Betreff
Korruptionbekämpfungsgesetz, Auslegung der Daten der Ratsmitglieder
Vorlage
211/2008
Art
Bekanntgabe

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 15.12.2005 hat der Rat die neue Ehrenordnung des Rates der Stadt Brakel beschlossen.

 

Diese regelt die Auskunftspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder über deren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Veröffentlichung dieser Daten.

 

Gemäß § 2 Absatz 3 der Ehrenordnung hat der Bürgermeister dem Rat schriftlich Bericht über die Einhaltung der Auskunftspflicht zu erstatten.

 

Nach einem entsprechenden Hinweis im Mitteilungsblatt Brakel EXTRA (Amtsblatt der Stadt Brakel) am 06.03.2008 konnten die in § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung aufgeführten Daten in der Zeit vom 07.03. bis 20.03.2008 von jedermann im Hauptamt der Stadt Brakel eingesehen werden.

 

Eine Einsicht in die Daten ist durch zwei Personen erfolgt.