Betreff
Erwerb eines gebrauchten VW-Transporters für das Wasserwerk
Vorlage
757/2014-2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Wasserwerk ist der Kauf eines zusätzlichen Fahrzeuges erforderlich.

 

Der ursprünglichen Planung des Erwerbs eines neuen KFZ im Wirtschaftsjahr 2019 steht die zwingende Abarbeitung der aktuell anstehenden Aufgaben (z.B. Wechsel der Kunden-Wasserzähler gem. Eichgesetz) entgegen, für welche kurzfristig ein Fahrzeug angeschafft werden muss.

 

Nach Einbringung des Wirtschaftsplans 2019 mit anschließender Auftragsvergabe wäre noch die Lieferfrist des Neuwagens zu berücksichtigen, so dass das Fahrzeug erst in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung stehen würde.

 

Die Firma Seibert aus Brakel hat ein Angebot für die Lieferung eines geeignet ausgestattetes Gebraucht-Fahrzeuges vorgelegt:

 

VW Transporter T5, Erstzulassung 2013, Laufleistung 24.400 km

 

netto 18.067,23 €

 

Das Angebot ist nach Überprüfung der Marktlage aus Sicht der Betriebsleitung als günstig einzustufen.

 

Es handelt sich hierbei um Fahrzeug welches die Firma Seibert über einen VW-Gebrauchtwagenpool reservieren kann. Die Reservierung kann allerdings für maximal 48 Stunden stattfinden. Sofern kein Zugriff auf das Fahrzeug erfolgen kann, soll ein ähnliches Fahrzeug im gleichen Kostenrahmen am Gebrauchtwagenmarkt erworben werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das aktuell angebotene bzw. im Bedarfsfall ein gleichwertiges Fahrzeug im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von maximal 18.067,23 € netto zu beschaffen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Mittel für den Erwerb eines Fahrzeuges sind im Wirtschaftsplan 2018 nicht vorgesehen. Deckung erfolgt aus dem Budget 533000-111 (Brunnen Ostheim). Die Sanierung der Brunnenabdeckungen der Gewinnungsanlage Ostheim wird als weniger dringlich angesehen und soll in das Wirtschaftsjahr 2019 verschoben werden.

 

Gemäß §8 der Haushaltssatzung bedürfen außerplanmäßige Ausgaben, welche den Betrag von 15.000,- € überschreiten, der vorherigen Zustimmung durch den Rat der Stadt Brakel.