Betreff
Zustimmung zum Kooperationsvertrag für die Umsetzung des EU-geförderten Projektes LIFE „Nethe/Emmer/Beberbach“
Vorlage
570/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der EU existiert mit dem LIFE (L‘ Instrument Financier pour I‘ Environnement) ein finanzielles Förderinstrument zur Umsetzung von Umweltmaßnahmen.

 

Zusammen mit dem Kreis Höxter wollen sich die Städte Beverungen, Höxter, Steinheim, Nieheim und Brakel um die Bezuschussung für das o. g. LIFE-Projekt bewerben.

 

Eine Grundlage für die Projektbewerbung bildet der o. g. Kooperationsvertrag sowie eine Projektskizze (siehe Anlage).

 

In der Projektskizze ist dargelegt, dass es sich um ein Projekt zur Umsetzung von Maßnahmen sowohl der EG-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) als auch der FFH-Richtlinie (zum Schutz von Flora, Fauna und Habitaten) handelt. Das Maßnahmengebiet umfasst die Bereiche an den Gewässern Nethe, Emmer und Beberbach.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages für die Umsetzung des EU-geförderten Projektes LIFE „Nethe/Emmer/Beberbach“ zu und wird den entsprechenden Eigenanteil der Stadt Brakel in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung stellen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Projektlaufzeit wird sich von 2018 bis 2025 erstrecken.

 

Die derzeit geschätzten Projektkosten betragen insgesamt ca. 8,8 Mio €.

 

Die EU übernimmt 60 % der Kosten. Das Land NRW beteiligt sich mit ca. 30%.

 

Der Anteil des Kreises Höxter als koordinierter Empfänger beträgt 10 % und damit 880.000,- €.

 

Dieser Anteil wird jeweils zur Hälfte (ca. 5 %) von den beteiligten fünf Städten zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie finanziert, so dass sich die Städte über einen Zeitraum von 2018 bis 2025 einen Eigenanteil von ca. 440.000,- € aufteilen würden.

 

Der Eigenanteil der Stadt Brakel richtet sich letztendlich nach dem Umfang der Maßnahmen, die in Ihrem Stadtgebiet realisiert werden.

Der entsprechende Eigenanteil ist zukünftig im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen.