Betreff
Wasserschutzgebiet Nethetal: Tauschflächen für Flächenstilllegung
Vorlage
685/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt

Gemäß des Beschlusses des Bezirksausschusses Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen vom 18.12.2017 soll das Wasserwerk einen Pachtvertrag für eine Fläche in Auenhausen kündigen und erneut verpachten, wobei vorzugweise ortsansässige Landwirte für die Neuverpachtung berücksichtigt werden sollten.

 

Hierzu hat die Betriebsleitung des Wasserwerkes folgende Stellungnahme verfasst:

 

Die Nitratwerte der Trinkwassergewinnungsanlage Ostheim liegen auf einem konstant hohen Niveau. Betrachtet über die letzten 10 Jahre liegt der Mittelwert bei 37 mg/l.

 

Damit zählt Brakels wichtigste Gewinnungsanlage im Vergleich der Wasserwerke des Kreises Höxter zu den Anlagen mit den höchsten Nitratwerten.

 

Der Geologische Dienst NRW hat in seiner Risikobewertung im Jahr 2001 festgestellt, dass weite Bereiche des Schutzgebietes nur über eine geringe Bodenauflage verfügen und dadurch eine hohe Gefährdung für den Eintrag von Nitrat und anderen Stoffen in das Grundwasser besteht. Seit Gründung der Wasserkooperation im Jahr 1992 werden erfolgreich Maßnahmen umgesetzt, um die Wassergewinnung im WSG-Nethetal zu sichern. Grenzwertannäherungen, welche in den Jahren bis etwa 2002 regelmäßig die Suche nach nitratärmeren Grundwässern vorantrieben, sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erreicht worden. Diese Tatsache ist ein Beleg für die Effizienz der durchgeführten Maßnahmen. Die Effizienteste dieser Maßnahmen ist die Stilllegung und Extensivierung von Flächen im Wasserschutzgebiet Nethetal.

 

Die Fläche in der Gemarkung Auenhausen „An der Fine“ dient einem Flächentausch, der die Stilllegung einer Fläche im WSG Nethetal ermöglichte. Diese Fläche liegt gemäß oben genannter Risikobewertung in einem Bereich mit einer hohen Eintragsgefährdung.

 

Aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten und im Sinne des Schutzes der Brakeler Trinkwasser-Ressourcen warnt die Betriebsleitung eindringlich vor Entscheidungen, welche die Reduzierung von Flächenstilllegungen oder –extensivierungen im Schutzgebiet Nethetal verursachen.

 

Wünschenswert wäre, diese Flächenanteile aktiv und landwirtschaftlich verträglich zu erhöhen und wenn möglich, Flächen im Wasserschutzgebiet durch den Betrieb Wasser anzukaufen um somit die Eintragung von Schadstoffen ins Grundwasser so weit wie möglich zu verhindern. Als Tauschflächen könnten lt. Liegenschaftsabteilung u. a. städtische Ländereien in den Stadtbezirken der Heggegemeinden herangezogen werden.