Sachverhalt:
a)
Nach dem Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27. August 1998 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 2007 sind die Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und –schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte in seinem Bezirk (Schöffengericht Höxter) für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 zu wählen. Die Vorschläge für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter sind dem Amtsgericht Brakel vorzulegen.
In der Vorschlagsliste sind nach Ziffer 2.2 des o.a. Runderlasses die doppelte Zahl der erforderlichen Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Dabei sind alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen. Es sind nur solche Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des Amtes auch bereit sind und keine Ablehnungsgründe vorbringen können.
Gem. Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Paderborn vom 3.12.2007 sind aus der Stadt Brakel 2 Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und 1 Schöffe für das Schöffengericht Höxter zu benennen. Es sollte daher mindestens die doppelte Anzahl geeigneter Personen, und zwar:
4 Personen für die Strafkammern beim Landgericht Paderborn
und
2 Personen für das Schöffengericht Höxter
für die Aufnahme in die Vorschlagsliste gewählt werden.
Als Schöffen aus der Stadt Brakel für die Geschäftsjahre 2005 – 2008 wurden aus der Vorschlagsliste
Elisabeth Beyermann, Brüder-Grimm-Weg 2, 33034 Brakel
Ekkehard Korte, Gelle Breite 2, 33034 Brakel
Helmut Lohre, Bahnhofstraße 16 a, 33034 Brakel
vom Wahlausschuss beim Amtsgericht gewählt.
Lt. Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Paderborn vom 3. Dezember 2007 darf gem. § 34 Abs. 1 Nr. 7 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Frau Elisabeth Beyermann nicht vorgeschlagen werden
(§ 34 Abs. 1 Nr. 7 GVG:
Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der
Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn
der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt)
b)
Aus dem Amtsgerichtsbezirk Brakel sind 1 Jugendschöffe (weiblich) für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und 3 Jugendschöffen (1 weiblicher, 2 männliche) für das Jugendschöffengericht Höxter zu benennen und dem Landrat des Kreises Höxter mitzuteilen.
Die zu benennenden Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Eine Wahl der vorgeschlagenen Personen für die Jugendkammer und das Jugendschöffengericht durch den Rat der Stadt Brakel ist nicht erforderlich, da die benannten Personen vom Jugendhilfeausschuss des Kreises gewählt werden. Die Nennung einer doppelten Anzahl von Personen ist entbehrlich, weil aus anderen Städten, die im Amtsgerichtsbezirk Brakel liegen, ebenfalls Nennungen erfolgen.
Jugendschöffen aus der Stadt Brakel am Jugendschöffengericht in Höxter sind Maja Knoke, und Rainer Seck, Brakel.
Eine Auflistung der Personen, die für die am 31.12.2008 ablaufende Amtszeit vorgeschlagen wurden, ist beigefügt. –Anlage 1-
Auf eine Anregung des
Bundesvorstandes des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner wird
hingewiesen. – Anlage 2-
Für ein Schöffenamt haben sich
beworben
Frau Anja Volmer, Im Felde 2,
Brakel-Bökendorf und
Herr Ralph Heinemeier,
Kirchstraße 1a, Brakel-Hembsen,
-Anlage 3-
Die Fraktionen sollten geeignete Personen entsprechend dem Runderlass für die Listen vorschlagen.
Anlagen:
Anlage 1
Personen, die für die am 31.12.2008 ablaufende Amtszeit vorgeschlagen wurden
Strafkammern des Landgerichts Paderborn
Lohre, Helmut Bahnhofstraße 16 a, Brakel
Grewe, Ursula Drudestraße 15, Brakel-Bökendorf
Löffelbein, Angelika Meinolfussstraße 7, Brakel-Bellersen
Rohde, Burkhard Lindenallee 3, Brakel-Hampenhausen
Schöffengericht Höxter
Beyermann, Elisabeth Brüder-Grimm-Weg 2, Brakel
Korte, Ekkehard Gelle Breite 2, Brakel-Erkeln
Langsch, Klemens Ostheimer Straße 50 Brakel
Jugendkammern des Landgerichts Paderborn
Neu, Walburga Pahenwinkel 22a, Brakel
Jugendschöffengericht Höxter
Fischer, Arno Warburger Straße 12 Brakel
Müller, Annelore Am Galgenberg 58 Brakel
Plassmeier, Friedhelm Danziger Straße 6 Brakel
Anlage 2
Anregung des Bundesvorstandes des
Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner (BDS)
Vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner (BDS) wird angeregt, in den Gemeinden/Städten tätige Schiedspersonen als Schöffen vorzuschlagen.
Als Grund wird das Tätigwerden der Schiedspersonen nach dem Schiedsamtsgesetz als Organ der Rechtspflege in Strafsachen, bei den in § 380 Abs. 1 StPO genannten vergehen (Hausfriedenbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung –soweit es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt) und vermögensrechtlichen Streitigkeiten (Streitwert bis 600 €) und Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht (nach BGB) als Güte-/Schlichtungsstelle genannt.
Nach dem eine Änderung der Zivilprozessordnung und Einfügung des neuen § 15a Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGZPO) zum 1.1.2000 erfolgte, ist nunmehr auch in vermögensrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht die Erhebung einer Klage vor den ordentlichen Gerichten erst dann zulässig, nachdem vor der Güte-/Schlichtungsstelle –dem Schiedsmann- versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen und ein Einigungsversuch/Schlichtung erfolglos blieb.
Schiedsbezirk |
Schiedsperson, Anschrift |
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Brakel I Brakel –Kernstadt, Stadtbezirke Beller, Erkeln und Hembsen |
Renner, Monika, Berliner Straße 71, 33034 Brakel |
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Brakel II Stadtbezirke Rheder, Riesel und Istrup |
Dr. Bruns, Gregor Istrup, Ziegenbergstraße 21 33034 Brakel |
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Brakel III Stadtbezirke Bellersen und Bökendorf |
Krus, Horst-Dieter Bellersen, Meinolfusstraße 30 33034 Brakel |
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Brakel IV Stadtbezirk Auenhausen/ Frohnhausen / Hampenhausen |
Fehr, Reinhard Auenhausen,An der Fine 1 3303 Brakel |
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Brakel V Stadtbezirke Gehrden, Schmechten und Siddessen |
Wächter, Winfried Gehrden, Tannenweg 4 33034 Brakel |
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a)
die in der Sitzung von den Fraktionen genannten Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen, für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter zu wählen und dem Amtsgericht Brakel mitzuteilen,
b)
die in der Sitzung von den Fraktionen genannten Personen dem Landrat des Kreises Höxter für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und das Jugendschöffengericht Höxter zu benennen.
Brakel, den 21. Januar 2008/Wä
Der Bürgermeister
(Spieker)