Betreff
Eintritt der Stadt Brakel in den Trägerverein "Bildungshaus Modexen e.V."
Vorlage
746/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Trägerverein „Bildungshaus Modexen e.V.“, Bildungshaus für Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz, der am 10.07.2018 gegründet werden soll, wurde durch die Kreisjägerschaft Höxter e. V. initiiert.

 

Auslöser hierfür waren avisierte Mittel aus der NRW-Stiftung. Eine weitere Förderung soll aus dem LEADER-Programm Kulturland Kreis Höxter erfolgen. Die Aufnahme eines Darlehns für das Bauvorhaben ist nicht vorgesehen.

 

Es sollen in Ergänzung des bisherigen Angebotes der Walderlebnisschule weitere Angebote in der Natur- und Umweltbildung sowie Heimatkunde gemacht werden und es soll der Förderung des Brauchtums, des Naturschutzes und des Umweltbewusstseins dienen.

 

Einzelheiten können aus dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf sowie dem Entwurf der Beitragsordnung des zu gründenden Vereins entnommen werden. Die Vorstellung des Projektes erfolgt in der Sitzung.

 

Die 10 Städte des Kreises Höxter haben sich in einer Bürgermeisterkonferenz dafür ausgesprochen, dass jede Stadt pro Jahr den Verein mit einem Betrag in Höhe von 3.000,00 € (Beitrag) unterstützt.

 

Die bisher vom Hegering Brakel betriebene Walderlebnisschule in Modexen soll mittelfristig von dem Verein übernommen werden, so dass deren Bestand dann auf jeden Fall weiterhin gesichert erscheint.

 

Die Interessen der Stadt Brakel im Verein der Stadt Brakel sollte der Bürgermeister bzw. ein vom ihn zu benennender Mitarbeiter der Stadtverwaltung wahrnehmen.


Anlagen:

 

1 Satzung

1 Beitragsordnung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den Eintritt der Stadt Brakel in den sich in Gründung befindlichen Verein „Bildungshaus Modexen e.V.“, Bildungshaus für Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz.

 

Die Interessen der Stadt Brakel im Verein werden durch den Bürgermeister oder durch einen von ihm zu benennenden Verwaltungsmitarbeiter wahrgenommen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Es ergeben sich keine Auswirkungen, da der Beitrag im Schulbudget zur Verfügung steht.