Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 und der Wirtschaftspläne KUBRA und VUBRA für das Wirtschaftsjahr 2018
Vorlage
669/2014-2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.   Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom 11.01.2018 bis 29.01.2018 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden (Stand 24.01.2018).

 

2.   Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018

 

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 05.12.2017 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

Ergebnisplan

Erträge von                                                            30.973.139,94 €

Aufwendungen von                                                  31.747.997,76 €.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                       0   774.857,82 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit          30.985.360,94 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit          31.009.452,76 €

 

Einzahlungen aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                                               04.154.278,98 €

Auszahlungen aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                       0                      06.040.785,84 €

 

Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 23.01.2018 und 29.01.2018 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2018 bzw. den Wirtschaftsplänen 2018 für die Sondervermögen befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 anzunehmen.

 

 

 

-      Projekt 424000-111: Erneuerung Umkleide- und Eingangsbereich Hallenbad inklusive Errichtung eines barrierefreien Raumes

 

Die Maßnahme zur Umgestaltung des Hallenbades soll ins Haushaltsjahr 2019 verschoben werden und mit einem VE-Vermerk versehen werden.

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

 

-      Zuschuss an den Miniclub Brakel der AWO

 

Der Kreisverband der AWO soll zur Unterstützung der U3-Betreuung einen zweckgebundenen Zuschuss für den Miniclub Brakel in Höhe von 500,00 € erhalten. Die Mittel sind im Gesamtbetrag der freiwilligen Ausgaben enthalten

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

-      Produkt 611000: Gewerbesteuer

 

Der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer soll aufgrund noch ausstehender Erstattungen um 850 T€ auf den Betrag von 7,5 Mio. € herabgesetzt werden. Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuerumlage wird entsprechend angepasst. 

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, der Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2018 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 30.01.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit                                                                        

Gesamtbetrag der Erträge auf                                         30.254.490,94 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             31.718.084,82 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                 30.135.360,94 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                 30.847.581,82 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                    4.154.278,98 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                    6.104.696,24 EUR

festgesetzt.

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

1.682.500,00 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                                           

                                                1.463.593,88 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        

3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                    280 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                   429 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      417 v.H.

 

 

§ 7

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.   wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.   bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.   bei der Umschuldung von Krediten,

3.   bei inneren Verrechnungen,

4.   wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.   wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

 

 

6.   über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel