Betreff
Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes
Vorlage
575/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Zuwendungsbescheid für das Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ der Stadt Brakel ist mit Datum vom 04.11.2016 erteilt worden für den Zeitraum vom 01.12.2016 bis 30.11.2017.

 

Die Datenerfassungen pp. für die Beurteilung der energetischen Maßnahmen in und an städtischen Liegenschaften bilden auch eine hervorragende Basis bzw. Grundlage für das bevorstehende Gebäudemanagement und die daraus erforderlichen Maßnahmen.

 

Zwischenzeitlich ist das Konzept durch die beauftragte Firma Energielenker Beratung (früher: infas enermetric) erstellt worden. Die detaillierte Vorstellung erfolgte in der Sitzung des Bauausschusses am 05.07.2017 durch den verantwortlichen Mitarbeiter der beauftragten Firma, Herrn Pöhlker.

 

Das Klimaschutzteilkonzept wiederum bildet die Grundlage für die Beantragung einer zentralen Verantwortlichkeit/Koordinationsstelle für die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Verwaltung (in Person des Klimaschutzmanagers).

 

Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von  65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Der Antrag für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes sollte zeitgleich mit dem zu beschließenden Klimaschutzteilkonzept erstellt werden.

 

Entgegen früherer Beschlussregelungen durch den Bauausschuss wird aktuell vom Fördergeber bei zukünftigen Zuwendungsmaßnahmen verlangt, dass der Rat als oberstes Entscheidungsgremium entsprechende Beschlüsse herbeiführt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, das vorgestellte Klimaschutzteilkonzept und dessen Umsetzung zu beschließen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes zu stellen. Der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings wird beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

 

-      das vorgestellte Klimaschutzteilkonzept und dessen Umsetzung werden beschlossen.

 

-      Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Umsetzung des Klimaschutzteilkonzeptes zu stellen.

 

-      Der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings wird beschlossen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die anfallenden Kosten für den Klimamanager stehen im laufenden Haushaltsplan anteilig unter dem Budget-Nr. 511-013 bzw. 021 zur Verfügung.

Bei einer zweijährigen Laufzeit werden die anteiligen Kosten im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.

 

Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von rd. 85.000 €. Der Förderanteil beträgt 65 % = 55.250 €. Der Eigenanteil für zwei Jahre beträgt rd. 30.000 €.