Betreff
Weiterführung des Radweges R 2/R 51 zwischen Riesel und Istrup
Vorlage
569/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Kürzlich sprach beim zuständigen Fachbereich des Kreises ein besorgter Bürger aus dem Stadtbezirk Riesel vor und bat um die Realisierung einer separaten Führung des o. g. Radweges von Riesel in Richtung Istrup, weg von der jetzigen Mitbenutzung der K 50 ab der Einmündung der Lingenstraße in die K 50 im Ortsbereich Riesel.

 

Das Teilstück auf der K 50 beinhalte eine Gefahr für die Radfahrer, insbesondere für Familien mit kleineren Kindern.

 

Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung des Bezirksausschusses Riesel behandelt. Dort wurde mehrheitlich einer Verlegung des Radweges zugestimmt. Die Radwegeführung erstreckt sich nach den jetzigen Vorstellungen ab Lingenstraße über die K 50 hinweg durch den städtischen innerörtlichen Weg „In der Bohle“ entlang am Sportplatz, längs dem Bachlauf der  AA, um dann wieder auf den Radweg zu münden, welcher parallel zur K 50 in Richtung Istrup verläuft.

 

Aus der beigefügten Karte ist der geplante Streckenverlauf zu erkennen.

 

Der Kreis Höxter teilt mit, dass sich im betroffenen Streckenabschnitt der K 50 weder eine signifikante Unfallentwicklung ergab noch eine erhebliche Verkehrsbelastung vorliege. Daher sei die Führung im Mischverkehr bisher als unproblematisch zu bewerten.

 

Da mit einer abgesetzten Führung eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreicht werden kann, ist der Kreis bereit, entsprechende Planungen vorzunehmen und das Projekt zum Förderprogramm anzumelden.

Voraussetzung wäre, dass die Stadt Brakel die nicht durch Zuwendungen gedeckten Baukosten sowie die Unterhaltung des Weges übernimmt.

Dabei bleibt anzumerken, dass die Unterhaltung der vorhandenen Kreisradwege im Rahmen einer Vereinbarung bereits auf die Städte übertragen worden ist und bei dem neu geplanten Wegestück ähnlich verfahren wird.

 

Nach ersten Schätzungen beträgt der verbleibende Eigenanteil rd. 50.000 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Kreis mitzuteilen, dass die Planungen weiter verfolgt werden sollen.

Grundsätzliche Bereitschaft seitens der Stadt besteht, den Eigenanteil zu übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung wird vorbereitet, damit der Rat zu gegebener Zeit die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan bereitstellen kann.