Erkeln.

 

Die GVV-Kommunalversicherung hat mit Mail vom 13.08.2018 zum Sachverhalt wie folgt Stellung genommen:

 

Wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom heutigen Tage. Was die Verkehrssicherheit angeht, zeigen die uns vorliegenden Fotos deutlich, dass die Straße eine Vielzahl von Flickstellen aufweist und darüber hinaus ein ausgewiesener und befestigter Gehweg nicht vorhanden ist. Allem Anschein nach weist diese Straße auch keinen frostsicheren Unterbau auf. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um eine Straße von untergeordneter Bedeutung am Ortsrand handelt. Rechtlich ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Verkehrssicherheit grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer die Straße so hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Im Hinblick auf den Fahrzeugverkehr ist zu berücksichtigen, dass die Straße nur so gestaltet sein muss, dass sie letztlich gefahrlos befahrbar ist. Im Hinblick auf Fußgänger, vorliegend die Straße ebenfalls benutzen müssen, gelten etwas strengere Anforderungen. Die Straße darf keine groben Unebenheiten aufweisen, die zu einem Sturz führen können, auch wenn diese Unebenheiten für Fahrzeuge noch nicht gefährlich sind. Insgesamt sind wir vorliegend der Auffassung, dass ein Zustand gegeben ist, der für die Verkehrsteilnehmer noch beherrschbar ist. Gleichwohl stimmen wir Ihnen dahingehend zu, dass insbesondere durch Frosteinwirkung im nächsten Winter neue Schlaglöcher und Unebenheiten auftreten werden, die einen zusätzlichen Unterhaltungsaufwand erforderlich machen. Früher oder später wird die Straße von Grund auf erneuert werden müssen. Wann dies geschieht, liegt jedoch regelmäßig im Ermessen des Trägers der Straßenbaulast. Dass die Anlieger aus Kostengründen regelmäßig bereit sind, den bestehenden schlechten Zustand der Straße weiter zu dulden, ist nachvollziehbar, kann aber letztlich nicht das entscheidende Argument sein. Ob die Stadt Brakel im vorliegenden Fall wegen des nahe Zukunft drohenden weiteren Kontroll- und Unterhaltungsaufwands eine Erneuerung der Straße beschließt, bitten wir daher nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Unter Haftpflichtgesichtspunkten können wir als Versicherer eine Erneuerung der Straße nicht fordern, solange durch Beiarbeitung der bestehenden Unebenheiten ein verkehrsgerechter Zustand noch hergestellt werden kann.

 

Die Verwaltung nimmt zu der Ausbaumaßnahme wie folgt Stellung:

 

Der Bezirksausschuss hat für die Erstellung der Prioritätenliste für den Ausbau von Stadtstraßen durch den Arbeitskreis „Wirtschaftswege/ Stadtstraßen“ die Straße „Kapellenweg“ benannt. Der Betriebsausschuss hat die Straße dann an Stelle zwei dieser Liste nach dem Ausbau des Sepkerweges, der im letzten Jahr erfolgte, festgelegt. Aufgrund der schweren Schäden an der Straße kann die Verkehrssicherheit nur noch mit erheblichem Aufwand gewährleistet werden, so dass hier ein Ausbau der Straße erforderlich ist. Diese Notwendigkeit wurde hier sicherlich auch vom Bezirksausschuss Erkeln erkannt.

Ein Nichtausbau der Straße, wie von den Anwohnern und Bezirksausschuss gefordert, führt hier lediglich zu einer zeitlichen Verzögerung und Verteuerung. Auch bei der provisorischen Beseitigung der Schäden wird der Ausbau in absehbarer Zeit erfolgen müssen.

 

Die Straße Kapellenweg hat ohne Gehweg und nach Untersuchung des Unterbaus nicht den Standard einer Erschließungsstraße. Die erfolgte Bebauung an der nördlichen Straßenseite sowie die mögliche Bebauung an der südlichen Seite machen die Straße aber zu einer Erschließungsstraße, die auch entsprechend ausgebaut und nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bei Ihrer Herstellung abgerechnet werden muss.


Beschlussvorschlag:

 

Es bleibt nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen zu entscheiden, die Straße Kapellenweg gemäß dem vorgestellten Planentwurf auszubauen oder den Ausbau zurückzustellen.

 

Der Planentwurf wird dahingehend geändert, dass die Straße zum Gehweg eine dreizeilige Rinne erhält und der Gehweg höhengleich in Rechteckpflaster hergestellt wird.