Sachverhalt:
Die Stadt Brakel ist an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) beteiligt. Die WWN ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der WWE.
Die WWN strebt eine Beteiligung an der derzeit noch im Alleineigentum der Stadtwerke Beverungen GmbH stehenden EnergieNetze Beverungen GmbH & Co. KG (ENB) sowie deren Komplementärin EnergieNetze Beverungen Verwaltungs GmbH an.
Ziel
Die Vertragspartner WWN und Stadtwerke
Beverungen verfolgen mit diesem Vorhaben das Ziel einer Intensivierung der
Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Ausweitung des Netzbetriebs Strom und Gas
innerhalb der Stadt Beverungen.
Ausgangslage
Konzessionen
Die Stadt Beverungen hat die Gaskonzession an
die eigenen Stadtwerke vergeben. Derzeit ist bis zur Netzübergabe die Westnetz GmbH (Westnetz) der Netzbetreiber
des Gasnetzes. Die Westnetz ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der
Innogy SE (Innogy, vormals: RWE). Die Stromkonzession im Bereich der Kernstadt
und der beiden Ortsteile Würgassen und Herstelle unterhalten ebenfalls die
Stadtwerke Beverungen. Die Stromkonzession für die übrigen Ortsteile Amelunxen, Blankenau, Dahlhausen, Drenke,
Haarbrück, Jakobsberg, Tietelsen, Rothe und Wehrden ist an die WWN vergeben
worden, die bereits zuvor Konzessionsnehmer und Netzbetreiber war.
Vorhaben
Das Eigentum an ihren vorgenannten jeweiligen
örtlichen Stromnetzen möchten die Stadtwerke Beverungen und die WWN im Laufe
des Jahres 2017, rückwirkend zum 01.01.2017, in die gemeinsame Netzgesellschaft
ENB einbringen.
Abgeleitet aus den regulatorischen Werten der
einzubringenden Stromnetze von insgesamt 6,241 Mio. Euro und unter
Berücksichtigung des künftigen Investitionsbudgets werden die Stadtwerke
Beverungen mit 58 % und WWN mit 42 % an der Eigentumsgesellschaft ENB beteiligt
sein.
Dieses Verhältnis entspricht den
Werten der von beiden Kooperationspartnern einzubringenden Netze sowie dem für
das jeweilige Netz erwarteten Investitionsbudget. Die Werte wurden auf
Grundlage der im Rahmen der Konzessionsverfahren von der Stadt Beverungen
vorgegebenen Netzdaten (Mengengerüste) ermittelt. Die für die WWN maßgeblichen
Werte für die Einbringung (regulatorischer Wert und handelsrechtlicher Buchwert
zum Stichtag 01.01.2017) liegen jeweils unter dem Betrag von 3 Mio. Euro. Der
genaue handelsrechtliche Buchwert, mit dem die in die ENB einzubringenden Netze
fortgeschrieben werden sollen, wird erst im Rahmen der Erstellung der
Ausgliederungsbilanz zum 01.01.2017 ermittelt werden.
Die ENB wurde bereits 2016 von den
Stadtwerken Beverungen gegründet und stellt derzeit noch eine reine
Vorratsgesellschaft dar. Sie wird ihre operative Tätigkeit erst nach Umsetzung
des beschriebenen Vorhabens aufnehmen.
Der Rat der Stadt Beverungen hat der
Kooperation und der Gründung der ENB in seiner Sitzung vom 22.09.2016
zugestimmt. Die Beteiligung der WWN an der ENB bedarf der vorherigen Zustimmung
der Räte der nordrhein-westfälischen Anteilseigner der WWE. Der Aufsichtsrat
der WWE hat dem Vorhaben nach entsprechender Vorbefassung durch den Bilanz- und
Finanzausschuss sowie den Fachbeirat dem Grundsatz nach zugestimmt.
Die WWE beabsichtigt vor diesem Hintergrund,
eine mittelbare Beteiligung
an der EnergieNetze Beverungen GmbH & Co. KG und deren
Komplementärin durch Kapitalerhöhung im Wege der Ausgliederung und Einbringung
des Stromnetzes in den Ortsteilen Beverungen gegen Gewährung von Anteilen in Höhe von 42 %
zu erwerben und damit mittelbarere Eigentümerin
des Stromnetzes in der Kernstadt Beverungen und den Ortsteilen Würgassen und Herstelle (bisher im
Alleineigentum der Stadtwerke Beverungen GmbH) zu werden und gleichzeitig das bisherige Alleineigentum an den
Stromnetzen in den Ortsteilen Amelunxen, Blankenau, Dahlhausen, Drenke,
Haarbrück, Jakobsberg, Tietelsen, Rothe und Wehrden einzubringen.
Mit dieser Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare anteilige
Beteiligung in Höhe von 42 % an der Komplementärgesellschaft EnergieNetze
Beverungen Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Diese
Anteile stehen derzeit noch zu 100 % im Besitz der Stadtwerke Beverungen. Die
Stadtwerke Beverungen werden im Rahmen der Ausgliederung neben den oben
beschriebenen Netzen auch diese Anteile in die EnergieNetze Beverungen GmbH & Co. KG
einbringen. Dies wird für die WWN eine mittelbare Beteiligung an der
EnergieNetze Beverungen Verwaltungs GmbH bedeuten. In der Zielstruktur wird
damit eine sog. Einheits-GmbH & Co. KG hergestellt.
Weitere
Entwicklung der ENB nach Beteiligung der WWN
In einem zweiten Schritt soll die künftig von
den Stadtwerken Beverungen und der WWN gemeinsam betriebene ENB die Stromnetze
der Kernstadt und der Ortsteile Würgassen und Herstelle an die BeSte Stadtwerke
GmbH (BeSte) verpachten. Die BeSte ist ein Zusammenschluss von fünf Stadtwerken
im Kreis Höxter (Stadtwerke Beverungen, Steinheim, Bad Driburg, Borgentreich
und Warburg). Die Stromnetze der übrigen Ortsteile von Beverungen soll die ENB
an die WWN verpachten. Die Stadtwerke Beverungen sind mit 25,01 % an der BeSte
beteiligt. Die Pächter BeSte und WWN übernehmen die Rolle des Netzbetreibers
für das jeweilige Stromnetz.
Im Rahmen der vollständigen Erlösobergrenzen
(OPEX und CAPEX) werden die jeweiligen Netzentgelte von den
Pächtern/Netzbetreibern vereinnahmt und die Konzessionsabgabe mit dem
Konzessionsgeber abgerechnet. Die Pächter entrichten an die ENB ein
Pachtentgelt, das sich im Wesentlichen an den CAPEX (kalkulatorische Abschreibungen, kalk. Eigenkapitalverzinsung
und kalk. Gewerbesteuer) orientiert. Die Betriebsführung für die ENB wird
mittels Geschäftsbesorgungsvertrag an die BeSte vergeben.
In
einem dritten Schritt soll die ENB das Gasnetz vom aktuellen Netzinhaber Innogy
erwerben. Die Stadtwerke Beverungen und die WWN werden der ENB das zum Erwerb
des Gasnetzes erforderliche Kapital anteilig entsprechend ihrer Beteiligung an
der ENB im Wege der Kapitalerhöhung zur
Verfügung stellen. Dieser dritte Schritt wird Gegenstand einer weiteren
Ratsbefassung sein, wenn die erforderlichen Eckpunkte vorliegen.
Das
Gasnetz soll nach einem erfolgreichen Erwerb von Innogy durch ENB an die BeSte
verpachtet werden, die den Status des Gasnetzbetreibers wahrnehmen wird. An den
Überschüssen aus der Verpachtung des Gasnetzes wird WWN mithin mit 42 %
partizipieren. Vorausgesetzt
ist eine zuvor erfolgte Netzherausgabe des Gasnetzes vom bisherigen Eigentümer
Innogy. Die Übernahme des Gasnetzes von Innogy wird sich voraussichtlich
frühestens 2019 realisieren lassen.
Die Struktur nach Umsetzung
oben beschriebenen Maßnahmen soll wie folgt aussehen:
Begründung:
Gemäß
den nachfolgenden Ausführungen entspricht die oben dargestellte
gesellschaftsrechtliche und operative Kooperation dem Gesellschaftszweck der
WWN bzw. WWE und erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hinsichtlich Gesellschaftsstruktur
/ Governance und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck: Gegenstand der WWE ist die Beteiligungen
an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von
Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie
allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder
mittelbar in der Region Westfalen-Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund
ist die WWE an der WWN, deren Unternehmensgegenstand der Netzbetrieb ist,
beteiligt und diese hält weitere Beteiligungen. Gesellschaftszweck der ENB
ist der Betrieb, die Instandhaltung, der Ausbau sowie das Halten des
Eigentums und die Verpachtung der örtlichen Strom- und Gasverteilnetze im
Gebiet der Kernstadt sowie der Ortsteile von Beverungen. Eine Beteiligung der
WWN an der ENB und deren Komplementärin bewegt sich damit innerhalb des
Unternehmensgegenstands der WWE bzw. der WWN. |
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Gesellschaftsstruktur und Governance:
Die ENB hat die Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Sie stellt eine sog.
Einheits-KG dar, denn sämtliche Anteile an der Komplementärin EnergieNetze
Beverungen Verwaltungs GmbH werden in
der Zielstruktur von der ENB gehalten.
Kommanditisten sind die kommunalen Unternehmen WWN und Stadtwerke Beverungen
GmbH.
Die Komplementärin hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft stets allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Stadtwerke Beverungen GmbH und der WWN
steht das unentziehbare Recht zu, je einen Geschäftsführer zu benennen, solange
sie Kommanditisten der ENB sind.
Die Gesellschaftsverträge sehen eine Beschlussfassung mit dreiviertel
der abgegeben Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte, zum Teil ab definierten
Schwellenwerten, vor. Für Rechtsgeschäfte unterhalb der Schwellenwerte oder
außerhalb des Katalogs gilt die einfache Mehrheit.
Insgesamt ergibt sich aus den obigen Ausführungen, dass Geschäftsführung
und Gesellschafterversammlung auf das Konsensprinzip ausgerichtet sind. Durch
diese Regelungen ist auch sichergestellt, dass die kommunalen Gesellschafter
WWN und Stadtwerke Beverungen GmbH einen starken Einfluss auf die
Geschäftsführung durch die Komplementärin haben.
Einnahmen:
Auf Basis des von WWN und den Stadtwerken Beverungen GmbH gemeinsam
erstellten Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplans für die ENB ergibt sich für WWN
eine anfängliche Beteiligungsrendite im Jahre 2017 von rd. 6 % nach Steuern
bezogen auf den kalkulatorischen Restbuchwert des Stromnetzes. Diese wird sich
in der dritten Regulierungsperiode ab 2019 auf anfänglich ca. 5 % reduzieren.
Chance
/ Risiko:
Die
Beteiligung der WWN an der ENB stärkt die Partnerschaft mit den örtlichen
Stadtwerken und der Stadt Beverungen GmbH, die seit 2017 Anteilseigner der WWE
ist.
Im
Vergleich zum Verlust der örtlichen Stromkonzession sichert die WWN durch den
Beibehalt des Status als Netzbetreiber kontinuierliche Ergebnisse und vermeidet
Remanenzkosten. Im Vergleich zur Ausgangssituation eröffnet die spätere
Übernahme des Gasnetzes durch ENB von Innogy die Möglichkeit zur Generierung
weiterer Beteiligungserträge. WWN wird über die ENB künftig an der
Wertschöpfung aus dem Gasnetz zu 42 % beteiligt sein.
Die
Risiken und Chancen in Bezug auf den Zugewinn des Gasnetzes liegen –wie bei
allen Netzabgaben- insbesondere in der Höhe des zu verhandelnden Kaufpreises
und der übergehenden Erlösobergrenze.
Insgesamt
erhöht sich die WWN zuzurechnende Erlösobergrenze (EOG) bei vollständiger
Umsetzung des Modells im Netzgebiet Beverungen im Vergleich zur
Ausgangssituation um ca. 20 %. Das
Vorhaben steht damit im Einklang mit den Vorgaben des Aufsichtsrates der WWE
für sog. Wachstumsmodelle.
Rechtliche Vorgaben:
Nach
§ 108 Abs. 6 S. 1 lit. a) GO NRW dürfen Vertreter einer Kommune in einer
Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 vom
Hundert beteiligt sind, der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft des
privaten Rechts nur zustimmen, wenn
·
die vorherige Entscheidung des
Rates vorliegt,
·
für die Gemeinde selbst die
Gründungs- bzw. Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und
·
sowohl die Haftung der sich
beteiligenden Gesellschaft als auch die Haftung der Gesellschaft, an der eine
Beteiligung erfolgt, durch ihre Rechtsform auf einen bestimmten Betrag begrenzt
sind.
Die
Beteiligungsvoraussetzungen für eine Gemeinde sind nach § 108 Abs. 1 S. 1 GO
NRW:
·
Die Einhaltung der Voraussetzungen
nach § 107 Abs. 1 GO NRW bzw. § 107a GO NRW.
·
Wahl einer Rechtsform, welche die
Haftung der Kommune auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
·
Einzahlungsverpflichtung der
Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit.
·
keine Verpflichtung zur Übernahme
von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe.
·
angemessener Einfluss,
insbesondere in einem Überwachungsorgan und dieser durch vertragliche
Ausgestaltung gesichert.
·
Ausrichtung des Unternehmens durch
Satzung auf den öffentlichen Zweck.
·
Einhaltung der Vorschriften für
Aufstellung und Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht.
Diese
Vorgaben können bei einem Beitritt zur ENB und der Komplementärin eingehalten
werden. Insbesondere die Ausgestaltung des Unternehmensgegenstandes der ENB
sichert eine Ausrichtung am „öffentlichen Zweck“. Zweck der Gesellschaft ist
demnach der Betrieb von Energieversorgungsnetzen, mithin Strom- und
Gasversorgung i. S. v. § 107a Abs. 1 GO NRW.
Die
Ausgestaltung als GmbH & Co. KG sichert darüber hinaus eine
Haftungsbegrenzung sowie angemessene Einflussnahmemöglichkeiten der
Gesellschafter. Für die Kommune selbst wären damit die
Beteiligungsvoraussetzungen gegeben. Gleiches gilt für die Beteiligung an der
Komplementärin.
Die
ENB als auch die Komplementärin sind gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag
(jeweils Ziffer 2.3) zudem verpflichtet, die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO
NRW einzuhalten. Die Einsichtsrechte des § 103 GO NRW bzw. der §§ 53, 54 des
Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG)
werden gemäß Ziffer 14 Abs.3 und 5 des Gesellschaftsvertrags der ENB sowie
Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrags der Komplementärin eingeräumt. Das
Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird gem. Ziffer 2.5
bzw. Ziffer 2.4 der Gesellschaftsverträge berücksichtigt.
Der
Gesellschaftsverträge setzen in Ziffer 7 Abs. 5 bzw. Ziff. 4 Abs. 6
(Komplementärin) die Vorgaben des § 108 Abs. 5 GO NRW um.
Sowohl
die Haftung der sich beteiligenden Gesellschaften als auch die Haftung der
Gesellschaft, an der eine Beteiligung erfolgt (also der ENB) sind auf einen
bestimmten Betrag begrenzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben können damit
eingehalten werden.
Anzeigeverfahren:
Nach § 115 Abs. 2 GO NRW ist für Entscheidungen der Gemeinde über
die mittelbare Beteiligung an einer Gesellschaft unverzüglich ein
Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durchzuführen, wenn ein
Beschluss des Rates nach § 108 Abs. 6 GO NRW zu fassen ist. Vorliegend ist
damit ein kommunales Anzeigeverfahren durchzuführen.
Anlagen:
1.
Gesellschaftsvertrag
der EnergieNetze Beverungen GmbH & Co. KG
2.
Gesellschaftsvertrag
der EnergieNetze
Beverungen Verwaltungs GmbH
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der
Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – der Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH an der
EnergieNetze Beverungen GmbH & Co. KG in der Rechtsform der Einheits-KG als
Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu € 3,0 Mio. durch
Ausgliederung und Einbringung des Stromnetzes in den Ortsteilen Beverungen im
Rahmen einer Kapitalerhöhung zu. Der WWN-Anteil am Festkapital der Gesellschaft
von 100.000 Euro beläuft sich auf 42%.
Mit dieser Beteiligung zwingend
verbunden ist die zukünftige mittelbare Beteiligung an der von der EnergieNetze
Beverungen GmbH & Co. KG zukünftig zu 100% gehaltenen
Komplementärgesellschaft EnergieNetze
Beverungen Verwaltungs GmbH mit
einem Stammkapital von € 25.000,-. Mit der Herstellung dieser Zielstruktur
besteht Einverständnis.
2. Falls sich aufgrund
rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder
das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen der
Gesellschaftsverträge als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt
Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt der
Gesellschaftsverträge nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht
betroffen sind.
3. Der Vertreter der Stadt
Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH &
Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen
Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der
Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur
Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die
Geschäftsleitung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu
beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
keine