Betreff
Änderungsverfahren für den LEP NRW, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
730/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17.04.2018 Änderungen des seit Februar 2017 gültigen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gebilligt und ein Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

 

Zusammenfassend ist Folgendes darzustellen (aus der Kreis-Vorlage):

 

Der Kreis Höxter hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum gültigen LEP zwei umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Viele der dort angeführten Kritikpunkte sind von der Landesregierung für das jetzige Änderungsverfahren des LEP aufgegriffen worden und sollen im Sinne des Kreises und der Städte abgeändert werden.

 

Bei der Flächenausweisung erhalten die Kommunen wieder mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenzen. Die Ausweisung von Bauflächen und Baugebieten auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern wird erleichtert.

 

Die geplanten Änderungen zur Windenergie (Streichung der Waldöffnungsklausel, Aufhebung der Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie, Streichung der Flächenkulisse von 10.500 ha Vorranggebiete für den Regierungebezirk Detmold) sind ebenfalls zu begrüßen, da sie die kommunale Planungshoheit stärken und den Wald im Kreis Höxter von Windenergieanlagen freihalten können. Kritisch zu bewerten ist hingegen der geplante Grundsatz zur 1.500 m-Abstandsregelung von Windenergieanlagen zu Allgemeinen und Reinen Wohngebieten.

Den planenden Kommunen hilft dies nicht weiter, da die 1.500 m nicht als hartes Ausschlusskriterium angewendet werden können, da weiterhin entscheidend ist, der Windenergie „substantiell Raum“ zu geben.

 

Zu befürworten sind auch die Streichung der Zielvorstellung, den Truppenübungsplatz Senne als Nationalpark unter Schutz stellen zu wollen, die Aufhebung der Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen und die Verlängerung von Versorgungszeiträumen und Reservezeiträumen für die Rohstoffsicherung von 20 auf 25 Jahre.

 

Insgesamt ist die Änderung des LEP zu begrüßen und wird vom Kreis Höxter unterstützt.

 

 

Es ist ratsam, sich in den politischen Gremien der Stadt Brakel der Vorlage des Kreises Höxter als Untere Landesplanungsbehörde für den Kreistag (Sitzung am 26.06.2018), die zutreffend und ausführlich auf die wichtigsten Änderungspunkte eingeht, anzuschließen (siehe Anlage) und einen entsprechenden Beschluss zu fassen, der darauf verweist.

 

Auch der Städte- und Gemeindebund NRW zielt in seiner Stellungnahme in diese Richtung.

 

 

Aufgrund der Komplexität der Inhalte ist es zudem sinnvoll, auf die Internetpräsenz der Verfahrensunterlagen über das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen hinzuweisen, da diese nicht in Papierform zur Verfügung gestellt werden können:

 

-      https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss/ Rat der Stadt Brakel schließt sich dem Entwurf der Vorlage des Kreises Höxter für den Kreistag zur Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 17.04.2018 als verwaltungsinternes Papier gemäß Anlage an.