Betreff
Änderung der Zuständigkeiten der Ausschüsse a) Änderung der Hauptsatzung b) Änderung der Zuständigkeitsregelungen für die Ratsausschüsse
Vorlage
203/2008
Aktenzeichen
10/Frischemeier
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den „Regelungen der Zuständigkeiten für die Ratsausschüsse“ vom 10.05.2000 ist für den Haupt- und Finanzausschuss unter Ziffer III, Nr. 4 geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabe der Standplätze für Fahr- und Schaugeschäfte sowie Ausschankbetriebe für den Jahrmarkt „Annentag“ entscheidet.

Vor der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses ist gem. § 3 Abs. 4 Buchst. j) der Hauptsatzung der Bezirksausschuss der Kernstadt zu hören.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2007 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, bezüglich des Annentages eine Änderung der Zuständigkeitsregelungen dahingehend vorzubereiten, dass die v.g. bisherige Regelung hinsichtlich der Zulassung der Fahr- und Schaugeschäfte sowie der Ausschankbetriebe aufgehoben und als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung auf den Bürgermeister übertragen wird. Der Haupt- und Finanzausschuss sollte lediglich noch Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung treffen.

 

Hierzu ist es notwendig sowohl die Zuständigkeitsregelungen für die Ratsausschüsse als auch die Hauptsatzung der Stadt Brakel zu ändern.

 

 

1. Änderung der Hauptsatzung

Durch die Übertragung der Zulassung als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung an den Bürgermeister muss die in § 3 Abs. 4 Buchst. j) der Hauptsatzung der Stadt Brakel enthaltene Regelung, nach der der Bezirksausschuss der Kernstadt in der Angelegenheit „Zulassung und Platzvergabe im Annentagsgeschäft der Kernstadt“ zu hören ist, ersatzlos gestrichen werden.

Siehe Anlage 1 „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“

 

 

 

 

2. Änderung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“

Da, wie eingangs bereits dargestellt, die derzeitig gültigen Zuständigkeitsregelungen dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Vergabe der Standplätze für Fahr- und Schaugeschäfte sowie der Ausschankbetriebe zuweisen, müssen die Zuständigkeitsregelungen entsprechend geändert werden.

Demnach wird der Text der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“ für den Bereich des Haupt- und Finanzausschusses in Ziffer III, Nr. 4 wie folgt geändert:

4.      Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung für den Jahrmarkt „Annentag“       (z.B. Umfang des Marktgeländes, pp.).

Siehe Anlage 2 „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“


Beschlussvorschlag zu 1.

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung –5. Änderung- als Satzung.

 

Die 5. Änderung der Hauptsatzung wird Bestandteil der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.04.2008.

 

 

Beschlussvorschlag zu 2.

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die vorliegende Änderung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“ zu Ziffer III, Nr. 4, zum Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Geänderte Fassung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“ wird Bestandteil der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 24.04.2008.