"Am Hügel" in Hembsen und
"Sepkerweg" in Brakel
Sachverhalt:
Die Erschließungsanlagen
„Am Hügel“ im Stadtbezirk Hembsen und
„Sepkerweg“ in der Kernstadt
wurden in den vergangenen Jahren endgültig technisch hergestellt.
Die Straßen wurden nur mit einem einseitigen Gehweg ausgebaut.
Nach § 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen u. a. erst dann endgültig hergestellt, wenn sie beidseitige Gehwege aufweisen.
Da der erfolgte Ausbau nicht dem o. g. Herstellungsmerkmal entspricht, ist es zwecks Endabrechnung – unter Anrechnung der entrichteten Vorausleistungen – der Erschließungsanlagen gem. Baugesetzbuch notwendig, abweichend von § 8 der Erschließungsbeitrags-satzung der Stadt Brakel die Herstellungsmerkmale festzulegen.
Anlagen:
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
„Am Hügel“ im Stadtbezirk Hembsen und
„Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung
der Erschließungsanlagen „Am Hügel“ im Stadtbezirk Hembsen sowie „Sepkerweg“ in
der Kernstadt
zu beschließen.
Die beiliegende Satzung wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.