Sachverhalt:
Im Rahmen des Erlasses des „Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ am 16.10.2007 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in wesentlichen Bereichen geändert.
Diese Änderungen wirken sich auch auf die Regelungen der derzeitigen Fassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel aus. Auf Grundlage dieser GO-Reform hat der Städte- und Gemeindebund NRW die bestehende Muster-Geschäftsordnung an die geänderten Regelungen angepasst. Da die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel maßgeblich auf der Muster-Geschäftsordnung basiert, sind so auch hier Änderungen notwendig.
Die textlichen Änderungen sind in
der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel grau hinterlegt bzw.
durch Streichungen dargestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um
redaktionelle Änderungen als auch um inhaltliche Ergänzungen auf Grund der
Reform der Gemeindeordnung.
Die Verabschiedung der Geschäftsordnung erfolgt durch Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit (§ 50 Abs. 1 S. 1 GO NRW).
Anlagen:
Entwurf der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die im vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel kenntlich gemachten Änderungen.
Die Geschäftsordnung wird Bestandteil der Niederschrift.