Sachverhalt:
Die Stadt Brakel ist Eigentümerin
des Sudheimer Weges. Diese Wegefläche endet vor dem Grundstück welches unter
dem Begriff „Remmerts Ranch“ oder „Cafe Waldfrieden“ bekannt ist. Als Anlage ist ein Lageplan beigefügt.
Ab dem Abzweig des Radweges
R 2 in Richtung Riesel bis zum o. g. Grundstück auf einer Länge von rd. 120 m
hat das Wegeteilstück seine Verkehrsbedeutung verloren und wird
ausschließlich von der angrenzenden Nachbarin als Grundstückszufahrt genutzt.
Die Grundstücksnachbarin
beantragt den Erwerb der Wegeteilfläche ab dem Abzweig des Radweges bis zu
ihrer Grundstücksgrenze. Diesem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung
bedenkenlos stattgegeben werden.
Vor der Veräußerung der
Teilfläche ist ein Wegeeinziehungsverfahren
nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen. Nach
einer Beschlussempfehlung des Bezirksausschusses an den Rat der Stadt
entscheidet dieser abschließend, ob dem Wegeeinziehungsverfahren zugestimmt und
die Wegeteilfläche anschließend veräußert werden kann.
Die Absicht der Einziehung
wird öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu geben, evtl. Einwände
geltend zu machen. Nach Abschluss des öffentlichen Verfahrens folgt eine
endgültige Beschlussfassung durch den Rat und ein möglicher Verkauf an die
Interessentin.
Anlagen:
Plan Sudheimer Weg
Beschlussvorschlag:
Dem Wegeeinziehungsverfahren
nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für die kenntlich
gemachte Teilfläche des städtischen Weges in der Gemarkung Brakel, Flur 50,
Flurstück 140 wird zugestimmt, da diese Wegefläche keine Verkehrsbedeutung mehr
hat. Die Wegeteilfläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an
die Interessentin veräußert.“