Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der "Offenen Ganztagsschule" (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19.05.2006, hier: 5. Änderungssatzung
Vorlage
503/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Entwicklung und zwischenzeitliche Schulträger übergreifende Arbeit der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) wurde mehrfach in den politischen Gremien erörtert und beraten. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses treffen sich vor Sitzungsbeginn um 17.00 Uhr zur Besichtigung der Örtlichkeiten (Schule/OGS) an der städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel, Klöckerstr. 25, 33034 Brakel.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 01.03.2016 mitgeteilt, dass der Erlass vom 23.12.2010 (ABl. NRW 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S.85) „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ zu Ziffer 8.2 Satz 1 folgende Fassung erhält:

 

„In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder öffentliche Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180,00 EUR pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn –kaufmännisch gerundet- um jeweils 3%.“

 

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.02.2016 sieht erlasskonform zurzeit einen Höchstbeitrag in Höhe von 170,00 EUR vor.

 

Die Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 ist entsprechend der Erlassänderung anzupassen. Die übrigen Beitragsstufen zur Bemessung und Festsetzung der Beiträge entsprechend dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern bleiben unberührt und unverändert.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel vom 19. Mai 2006 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.02.2016 wie folgt zu ändern:

 

Nr.

streichen

ersetzen

1

 

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

170,00

Artikel I

 

Anlage zu § 3 Abs. 5 der Satzung

Elternbeiträge für den Besuch der offenen Ganztagsschule werden nach folgender Staffel erhoben:

 

Jahresbruttoeinkommen

EURO

mtl. Beitrag

EURO

bis 18.750,00

18,00

bis 24.250,00

27,00

bis 30.750,00

42,00

bis 38.250,00

60,00

bis 46.750,00

90,00

bis 56.250,00

118,00

bis 62.000,00

145,00

über 62.000,00

180,00 *)

*): Ab dem 01.08.2018 erhöht sich die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn –kaufmännisch gerundet- um jeweils 3%.

2

 

Artikel II

 

Die Satzungsnderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen des Beitragsaufkommens zur Finanzierung der OGS.