Betreff
Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 - 5. Änderung "Oberes Königsfeld" in der Kernstadt Brakel erneuter Beschluss(vorschlag) zum Erlass der Veränderungssperre
Vorlage
026/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß aufgestelltem Einzelhandelskonzept für Brakel (siehe TOP 2.3.) sowie zum laufenden Planverfahren (Bebauungsplan 5 - 5. Änd.; siehe vorausgegangenen TOP) ist zu sagen, dass die betreffende Veränderungssperre im September dieses Jahres nach § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auslaufen wird.

 

Da sich der Sachverhalt nicht geändert hat und die genannte Bebauungsplanänderung noch nicht rechtskräftig ist, wird nach § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB eine die (erstmalige) Verlängerung (um ein Jahr) nach Abs. 1 Satz 3 ersetzende Erneuerung der bereits bestehenden Veränderungssperre vorgenommen.

 

 

erneuter Beschluss(vorschlag) zum Erlass der Veränderungssperre/ Fristverlängerung


Beschluss(vorschlag):

 

Es wird beschlossen, für den Bereich des Plangebietes des in einer 5. Änderung zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 5 „Oberes Königsfeld“ in der Kernstadt Brakel eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB per Satzung zu erlassen (die erstmalige Verlängerung ersetzende Erneuerung der bereits bestehenden Veränderungssperre).

 

Der beigefügte Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.