Sachverhalt:
Die Entwicklung und zwischenzeitliche Schulträger übergreifende Arbeit der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) wurde mehrfach in den politischen Gremien erörtert und beraten. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses treffen sich vor Sitzungsbeginn um 17.00 Uhr zur Besichtigung der Örtlichkeiten (Schule/OGS) an der städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel, Klöckerstr. 25, 33034 Brakel.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 01.03.2016 mitgeteilt, dass der Erlass vom 23.12.2010 (ABl. NRW 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S.85) „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ zu Ziffer 8.2 Satz 1 folgende Fassung erhält:
„In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180,00 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn –kaufmännisch gerundet- um jeweils 3%.“
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.02.2016 sieht erlasskonform zurzeit einen Höchstbeitrag in Höhe von 170,00 EUR vor.
Die Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 ist entsprechend der Erlassänderung anzupassen. Die übrigen Beitragsstufen zur Bemessung und Festsetzung der Beiträge entsprechend dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern bleiben unberührt und unverändert.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im
Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
vom 03.02.2016 wie folgt zu ändern:
Nr. |
streichen |
ersetzen |
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1 |
Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
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Artikel I Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung Elternbeiträge für den Besuch der
offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:
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2 |
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Artikel II Die Satzungsnderung
tritt zum 01.08.2017 in Kraft |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mehreinnahmen des Beitragsaufkommens zur Finanzierung der OGS.