Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2016 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA)
Vorlage
623/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) für das Wirtschaftsjahr 2016 und die gemeinsame Bilanz zum 31.12.2016 der zusammengefassten Sparten Abwasserwerk, Straßen, Bauhof, Gebäude und Straßenreinigung / Winterdienst wurde durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.   Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.   Der Jahresabschluss 2016 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.   Der Betrieb ist mit einem guten Eigenkapital ausgestattet.

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2016 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ergibt sich im Wortlaut aus den anliegenden Prüfungsberichtsauszügen.


Anlagen:

 

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhang) nebst Lagebericht sowie ein Auszug aus dem Bericht des Wirtschaftsprüfers.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2016 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2016 zu.

 

Ferner wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 126.808.100,19 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 festzustellen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2016 von insgesamt 75.579,74 € wird festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 153.105,38 €.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2016 zu.