Sachverhalt:
1. Einwendungen
von Einwohnern und Abgabepflichtigen
Der Entwurf
der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 hat gem. § 80 Abs.
3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom
11.01.2018 bis 29.01.2018 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von
Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden (Stand
24.01.2018).
2. Haushaltssatzung
mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018
Der
Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen ist in der Sitzung
des Rates am 05.12.2017 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 30.973.139,94
€
Aufwendungen
von 31.747.997,76
€.
Zum Ausgleich
des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung
der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 0 774.857,82
€
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 30.985.360,94
€
Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 31.009.452,76
€
Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 04.154.278,98 €
Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 0 06.040.785,84 €
Haupt- und
Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am
23.01.2018 und 29.01.2018 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2018 bzw.
den Wirtschaftsplänen 2018 für die Sondervermögen befasst. Unter Einbeziehung
der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt
vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018
anzunehmen.
-
Projekt
424000-111: Erneuerung Umkleide- und Eingangsbereich Hallenbad inklusive
Errichtung eines barrierefreien Raumes
Die Maßnahme
zur Umgestaltung des Hallenbades soll ins Haushaltsjahr 2019 verschoben werden
und mit einem VE-Vermerk versehen werden.
(Abstimmung im
HFA: einstimmig angenommen)
-
Zuschuss
an den Miniclub Brakel der AWO
Der
Kreisverband der AWO soll zur Unterstützung der U3-Betreuung einen
zweckgebundenen Zuschuss für den Miniclub Brakel in Höhe von 500,00 € erhalten.
Die Mittel sind im Gesamtbetrag der freiwilligen Ausgaben enthalten
(Abstimmung im
HFA: einstimmig angenommen)
-
Produkt
611000: Gewerbesteuer
Der
Haushaltsansatz der Gewerbesteuer soll aufgrund noch ausstehender Erstattungen
um 850 T€ auf den Betrag von 7,5 Mio. € herabgesetzt werden. Der
Haushaltsansatz für die Gewerbesteuerumlage wird entsprechend angepasst.
(Abstimmung im
HFA: einstimmig angenommen)
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Zu beschließen, der Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2018 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA zuzustimmen.
Haushaltssatzung
der Stadt
Brakel für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 30.01.2018
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 30.254.490,94
EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 31.718.084,82
EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 30.135.360,94
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 30.847.581,82 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 4.154.278,98
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 6.104.696,24
EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für
Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
1.682.500,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die
Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
1.463.593,88 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf
3.000.000,00
EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 280
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 429
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 417
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1. wenn sie
nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:
1. bei
gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2. bei der
Umschuldung von Krediten,
3. bei
inneren Verrechnungen,
4. wenn sie
durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse
gedeckt sind,
5. wenn sie
nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6. über
15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses
erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die
Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle
erheblichen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates
der Stadt Brakel