Sachverhalt:
Auf
der Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplans ist die Beschaffung einer
Drehleiter (DLK23) erforderlich. Die jetzige Drehleiter aus dem Baujahr 1985
ist abgängig und hat im Jahr 2016 Reparaturkosten in Höhe von 11.800 €
verursacht. Aktuell liegt ein weiterer Kostenvoranschlag zur weiteren
Instandsetzung des Hubrettungssatzes in Höhe von 1.976,00 € vor. Die
Reparaturen und Instandsetzungen am MAN Fahrgestell werden Aufwendungen von ca.
5.000 € verursachen. Bei einem Restwert der Drehleiter von weniger als 10.000 €
sind alle weiteren Reparaturen und Instandsetzungen nicht mehr wirtschaftlich
durchführbar. Im Beratungsbericht vom technischen Kompetenzzentrum Münster sind
Instandsetzungen größeren Umfangs wegen des altersbedingten Gesamtzustandes nicht
mehr anzuraten. Die verantwortlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Brakel
versuchen die eingeschränkte Einsatzbereitschaft der Drehleiter durch eigene
Mittel so gut es geht aufrechtzuerhalten, damit nicht noch weitere
Reparaturkosten durch den Service Techniker der Firma Metz entstehen. Bei einem
Totallausfall der alten Drehleiter müsste ein Leihfahrzeug bis zur Auslieferung
der neuen Drehleiter angemietet werden. Hierfür würden zusätzliche Aufwendungen
in Höhe von 3.000 € im Monat anfallen.
Die
Vorführungen der Drehleitern mit Gelenkarm nach dem Stand der Technik von
den deutschen Herstellerfirmen Magirus
Brandschutz sowie Rosenbauer haben den Anwesenden die klaren Vorzüge einer
Drehleiter aufgezeigt. Eine Auslieferung einer neuen Drehleiter wird nach Aussagen
beider Hersteller vom Auftragseingang ca. 12 Monate in Anspruch nehmen. Hinzu
kommt noch der Zeitraum für eine Europaweite Ausschreibung von ca. 3 Monaten.
Des Weiteren hat sich bei den Vorführungen herausgestellt, dass durch die
Beschaffung einer Vorführdrehleiter aufgrund der sehr hohen Ausstattung keine
Kosteneinsparungen zu erwarten sind. Für die Belange der Feuerwehr Brakel ist
die Beschaffung eines Neufahrzeuges in Grundausstattung als wirtschaftlicher zu
bewerten.
Damit
eine neue Drehleiter im Jahr 2018 ausgeliefert werden könnte, ist eine zeitnahe
Ausschreibung im Jahr 2017 unbedingt erforderlich.
Die
Stadt Bad Driburg hat ebenfalls den Bedarf, eine Drehleiter für die Freiwillige
Feuerwehr zu beschaffen.
Infolge
der Drehleiter Vorführungen hat sich durch die Leiter der Feuerwehren Bad
Driburg und Brakel herausgestellt, dass die Anforderungen an eine Drehleiter in
beiden Städten identisch sind. Daher hat die Stadt Bad Driburg Interesse
bekundet, mit der Stadt Brakel zusammen eine gemeinschaftliche Ausschreibung
von zwei baugleichen Drehleitern durchzuführen. Für die Ersatzbeschaffung hat
die Stadt Bad Driburg in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Mittel in Höhe von
insgesamt 650.000 € verbindlich eingeplant .Durch die gemeinschaftliche Ausschreibung
werden Synergieeffekte für beide Städte erwartet.
Anlagen:
Beratungsbericht
vom Institut der Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Brakel ermächtigt die Verwaltung, eine europaweite Ausschreibung
zur Ersatzbeschaffung einer neuen Drehleiter durchzuführen. Die Finanzierung
der unabweisbaren Maßnahme wird durch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe
von 650.000 € gemäß § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW im Haushalt 2017 sichergestellt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Im
Finanzplan der nächsten 5 Jahre sind für die Jahre 2018 und 2019 Mittel in Höhe
von insgesamt 520.000€ für die Ersatzbeschaffung der Drehleiter vorgeplant.
Durch den im Sachverhalt dargestellten Zustand der aktuellen Drehleiter ist die
zeitnahe Ersatzbeschaffung unabweisbar.
Daher
ist eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 650.000 €
auf der Grundlage des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW erforderlich. Die
Ersatzbeschaffung der Drehleiter in Höhe von 650.000 € ist als geringfügige
Investition anzusehen, da die Beschaffung 2,00 % vom Gesamthaushaltsvolumen in
Höhe von 32.430.054,27 € des Ergebnisplanes beträgt.
Nach
herrschender Meinung (Kleerbaum/Palmen) erscheinen 2 bis 5 % in der Praxis
üblich und lösen in der Regel keine Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung aus.
Die beabsichtigte
Vorgehensweise wurde mit der Kommunalaufsicht des Kreises Höxter besprochen.
Bedenken werden nicht erhoben.
In
den Bewirtschaftungsregeln zum Haushaltsplan 2017 sind unter 2.2 die Über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beschrieben. Soweit die Deckung
der Mehraufwendungen /-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachamtes
realisiert werden kann, ist für die Entscheidung über die Leistung über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach den Bestimmungen der
Haushaltssatzung der Stadt Brakel die vorherige Zustimmung des Rates
erforderlich (§83 Abs. 1 Satz3 und Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Bei
einem ungestörten Ablauf der euroweiten Ausschreibung der Drehleitern sowie
einer zeitnahen Auftragsvergabe in diesem Jahr ist voraussichtlich noch in
diesem Jahr mit der Auszahlung für das Fahrgestell in Höhe von rund 100.000 €
zu rechnen.