Sachverhalt:
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben
die Gemeinden gemäß § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über den Stand und die
zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet
aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept muss dabei die wesentlichen
Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet
die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist. Die
Darstellung soll in einer ausreichenden Vertiefung erfolgen, ohne sensible
Daten offenzulegen.
Die Vorlagepflicht liegt bei der Gemeinde, die sich mit der Vorlage die Darstellung und damit die Anforderungen der Wasserversorgung z.B. in Bezug auf Investitionen, Flächen, Schutzmaßnahmen und Versorgungssicherheit zu Eigen macht.
Das Konzept ist erstmalig in 2018 zu erstellen und alle 6 Jahre zu aktualisieren.
Anlagen:
- Gliederung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Brakel.
Die Komplettfassung verfügt über ca. 90 Seiten und steht zur Einsicht bzw. zum Download im Ratsinformationssystem der Stadt Brakel zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Das vorliegende Wasserversorgungskonzept wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Investitionsempfehlungen, welche aus dem Konzept hervorgehen, werden in die künftigen Haushaltsentwürfe aufgenommen.