Sachverhalt:
Für das Wasserwerk ist der Kauf eines zusätzlichen
Fahrzeuges erforderlich.
Der ursprünglichen Planung des Erwerbs eines neuen KFZ im Wirtschaftsjahr
2019 steht die zwingende Abarbeitung der aktuell anstehenden Aufgaben (z.B.
Wechsel der Kunden-Wasserzähler gem. Eichgesetz) entgegen, für welche
kurzfristig ein Fahrzeug angeschafft werden muss.
Nach Einbringung des Wirtschaftsplans 2019 mit
anschließender Auftragsvergabe wäre noch die Lieferfrist des Neuwagens zu
berücksichtigen, so dass das Fahrzeug erst in der zweiten Jahreshälfte zur
Verfügung stehen würde.
Die
Firma Seibert aus Brakel hat ein Angebot für die Lieferung eines geeignet
ausgestattetes Gebraucht-Fahrzeuges
vorgelegt:
VW
Transporter T5, Erstzulassung 2013, Laufleistung 24.400 km
netto 18.067,23 €
Das
Angebot ist nach Überprüfung der Marktlage aus Sicht der Betriebsleitung als
günstig einzustufen.
Es
handelt sich hierbei um Fahrzeug welches die Firma Seibert über einen
VW-Gebrauchtwagenpool reservieren kann. Die Reservierung kann allerdings für
maximal 48 Stunden stattfinden. Sofern kein Zugriff auf das Fahrzeug erfolgen
kann, soll ein ähnliches Fahrzeug im gleichen Kostenrahmen am
Gebrauchtwagenmarkt erworben werden.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, das aktuell angebotene bzw. im Bedarfsfall ein gleichwertiges Fahrzeug im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von maximal 18.067,23 € netto zu beschaffen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Mittel für den Erwerb eines Fahrzeuges sind im Wirtschaftsplan 2018 nicht vorgesehen. Deckung erfolgt aus dem Budget 533000-111 (Brunnen Ostheim). Die Sanierung der Brunnenabdeckungen der Gewinnungsanlage Ostheim wird als weniger dringlich angesehen und soll in das Wirtschaftsjahr 2019 verschoben werden.
Gemäß §8 der Haushaltssatzung bedürfen außerplanmäßige Ausgaben, welche den Betrag von 15.000,- € überschreiten, der vorherigen Zustimmung durch den Rat der Stadt Brakel.