Betreff
Änderung der Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brakel vom 01.02.2000
Vorlage
222/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die kostenpflichtigen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brakel werden derzeit nach der Satzung vom 01.02.2000 abgerechnet. Aufgrund der Änderung des § 41 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz) kann nunmehr auch eine andere Behörde, wie z.B. der Straßenbaulastträger, zum Kostenersatz herangezogen werden.

Dafür ist jedoch der § 2 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu erweitern:

 

9.   von derjenigen Behörde oder Einrichtung, die Gleichfalls die Pflicht zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung hat, sofern ein anderweitiger Kostenersatz nicht möglich ist.

 

 

In den §§ 7 und 8 der Satzung sind die Kosten sowohl in DM-Beträgen als auch in Euro-Beträgen angegeben. Die DM-Beträge entfallen.

 

Außerdem wurden aufgrund der Änderung der zu berücksichtigen Abschreibungen die Stundensätze der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr neu berechnet. Die Kosten für den Fahrzeugeinsatz betragen für:

 

Fahrzeug

Zul. Nr.

LZ/LG

Kosten

bislang

MTW

HX-2057

Brakel

10,00 €

7,00 €

ELW

HX-2002

Brakel

12,00 €

16,00 €

TSF, W

HX-2333

Auenhausen

20,00 €

39,00 €

TSF

HX-2243

Brakel

30,00 €

13,00 €

TSF

HX-228

Beller

28,00 €

13,00 €

TSF

HX-2202

Bökendorf

35,00 €

13,00 €

TSF

HX-2051

Frohnhausen

37,00 €

13,00 €

TSF

HX-2341

Riesel

33,00 €

13,00 €

TSF

HX-2238

Rheder

38,00 €

13,00 €

TSF

HX-2088

Siddessen

38,00 €

13,00 €

TSF

HX-2103

Schmechten

48,00 €

13,00 €

LF 8

HX-220

Erkeln

39,00 €

36,00 €

LF 8

HX-233

Hembsen

50,00 €

36,00 €

LF 8/6

HX-2210

Istrup

33,00 €

39,00 €

LF 16 TS

HX-8100

Bellersen

13,00 €

18,00 €

LF 16/12

HX-BR 1344

Gehrden

25,00 €

24,00 €

LF 24

HX-2498

Brakel

33,00 €

32,00 €

TLF 8/18

HX-2027

Hembsen

31,00 €

19,00 €

TLF 16/24

HX-2300

Brakel

27,00 €

19,00 €

RW I

HX-2447

Brakel

26,00 €

18,00 €

SKW 2000

HX-8004

Brakel

16,00 €

18,00 €

DL 23/12

HX-2308

Brakel

43,00 €

28,00 €

 

Der § 8 der Satzung ist unter Berücksichtigung der neuen Stundensätze zu ändern.

 

 

Werden die Feuerwehren bei kostenpflichtigen Einsätzen von privaten Hilfsorganisationen unterstützt, so können diese Kosten auf Grund der bestehenden Satzung bislang nicht geltend gemacht werden. Um dies in Zukunft zu vermeiden, sind im § 9 der Satzung in der Überschrift die Worte „und Hilfsorganisationen“ und im Text „sowie privater Hilfsorganisationen und sonstiger Dritter“ einzufügen Der Paragraph hat dann folgenden Wortlaut:

 

 

§ 9

 

Sach- und Personalleistungen anderer Feuerwehren und Hilfsorganisationen

 

Die für die Stadt Brakel kostenpflichtigen Sach- und Personalleistungen anderer Feuerwehren und des Kreises Höxter sowie privater Hilfsorganisationen und sonstiger Dritter werden dem Zahlungspflichtigen im Sinne des § 4 dieser Satzung in Höhe des tatsächlichen Umfangs in Rechnung gestellt.


Anlagen:

 

Entwurf 1. Änderungssatzung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Satzung über Kostenersatz und entgelte für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brakel vom 01.02.2000 –1. Änderung- als Satzung.

 

Sie wird Bestandteil der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.04.2008.