Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B64 Abfahrt Istrup/Herste
Vorlage
518/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bezirksausschuss Istrup hat in seiner Sitzung am 13.03.2016 beschlossen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 64 in der Höhe der Einmündung Istrup/ Herste auf 70 km/h zu beschränken. Zur weiteren Begründung wird auf das Schreiben des Bezirkssauschussvorsitzenden vom 13.03.2017 sowie die Unterschriftenliste (siehe Anlage) verwiesen.

 

In dieser Angelegenheit hat bereits ein Ortstermin am 23.07.2015 mit Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW, der Straßenverkehrsbehörde und der Kreispolizeibehörde stattgefunden. Die Niederschrift über den Ortstermin ist als weitere Anlage beigefügt.

 

Für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der B 64 in der Höhe der Einmündung Istrup/ Herste wurde keine Notwendigkeit gesehen. Dieser Einmündungsbereich ist kein Unfallschwerpunkt.


Anlagen:

 

-      Schreiben des BzA Istrup vom 13.03.2017

-      Niederschrift Ortsbesichtigung vom 23.07.2015


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt erneut bei der Straßenverkehrsbehörde eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 64 in der Höhe der Einmündung Istrup/ Herste zu beantragen und dabei auf einen gemeinsamen Ortstermin mit den zuständigen Behörden und dem Bezirksausschuss Istrup hinzuwirken.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: