Betreff
Frauenförderplan der Stadt Brakel für den Zeitraum 2008 - 2010 - Fortschreibung
Vorlage
263/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Entsprechend dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999 (GV. NRW. 1999 S. 590) besteht gemäß § 5a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) unabhängig von der Einwohnerzahl der Kommune die Verpflichtung, einen Frauenförderplan jeweils für den Zeitraum von drei Jahren zu erstellen und fortzuschreiben, sofern die Stadtverwaltung eine Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten ist. In den Gemeinden sind die Frauenförderpläne durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft (Rat) zu beschließen.

 

Gegenstand des Frauenförderplans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Der Frauenförderplan enthält für jeweils 3 Jahre konkrete Zielvorgaben hinsichtlich Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, um den Frauenanteil in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 vom Hundert zu erhöhen (§ 6 LGG).

 

Auf der v.g. gesetzlichen Grundlage hat der Rat in seinen Sitzungen am 06.09.2001 den ersten und am 05.07.2005 den zur Zeit gültigen Frauenförderplan (Fortschreibung für die Jahre 2005 – 2007) beschlossen.

 

Nach Ablauf des Frauenförderplans hat die Dienststelle, die den Frauenförderplan aufstellt, einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und dem Rat gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen. Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Jahre 2008 bis 2010 sowie der Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sind als Anlage beigefügt.


Anlagen:

 

Frauenförderplan 2008 – 2010 und Bericht 2005 - 2007


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt Brakel für den Zeitraum 2008 – 2010.