Betreff
Wegeeinziehungsverfahren in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurst. 140 tlw.
Vorlage
502/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Sudheimer Weges. Diese Wegefläche endet vor dem Grundstück welches unter dem Begriff „Remmerts Ranch“ oder „Cafe Waldfrieden“ bekannt ist. Als Anlage ist ein Lageplan beigefügt.

 

Ab dem Abzweig des Radweges R 2 in Richtung Riesel bis zum o. g. Grundstück auf einer Länge von rd. 120 m hat das Wegeteilstück seine Verkehrsbedeutung verloren und wird ausschließlich von der angrenzenden Nachbarin als Grundstückszufahrt genutzt.

 

Die Grundstücksnachbarin beantragt den Erwerb der Wegeteilfläche ab dem Abzweig des Radweges bis zu ihrer Grundstücksgrenze. Diesem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung bedenkenlos stattgegeben werden.

 

Vor der Veräußerung der Teilfläche ist ein Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen. Nach einer Beschlussempfehlung des Bezirksausschusses an den Rat der Stadt entscheidet dieser abschließend, ob dem Wegeeinziehungsverfahren zugestimmt und die Wegeteilfläche anschließend veräußert werden kann.

Die Absicht der Einziehung wird öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu geben, evtl. Einwände geltend zu machen. Nach Abschluss des öffentlichen Verfahrens folgt eine endgültige Beschlussfassung durch den Rat und ein möglicher Verkauf an die Interessentin.

 

 


Anlagen:

 

Plan Sudheimer Weg


Beschlussvorschlag:

 

Dem Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für die kenntlich gemachte Teilfläche des städtischen Weges in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurstück 140 wird zugestimmt, da diese Wegefläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Wegeteilfläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an die Interessentin veräußert.“