Sachverhalt
Gemäß des Beschlusses des
Bezirksausschusses Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen vom 18.12.2017 soll das
Wasserwerk einen Pachtvertrag für eine Fläche in Auenhausen kündigen und erneut
verpachten, wobei vorzugweise ortsansässige Landwirte für die Neuverpachtung
berücksichtigt werden sollten.
Hierzu hat die Betriebsleitung des
Wasserwerkes folgende Stellungnahme verfasst:
Die Nitratwerte der
Trinkwassergewinnungsanlage Ostheim liegen auf einem konstant hohen Niveau.
Betrachtet über die letzten 10 Jahre liegt der Mittelwert bei 37 mg/l.
Damit zählt Brakels wichtigste
Gewinnungsanlage im Vergleich der Wasserwerke des Kreises Höxter zu den Anlagen
mit den höchsten Nitratwerten.
Der Geologische Dienst NRW hat in seiner
Risikobewertung im Jahr 2001 festgestellt, dass weite Bereiche des
Schutzgebietes nur über eine geringe Bodenauflage verfügen und dadurch eine
hohe Gefährdung für den Eintrag von Nitrat und anderen Stoffen in das
Grundwasser besteht. Seit Gründung der Wasserkooperation im Jahr 1992 werden
erfolgreich Maßnahmen umgesetzt, um die Wassergewinnung im WSG-Nethetal zu
sichern. Grenzwertannäherungen, welche in den Jahren bis etwa 2002 regelmäßig
die Suche nach nitratärmeren Grundwässern vorantrieben, sind bis zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mehr erreicht worden. Diese Tatsache ist ein Beleg für die
Effizienz der durchgeführten Maßnahmen. Die Effizienteste dieser Maßnahmen ist
die Stilllegung und Extensivierung von Flächen im Wasserschutzgebiet Nethetal.
Die Fläche in der Gemarkung Auenhausen „An
der Fine“ dient einem Flächentausch, der die Stilllegung einer Fläche im WSG
Nethetal ermöglichte. Diese Fläche liegt gemäß oben genannter Risikobewertung
in einem Bereich mit einer hohen Eintragsgefährdung.
Aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten
und im Sinne des Schutzes der Brakeler Trinkwasser-Ressourcen warnt die
Betriebsleitung eindringlich vor Entscheidungen, welche die Reduzierung von
Flächenstilllegungen oder –extensivierungen im Schutzgebiet Nethetal
verursachen.
Wünschenswert wäre, diese Flächenanteile aktiv und landwirtschaftlich verträglich zu erhöhen und wenn möglich, Flächen im Wasserschutzgebiet durch den Betrieb Wasser anzukaufen um somit die Eintragung von Schadstoffen ins Grundwasser so weit wie möglich zu verhindern. Als Tauschflächen könnten lt. Liegenschaftsabteilung u. a. städtische Ländereien in den Stadtbezirken der Heggegemeinden herangezogen werden.