Betreff
Aufstellung von einheitlichen Vorschlagslisten für die Benennung der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter sowie Benennung von Personen als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
Vorlage
183/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

a)    

Nach dem Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27. August 1998 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. September 2007 sind die Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und –schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte in seinem Bezirk (Schöffengericht Höxter) für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 zu wählen. Die Vorschläge für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter sind dem Amtsgericht Brakel vorzulegen.

 

In der Vorschlagsliste sind nach Ziffer 2.2 des o.a. Runderlasses die doppelte Zahl der erforderlichen Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen. Dabei sind alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen. Es sind nur solche Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des Amtes auch bereit sind und keine Ablehnungsgründe vorbringen können.

 

Gem. Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Paderborn vom 3.12.2007 sind aus der Stadt Brakel 2 Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und 1 Schöffe für das Schöffengericht Höxter zu benennen. Es sollte daher mindestens die doppelte Anzahl geeigneter Personen, und zwar:

 

4 Personen für die Strafkammern beim Landgericht Paderborn

   und

2 Personen für das Schöffengericht Höxter

 

für die Aufnahme in die Vorschlagsliste gewählt werden.

 

 

Als Schöffen aus der Stadt Brakel für die Geschäftsjahre 2005 – 2008 wurden aus der Vorschlagsliste

 

Elisabeth Beyermann, Brüder-Grimm-Weg 2, 33034 Brakel

Ekkehard Korte,          Gelle Breite 2,            33034 Brakel

Helmut Lohre,             Bahnhofstraße 16 a,            33034 Brakel

 

vom Wahlausschuss beim Amtsgericht gewählt.

 

Lt. Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Paderborn vom 3. Dezember 2007 darf gem. § 34 Abs. 1 Nr. 7 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Frau Elisabeth Beyermann nicht vorgeschlagen werden

 

 

(§ 34 Abs. 1 Nr. 7 GVG: Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt)

 

 

b)    

Aus dem Amtsgerichtsbezirk Brakel sind 1 Jugendschöffe (weiblich) für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und 3 Jugendschöffen (1 weiblicher, 2 männliche) für das Jugendschöffengericht Höxter zu benennen und dem Landrat des Kreises Höxter mitzuteilen.

 

Die zu benennenden Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Eine Wahl der vorgeschlagenen Personen für die Jugendkammer und das Jugendschöffengericht durch den Rat der Stadt Brakel ist nicht erforderlich, da die benannten Personen vom Jugendhilfeausschuss des Kreises gewählt werden. Die Nennung einer doppelten Anzahl von Personen ist entbehrlich, weil aus anderen Städten, die im Amtsgerichtsbezirk Brakel liegen, ebenfalls Nennungen erfolgen.

 

Jugendschöffen aus der Stadt Brakel am Jugendschöffengericht in Höxter sind Maja Knoke, und Rainer Seck, Brakel.

 

Eine Auflistung der Personen, die für die am 31.12.2008 ablaufende Amtszeit vorgeschlagen wurden, ist beigefügt. –Anlage 1-

 

Auf eine Anregung des Bundesvorstandes des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner wird hingewiesen. – Anlage 2-

 

Für ein Schöffenamt haben sich beworben

Frau Anja Volmer, Im Felde 2, Brakel-Bökendorf und

Herr Ralph Heinemeier, Kirchstraße 1a, Brakel-Hembsen,

 

 -Anlage 3-

 

 

Die Fraktionen sollten geeignete Personen entsprechend dem Runderlass für die Listen vorschlagen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1

 

Personen, die für die am 31.12.2008 ablaufende Amtszeit vorgeschlagen wurden

 

 

Strafkammern des Landgerichts Paderborn

 

Lohre, Helmut             Bahnhofstraße 16 a,            Brakel

Grewe, Ursula             Drudestraße 15,                  Brakel-Bökendorf

Löffelbein, Angelika     Meinolfussstraße 7,             Brakel-Bellersen

Rohde, Burkhard          Lindenallee 3,                     Brakel-Hampenhausen

 

 

 

Schöffengericht Höxter

 

Beyermann, Elisabeth  Brüder-Grimm-Weg 2,          Brakel

Korte, Ekkehard          Gelle Breite 2,                    Brakel-Erkeln

Langsch, Klemens       Ostheimer Straße 50            Brakel

 

 

 

 

 

Jugendkammern des Landgerichts Paderborn

 

Neu, Walburga            Pahenwinkel 22a,                Brakel

 

 

 

 

Jugendschöffengericht Höxter

 

Fischer, Arno              Warburger Straße 12            Brakel

Müller, Annelore          Am Galgenberg 58               Brakel

Plassmeier, Friedhelm  Danziger Straße 6                Brakel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

Anregung des Bundesvorstandes des

Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner (BDS)

 

 

 

Vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner (BDS) wird angeregt, in den Gemeinden/Städten tätige Schiedspersonen als Schöffen vorzuschlagen.

 

Als Grund wird das Tätigwerden der Schiedspersonen nach dem Schiedsamtsgesetz als Organ der Rechtspflege in Strafsachen, bei den in § 380 Abs. 1 StPO genannten vergehen (Hausfriedenbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung –soweit es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt) und vermögensrechtlichen Streitigkeiten (Streitwert bis 600 €) und Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht (nach BGB) als Güte-/Schlichtungsstelle genannt.

 

Nach dem eine Änderung der Zivilprozessordnung und Einfügung des neuen § 15a Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGZPO) zum 1.1.2000 erfolgte, ist nunmehr auch in vermögensrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht die Erhebung einer Klage vor den ordentlichen Gerichten erst dann zulässig, nachdem vor der Güte-/Schlichtungsstelle –dem Schiedsmann- versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen und ein Einigungsversuch/Schlichtung erfolglos blieb.

 

 

 

 

Schiedsbezirk

Schiedsperson, Anschrift

 

Brakel I

Brakel –Kernstadt, Stadtbezirke Beller, Erkeln und Hembsen

 

Renner, Monika,

Berliner Straße 71,

33034 Brakel

 

 

Brakel II

Stadtbezirke Rheder, Riesel und Istrup

Dr. Bruns, Gregor

Istrup, Ziegenbergstraße 21

33034 Brakel

 

 

Brakel III

Stadtbezirke Bellersen und Bökendorf

 

Krus, Horst-Dieter

Bellersen, Meinolfusstraße 30

33034 Brakel

 

 

Brakel IV

Stadtbezirk Auenhausen/ Frohnhausen / Hampenhausen

 

Fehr, Reinhard

Auenhausen,An der Fine 1

3303 Brakel

 

 

Brakel V

Stadtbezirke Gehrden, Schmechten und Siddessen

 

Wächter, Winfried

Gehrden, Tannenweg 4

33034 Brakel

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Es wird beschlossen,

 

a)    

die in der Sitzung von den Fraktionen genannten Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen, für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und das Schöffengericht Höxter zu wählen und dem Amtsgericht Brakel mitzuteilen,

 

b)    

die in der Sitzung von den Fraktionen genannten Personen dem Landrat des Kreises Höxter für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und das Jugendschöffengericht Höxter zu benennen.

 

 

 

Brakel, den 21. Januar 2008/Wä

Der Bürgermeister

 

 

 

(Spieker)