Betreff
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brakel (Vergnügungssteuersatzung) vom 16.12.2005, Erlass der 1. Änderungssatzung
Vorlage
182/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeit gültige Vergnügungssteuersatzung der Stadt Brakel entspricht in einigen Punkten nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, so dass eine Anpassung an die geltende Rechtsprechung erforderlich ist.

 

Das VG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15.05.2006 eine dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Brakel identische Regelung als zu unbestimmt bezeichnet und daraufhin die gesamte Satzung als rechtswidrig erachtet.

Die Vergnügungssteuer soll als kommunale Aufwandssteuer die Leistungsfähigkeit des Spielenden besteuern. Der von den Spielenden erbrachte finanzielle Aufwand spiegelt sich allein in dem Einsatz wider. Vom Kasseninhalt muss daher neben den ausgezahlten Gewinnen auch Falsch-, Prüftest- und Fehlgeld sowie die seitens des Aufstellers vorgenommene Röhrenauffüllung vom Kasseninhalt abgezogen werden. Aus diesem Grund muss die Definition des Einspielergebnisses gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Vergnügungssteuersatzung dahingehend konkretisiert werden.

 

Hinsichtlich der pauschalen Besteuerung nach § 10 der Vergnügungssteuersatzung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 13.04.2005 die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabes bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit stark eingeschränkt. Der Stückzahlmaßstab ist zwar nicht schlechthin unzulässig, sondern nur dann, wenn die Abweichungen der Einspielergebnisse von dem Durchschnitt innerhalb einer Gemeinde zu einer Schwankungsbreite von mehr als 50 % führen, was in der Stadt Brakel der Fall ist.

 

Da derzeit ein Verwaltungsrechtsverfahren anhängig ist, muss die Satzungsänderung rückwirkend zum 01.01.2007 erfolgen.


Anlagen:

 

- Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Brakel vom 16.12.2005 als Satzung zu beschließen.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.