Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Höxter und der Stadt Brakel
Vorlage
579/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreis Höxter und die Stadt Brakel haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung anlässlich des Ausbaues der K 41 (innerhalb und außerhalb der OD Frohnhausen) und der K 54 (außerhalb der OD Frohnhausen) abgeschlossen.

 

Dabei geht es neben dem Ausbau der Fahrbahn auch um die Anlegung von beidseitigen Gehwegen. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2018 eingeplant.

 

Während der Ausbau der Fahrbahn Sache des Kreises ist, sind die anteiligen Kosten für den Gehweg von der Stadt Brakel zu tragen. Die Stadt wird für die Verbesserung des Gehweges im Innenbereich der Ortschaft einen entsprechenden Beitrag nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten von den Anliegern erheben.

 

Die Angelegenheit ist bereits mit allen Beteiligten erörtert und einvernehmlich befürwortet worden (Bezirksausschuss Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen,  Einwohnerversammlung Frohnhausen, Bauausschuss, Rat).

 

Die Bezirksregierung bittet abschließend um eine Bestätigung, dass der Rat über die o. g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Höxter informiert worden ist.

Die Bitte wird mit dieser Mitteilung kundgetan.