Sachverhalt:
Die Gemeinde Riesel hat im Jahr 1967 den
Bebauungsplan Nr. 1 „Hamberg“ aufgestellt, der im Außenbereich südwestlich von
Riesel ein Feriendorfgebiet ausweist. Festgesetzt für dieses Gebiet sind ein
reines Wohngebiet und Mischgebietsflächen. Der Plan ist nie zur Verwirklichung
gekommen.
Die Erschließung des Gebietes stellt sich
sehr schwierig und kostenintensiv dar, sodass es nie zum Abschluss eines
Erschließungsvertrages mit den Eigentümern gekommen ist. Im Jahr 2000 ist dann
mit der Landesplanung als Ersatzfläche die Feriendorfanlage in Gehrden
ausgewiesen worden.
Nach Rechtskraft des entsprechenden
Bebauungsplanes in Gehrden hat das Land NRW einen Großteil der Grundstücke des
Feriendorfgebietes Hamberg erworben. Es verblieben im Bebauungsplangebiet aber
zwei Grundstücke in der Größe von ca. 2500 und 900m², die nicht erworben werden
konnten, da die Eigentümer nicht zum Verkauf bereit waren.
Die Bezirksregierung ist bereits 2002 an
die Stadt Brakel herangetreten, den Bebauungsplan aufzuheben, um die Fläche als
Naturschutzgebiet ausweisen zu können. Aufgrund möglicher Schadensersatzansprüche
ist von einer Aufhebung des Bebauungsplanes bisher abgesehen worden.
Zwischenzeitlich wurden auch die beiden letzten Grundstücke vom Land NRW
erworben bzw. der Erwerb steht unmittelbar bevor, sodass keine
Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass
der Bebauungsplan nun aufgehoben werden sollte. Der Flächennutzungsplan ist
bereits in der 18. Änderung entsprechend geändert worden.
Die Verwaltung schlägt somit vor, das
Aufhebungsverfahren für diesen Bebauungsplan einzuleiten. Dazu ist ein
Aufhebungsbeschluss erforderlich, der das Verfahren zur Planrückabwicklung
einleitet. Der Flächennutzungsplan ist bereits geändert worden.
Übersicht:
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Aufhebungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der Aufhebung der Planung für ein Feriendorfgebiet im Außenbereich südwestlich des Stadtbezirkes Riesel, Bebauungsplan Nr. 1 „Hamberg“, zu und beschließt, den Bebauungsplan entsprechend rückabzuwickeln.