Sachverhalt:
In der Betriebsausschusssitzung
am 14.09.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerumfrage zum o. g.
Thema durchzuführen.
Hierzu erfolgte am 12. Oktober mit dem Amtsblatt „Brakel Erleben“ die Verteilung von ca. 8.000 Umfrage-Broschüren mit umfangreichen Informationen sowie dem daraus für die Stimmabgabe zu entnehmenden Abstimmungsbogen. Auch im Foyer des Rathauses wurden Umfrage-Broschüren ausgelegt. Am selben Tag erfolgte in der Stadthalle eine Bürgerinformation, die mit ca. 150 interessierten Teilnehmern eine gute Beteiligung erfuhr.
Neben der Stimmabgabe über die Abstimmungsbögen wurde mehrfach in der Presse auch die Möglichkeit der „Online-Stimmabgabe“ über die Homepage der Stadt Brakel beworben. Die Abstimmungsfrist endete nach etwa 3 1/2 Wochen mit dem 5. November.
Es wurden 1696 Stimmen abgegeben (davon 813 Online und 883 in Papierform). 73 Stimmen wurden aufgrund von Mehrfachabstimmungen (mehrere Stimmen pro Haushalt) für ungültig erklärt. Somit gab es insgesamt 1623 gültige Stimmen.
Lt. Auskunft des Einwohnermeldeamtes sind für Brakel 4567 Haushalte angegeben, rechnerisch ergibt sich daraus eine Wahlbeteiligung von 35,54 %.
Die Auswertung zeigt folgendes Ergebnis:
1036 Ja-Stimmen. Das entspricht 63,95 % der Stimmen.
584 Nein-Stimmen. Das entspricht 36,05 % der Stimmen.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des Umfrageergebnisses
wird zur Verifizierung der nächsten
Planungsschritte vorgeschlagen, eine Pilotanlage zu betreiben.
Aus dem Betrieb der Pilotanlage sollen weitere Erkenntnisse in Bezug auf die Einleitungsmöglichkeit des anfallenden Konzentratwassers in die Brucht gewonnen werden. Weiterhin sollen praxisnahe Kenngrößen ermittelt werden, welche eine präzisere Abschätzung der real zu erwartenden Betriebskosten zulassen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
In den Wirtschaftsplan 2018
wurden vorsorglich Mittel in Höhe von 70.000,00 € zur Umsetzung eines
Pilotbetriebes sowie 59.000,00 € für erste Planungsschritte eingestellt.
Sollten die durch den Betrieb der Pilotanlage gewonnen Erkenntnisse dazu führen, dass zukünftig das Projekt „Zentrale Enthärtung“ nicht weiter verfolgt werden soll, so sind diese Ausgaben im Jahr 2018 direkt gebührenrelevant. Bei einem späteren Bau der Anlage gelangen die Kosten des Pilotbetriebes zusammen mit weiteren Projektkosten in die entsprechende Abschreibung.