Betreff
Einziehung einer Wegefläche und die damit verbundene 7. Änderung des Rezesses der Seperationsinteressenten von Erkeln
Vorlage
667/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Gemarkung Erkeln Flur 11, Flurstück 210 (Teilstück vom Kapellenweg) ist nach den Katasterunterlagen ein Separationsinteressentenweg als Verbindungsweg zu verschiedenen landwirtschaftlichen Grundstücken ausgewiesen. Die Wegefläche ist nach Rückfrage beim Katasteramt des Kreises Höxter eingetragen im Rezess von Erkeln als Anlage zu § 10 (Wege und Gräben) unter der lfd. Nr. 38 mit der Bezeichnung „Communikationsweg nach Rheder und zum Turnplatz“.

 

Die Fläche soll im Rezess von Erkeln gelöscht und anschließend als städtische Wegefläche, entsprechend dem östlichen Teil des "Kapellenweges" von der "Neuen Straße" bis zur Straße "Im Krähenfeld", ausgewiesen werden.

Anlass hierfür ist die Tatsache, dass der Kapellenweg entgegen seiner ursprünglichen Ausweisung heute vorrangig als Anliegerstraße dient.

 

Gem. § 3 des Gesetzes über die im Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09. April 1956 hat der Rezess Wirkung einer Gemeindesatzung, so dass Änderungen und Ergänzungen nur in Form einer Satzung erfolgen können. Die 7. Änderung des Rezess von Erkeln wird notwendig.

 

Der Bezirksausschuss Erkeln ist in seiner Sitzung am 19.12.2017 einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt. Bedenken gegen die Einziehung bestehen nicht.


Anlagen:

 

-      Lageplan

-      Nachtragssatzung zum Rezess

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass die Wegefläche in der Gemarkung Erkeln, Flur 11, Flurstück 210 (Teilstück vom "Kapellenweg") eingezogen wird.

Die beiliegende Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.