Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 "Hamberg" im Stadtbezirk Riesel, Aufhebungsbeschluss
Vorlage
261/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Riesel hat im Jahr 1967 den Bebauungsplan Nr. 1 „Hamberg“ aufgestellt, der im Außenbereich südwestlich von Riesel ein Feriendorfgebiet ausweist. Festgesetzt für dieses Gebiet sind ein reines Wohngebiet und Mischgebietsflächen. Der Plan ist nie zur Verwirklichung gekommen.

 

Die Erschließung des Gebietes stellt sich sehr schwierig und kostenintensiv dar, sodass es nie zum Abschluss eines Erschließungsvertrages mit den Eigentümern gekommen ist. Im Jahr 2000 ist dann mit der Landesplanung als Ersatzfläche die Feriendorfanlage in Gehrden ausgewiesen worden.

 

Nach Rechtskraft des entsprechenden Bebauungsplanes in Gehrden hat das Land NRW einen Großteil der Grundstücke des Feriendorfgebietes Hamberg erworben. Es verblieben im Bebauungsplangebiet aber zwei Grundstücke in der Größe von ca. 2500 und 900m², die nicht erworben werden konnten, da die Eigentümer nicht zum Verkauf bereit waren.

 

Die Bezirksregierung ist bereits 2002 an die Stadt Brakel herangetreten, den Bebauungsplan aufzuheben, um die Fläche als Naturschutzgebiet ausweisen zu können. Aufgrund möglicher Schadensersatzansprüche ist von einer Aufhebung des Bebauungsplanes bisher abgesehen worden. Zwischenzeitlich wurden auch die beiden letzten Grundstücke vom Land NRW erworben bzw. der Erwerb steht unmittelbar bevor, sodass keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan nun aufgehoben werden sollte. Der Flächennutzungsplan ist bereits in der 18. Änderung entsprechend geändert worden.

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, das Aufhebungsverfahren für diesen Bebauungsplan einzuleiten. Dazu ist ein Aufhebungsbeschluss erforderlich, der das Verfahren zur Planrückabwicklung einleitet. Der Flächennutzungsplan ist bereits geändert worden.

 

Übersicht:

 

 

 

 

 

Aufhebungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der Aufhebung der Planung für ein Feriendorfgebiet im Außenbereich südwestlich des Stadtbezirkes Riesel, Bebauungsplan Nr. 1 „Hamberg“, zu und beschließt, den Bebauungsplan entsprechend rückabzuwickeln.