Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007 und der Wirtschaftspläne des Wasser- und Abwasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2007
Vorlage
022/2007
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007 wird gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW, in der zur Zeit gültigen Fassung, in der Zeit vom 21.12.2006 bis 08.02.2007 öffentlich ausliegen.

Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (02.01. – 19.01.2007) keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.    Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2007 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 19.12.2006 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen und Ausgaben in Höhe von                22.683.757,00 €,

und für den

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen und Ausgaben in Höhe von                  5.953.113,00 €.

 

Im Planentwurf ist ein notwendiger Kreditbedarf in Höhe von 287.000,00 €, d.h. ohne Nettoneuverschuldung, ausgewiesen.

 

Sie erinnern sich, zum Ausgleich des Verwaltungshaushaushalts müssen 260.370,00 € aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.02.2007 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2007 befasst. Er hat beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007 unter Einbeziehung der nachstehenden Änderungen anzunehmen.

 

Verwaltungshaushalt:

Verminderung der Standgebühren Märkte bei der Haushaltsstelle 7300.1401 von bisher                                                    100.000,00 €

auf                                                                          92.800,00 €

Verschlechterung                                                        7.200,00 €.

 

Verminderung der Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei der Haushaltsstelle 7300.5700 von bisher                                 46.000,00 €

auf                                                                          38.800,00 €

Verbesserung                                                              7.200,00 €.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts reduziert sich somit in der Einnahme und Ausgabe von                               22.683.757,00 €

auf                                                            22.676.557,00 €.

 

Der Betriebsausschuss wird in seiner Sitzung am 07.02.2007 über die Wirtschaftspläne des Wasser- und Abwasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2007 beraten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007 und den Wirtschaftsplänen des Wasser- und Abwasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2007 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Brakel

für das Haushaltsjahr 2007

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 08.02.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                     22.676.557,00 €

in der Ausgabe auf                                      22.676.557,00 €

 

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                       5.953.113,00 €

in der Ausgabe auf                                        5.953.113,00 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 287.000,00 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 840.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

1.1          für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                           240 v. H.

1.2          für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf               381 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                  400 v. H.

 

 

§ 6

 

Haushaltssicherungskonzept entfällt.

 

 

§ 7

 

1.    Als „künftig umzuwandelnd (ku)“ bezeichnete Planstellen der Angestellten und Arbeiter sind bei Freiwerden nach Maßgabe der Erläuterungen des Stellenplanes in niedrigeren Vergütungs- bzw. Lohngruppen auszuweisen.

 

2.    Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ angebracht ist, dürfen diese Stellen, soweit sie frei werden, nicht mehr besetzt werden.

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW sind geringfügig:

 

1.    wenn sie nicht einen Betrag von 1.500,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW sind unerheblich:

 

1.    bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.    bei der Umschuldung von Krediten,

3.    bei inneren Verrechnungen,

4.    wenn sie nicht einen Betrag von 6.000,00 € überschreiten,

5.    über 6.000,00 €, wenn sie den Haushaltsansatz um nicht mehr als 25 % überschreiten.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.