Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds (Städtebauförderung)
Vorlage
565/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die „Vergaberichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds“ beschlossen.

 

Anlass für die Einrichtung eines Verfügungsfonds war die Förderung der Nutzungen in der Historischen Altstadt. Das Ziel ist die Belebung der Standorte Marktplatz, Am Thy, Hanekamp und Ostheimer Straße.

 

Die Anschaffung von einheitlichen und hochwertigen Sonnenschirmen soll der Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Attraktivität der Brakeler Innenstadt dienen und gleichzeitig in der Präsentation und Qualität ein positives Gesamtbild vermitteln.

 

Ergänzend zu den in der Sitzung des Haupt- /Finanzausschusses vom 28.03.2017 beschlossenen Zuwendungsanträgen, beabsichtigt ein weiterer innerstädtischer Gastronom („Brakeler Hof“, Am Markt 1) den Erwerb von 2 Sonnenschirmen entsprechend der bisherigen einheitlichen Ausgestaltung.

 

Die Gesamtkosten liegen im genannten Antrag bei 3.272,27 €.

 

Der gesamte Förderanteil beträgt 50 %. Hieran beteiligt sich die Stadt mit 40 %, Land/Bund mit 60 %. Der verbleibende Anteil von ebenfalls 50 % ist vom Antragsteller aufzubringen.

 

Durch Beschluss des Rates vom 12.05.2015 ist der Haupt-/Finanzausschuss ab einem Ausgabebetrag von 2.000 € als Entscheidungsgremium festgelegt worden.

 


Anlagen:

 

-      Antrag „Brakeler Hof“, Am Markt 1


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag des Gastronomiebetriebs „Brakeler Hof“, Am Markt 1, zu folgen und Zuschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 3.272,27 €, d. h. 1.636,13 € zu gewähren (60 % Förderung Bund/Land = 981,68 €, 40 % Stadt = 654,45 €).

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Der Förderbetrag in Höhe von rd. 1.640,00 € (50 % der zuwendungsfähigen Kosten) steht im Budget 511000-018 zur Verfügung.