Betreff
Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für den Löschzug Brakel
Vorlage
572/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplans ist die Beschaffung einer Drehleiter (DLK23) erforderlich. Die jetzige Drehleiter aus dem Baujahr 1985 ist abgängig und hat im Jahr 2016 Reparaturkosten in Höhe von 11.800 € verursacht. Aktuell liegt ein weiterer Kostenvoranschlag zur weiteren Instandsetzung des Hubrettungssatzes in Höhe von 1.976,00 € vor. Die Reparaturen und Instandsetzungen am MAN Fahrgestell werden Aufwendungen von ca. 5.000 € verursachen. Bei einem Restwert der Drehleiter von weniger als 10.000 € sind alle weiteren Reparaturen und Instandsetzungen nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Im Beratungsbericht vom technischen Kompetenzzentrum Münster sind Instandsetzungen größeren Umfangs wegen des altersbedingten Gesamtzustandes nicht mehr anzuraten. Die verantwortlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Brakel versuchen die eingeschränkte Einsatzbereitschaft der Drehleiter durch eigene Mittel so gut es geht aufrechtzuerhalten, damit nicht noch weitere Reparaturkosten durch den Service Techniker der Firma Metz entstehen. Bei einem Totallausfall der alten Drehleiter müsste ein Leihfahrzeug bis zur Auslieferung der neuen Drehleiter angemietet werden. Hierfür würden zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3.000 € im Monat anfallen.

 

Die Vorführungen der Drehleitern mit Gelenkarm nach dem Stand der Technik von den  deutschen Herstellerfirmen Magirus Brandschutz sowie Rosenbauer haben den Anwesenden die klaren Vorzüge einer Drehleiter aufgezeigt. Eine Auslieferung einer neuen Drehleiter wird nach Aussagen beider Hersteller vom Auftragseingang ca. 12 Monate in Anspruch nehmen. Hinzu kommt noch der Zeitraum für eine Europaweite Ausschreibung von ca. 3 Monaten. Des Weiteren hat sich bei den Vorführungen herausgestellt, dass durch die Beschaffung einer Vorführdrehleiter aufgrund der sehr hohen Ausstattung keine Kosteneinsparungen zu erwarten sind. Für die Belange der Feuerwehr Brakel ist die Beschaffung eines Neufahrzeuges in Grundausstattung als wirtschaftlicher zu bewerten.

 

Damit eine neue Drehleiter im Jahr 2018 ausgeliefert werden könnte, ist eine zeitnahe Ausschreibung im Jahr 2017 unbedingt erforderlich.

 

Die Stadt Bad Driburg hat ebenfalls den Bedarf, eine Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr zu beschaffen.

 

Infolge der Drehleiter Vorführungen hat sich durch die Leiter der Feuerwehren Bad Driburg und Brakel herausgestellt, dass die Anforderungen an eine Drehleiter in beiden Städten identisch sind. Daher hat die Stadt Bad Driburg Interesse bekundet, mit der Stadt Brakel zusammen eine gemeinschaftliche Ausschreibung von zwei baugleichen Drehleitern durchzuführen. Für die Ersatzbeschaffung hat die Stadt Bad Driburg in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 650.000 € verbindlich eingeplant .Durch die gemeinschaftliche Ausschreibung werden Synergieeffekte für beide Städte erwartet.

 


Anlagen:

 

Beratungsbericht vom Institut der Feuerwehr

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel ermächtigt die Verwaltung, eine europaweite Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung einer neuen Drehleiter durchzuführen. Die Finanzierung der unabweisbaren Maßnahme wird durch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 650.000 € gemäß § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW im Haushalt 2017 sichergestellt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Finanzplan der nächsten 5 Jahre sind für die Jahre 2018 und 2019 Mittel in Höhe von insgesamt 520.000€ für die Ersatzbeschaffung der Drehleiter vorgeplant. Durch den im Sachverhalt dargestellten Zustand der aktuellen Drehleiter ist die zeitnahe Ersatzbeschaffung unabweisbar.

 

Daher ist eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 650.000 € auf der Grundlage des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW erforderlich. Die Ersatzbeschaffung der Drehleiter in Höhe von 650.000 € ist als geringfügige Investition anzusehen, da die Beschaffung 2,00 % vom Gesamthaushaltsvolumen in Höhe von 32.430.054,27 € des Ergebnisplanes beträgt.

 

Nach herrschender Meinung (Kleerbaum/Palmen) erscheinen 2 bis 5 % in der Praxis üblich und lösen in der Regel keine Verpflichtung zum Erlass einer  Nachtragssatzung aus.

 

Die beabsichtigte Vorgehensweise wurde mit der Kommunalaufsicht des Kreises Höxter besprochen. Bedenken werden nicht erhoben.

 

In den Bewirtschaftungsregeln zum Haushaltsplan 2017 sind unter 2.2 die Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beschrieben. Soweit die Deckung der Mehraufwendungen /-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachamtes realisiert werden kann, ist für die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach den Bestimmungen der Haushaltssatzung der Stadt Brakel die vorherige Zustimmung des Rates erforderlich (§83 Abs. 1 Satz3 und Abs. 2 Satz 1 GO NRW).

 

Bei einem ungestörten Ablauf der euroweiten Ausschreibung der Drehleitern sowie einer zeitnahen Auftragsvergabe in diesem Jahr ist voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der Auszahlung für das Fahrgestell in Höhe von rund 100.000 € zu rechnen.