Betreff
Kommunalwahlen 2020: Reduzierung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel
Vorlage
665/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz –KwahlG-) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Stadt Brakel 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken.

 

Durch die am 11.12.1997 beschlossene Satzung zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel, wurde der Rat der Stadt Brakel um die damalig maximale Zahl von 6 Mandaten reduziert.

 

Dieser Satzungsbeschluss ist weiterhin gültig, so dass der aktuelle Rat ebenfalls aus 32 Mitgliedern besteht.

 

Der § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG eröffnet die Möglichkeit in 2er Schritten eine Verkleinerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Mandate.

Eine Veränderung der Anzahl der Mandate hat direkten Einfluss auf die Wahlbezirkseinteilung.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG ist eine Veränderung der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Rat nur bis zum 28.02.2018 möglich.

 

Ich bitte daher darum die vorgenannte Thematik innerhalb Ihrer Fraktion spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln, damit im Bedarfsfall eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 30.01.2018 erfolgen kann.


Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag ergibt sich eventuell aus den entsprechenden Beratungen der einzelnen Fraktionen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Aufwandentschädigungen, Sitzungsgelder etc. sind im Budget 111000.542100 „Aufw. ehrenamtl. Tätigkeiten“ veranschlagt.

 

Die Kosten pro Ratsmitglied belaufen sich auf ca. 2.000,- € pro Jahr.